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Abblendlicht und Nebelscheinwerfer ! Erlaubt oder nicht ???

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    Abblendlicht und Nebelscheinwerfer ! Erlaubt oder nicht ???

    hallo liebe cc-ler !

    in der letzten zeit seh ich häufig leute die mit abblendlicht und eingeschalteten nebelscheinwerfern durch die gegend düsen? ich frag mich ob das überhaupt erlaubt ist ? wisst ihr da vielleicht mehr ?

    gruss

    #2
    Die Nebels darfst du eigentlich NUR bei schlechter Sicht einschalten. Tagsüber darfst du auch das abblendlicht aus machn und nur Standlicht+Nebels an haben (bei nebel oder regen oder sonstwas).
    Wenn du nachts schlechte Sicht hast, musst du abblendlicht anhaben und KANNST die nebels anmachen (irgendwie logisch )

    So war das meine ich.
    hättest aber auch die Suche benutzen können (das ich mal sowas schreibe )

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      #3
      Moin Moin
      Ich kann da nur von abraten so zu fahren auch wenn es vielleicht ganz fett aussieht.
      Habe da noch schlechte Errinnerung aus der Zeit (so vor etwa 10 Jahren), wo ich Golf gefahren bin, da war das auch mode mit den Nebels.
      Denk ich habe bestimmt in 3 Jahren mindestens 20-30 Tickets wegen dem mist bekommen. Pro Ticket damals 20 DM kotz.
      Wird heute wohl 20 Euronen kosten denke ich.

      Lg. orange Frank
      Ein Optimist ist ein Mann, der seinen Wagenmotor laufen lässt, während seine Frau zum Einkaufen geht.

      www.307cc-freunde-elbe.foren-city.de

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        #4
        nebelscheinwerfer sind, wie der name schon sagt für nebel ;-)

        von daher sollten die auch nur dann angemacht werden.. ich wurde auch schon mehrmals angehalten deswegen, aber zum glück immer nur verwarnungen...
        http://ibi.ac.ir/ff92c

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          #5
          Zitat von sebi206 Beitrag anzeigen
          nebelscheinwerfer sind, wie der name schon sagt für nebel ;-)

          von daher sollten die auch nur dann angemacht werden.. ich wurde auch schon mehrmals angehalten deswegen, aber zum glück immer nur verwarnungen...
          Na Dein Glück hätte ich damals gebraucht, habe immer gleich ein Ticket bekommen.
          Na habe da auch selbst schuld.
          Ein Optimist ist ein Mann, der seinen Wagenmotor laufen lässt, während seine Frau zum Einkaufen geht.

          www.307cc-freunde-elbe.foren-city.de

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            #6
            Zitat von sebi206 Beitrag anzeigen
            nebelscheinwerfer sind, wie der name schon sagt für nebel ;-)
            Quak.
            Die "Nebelscheinwerfer" heißen ja eigentlich Breitstrahler. Das hat sich nur so eingebürgert.
            Die Breitstrahler dürfen bei Regen, Schnee und sogar bei Nebel benutzt werden!

            Wobei ich finde das die Nebels bei Regen extrem blenden.

            Edit:
            StVO §17
            (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
            Zuletzt geändert von 2006cc; 28.10.2006, 14:58.

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              #7
              Zitat von orange Frank Beitrag anzeigen
              Wird heute wohl 20 Euronen kosten denke ich.
              Lg. orange Frank
              15€

              lg Jens
              Früher war sogar die Zukunft besser...

              MEIN KLEINER!!!

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                #8
                Zitat von 2006cc Beitrag anzeigen

                StVO §17
                (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
                außerdem darf dann logischerweise nur 50 km/h schnell gefahren werden. soviel zu den schlaumeiern, die bei nebel mit 150 km/h und nebelschlussleuchte über die autobahn "heizen"
                --
                Viele Grüße

                quiksilver

                seit 04/2011:
                RCZ 200 THP Perlmuttweiß

                ab Frühling 2014:
                RCZ R 270 THP Perla Nera Schwarz

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                  #9
                  Heute darf man sich aber nicht sofort aufregen wenn jemand von hinten ankommt und seine Scheinwerfer in der Schürze an hat. Könnten auch Tagfahrleuchten sein.

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                    #10
                    Erlaubt oder nicht bei uns fahren praktisch alle so rum und es stört niemand.
                    Sind schon oft an der polizei vorbei gefahren und bisher hat das noch niemand gejuckt.
                    Vielleicht auch das glück des tüchtigen
                    Was gibt es sch?neres als franz?sisch

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                      #11
                      In Österreich ist es seit wir das Tagfahrlicht haben sogar erlaubt! Am Tag darfst du mit Nelbescheinwerfern fahren und Abends mit beidem!

                      LG
                      Yank

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