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Tuning - hier mal was für alle

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    Tuning - hier mal was für alle

    also bitte beachten:

    Urteil: Versicherung muss Tuning kennen



    Technische Veränderungen an einem Auto sollten immer der Versicherung mitgeteilt werden. Hat der Versicherer keine Kenntnis von Tuning-Maßnahmen, muss er für Schäden später nicht zahlen. Das habe das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden, teilt Deutsche Anwaltverein in Berlin mit. (Az.: 10 U 56/06)



    Das OLG wies die Klage eines Fahrzeughalters gegen dessen Versicherung ab. Der Mann hatte nach Angaben des Anwaltvereins sein vollkaskoversichertes Auto technisch verändert. Als der Mann den Wagen seinem Sohn überließ, kam es zu einem Unfall, bei dem ein Freund des Sohnes starb. Die Versicherung weigerte sich danach, den Totalschaden zu ersetzen - mit dem Hinweis, sie sei nicht über das Tuning informiert worden. Diesem Argument stimmten die Richter zu.

    Die Richter des Oberlandesgerichts sahen es als unerheblich an, ob das Tuning die direkte Ursache des Unfalls war. In der Begründung hieß es, dass ein getuntes Fahrzeug einen besonderen Anreiz schaffe, die zusätzlichen Möglichkeiten auch auszureizen. Die Versicherung müsse daher in jedem Fall über die Veränderungen informiert werden.

    #2
    schon x-mal durchgekaut....
    Zuletzt geändert von Stoppi; 31.08.2007, 12:05.

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      #3
      Zitat von lord Beitrag anzeigen
      also bitte beachten:

      Urteil: Versicherung muss Tuning kennen

      Das OLG wies die Klage eines Fahrzeughalters gegen dessen Versicherung ab. Der Mann hatte nach Angaben des Anwaltvereins sein vollkaskoversichertes Auto technisch verändert. Als der Mann den Wagen seinem Sohn überließ, kam es zu einem Unfall, bei dem ein Freund des Sohnes starb. Die Versicherung weigerte sich danach, den Totalschaden zu ersetzen - mit dem Hinweis, sie sei nicht über das Tuning informiert worden. Diesem Argument stimmten die Richter zu.
      Und dies gilt nur dann wenn es nicht zu einer ordnungsgemässen Abnahme der Umbaumassnahmen durch einen Sachverständigen kam (erlöschen der BE)..
      Einzige Auflage zur Versicherungsunterichtung durch einen Sachverständigen kann verlangt werden wenn es sich um Leistungssteigernde Massnahmen bzw Umschlüsselungen des Fzg kommt

      (bsp Einbau eines M3 Motors in einen "normalen" 3er BMW")

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        #4
        Zitat von Stoppi Beitrag anzeigen
        Was hat jetzt Dein 1000ster (und mittlerweile nerviger) Hinweis mit der Dachautomatik hier verloren?
        in dem Urteil geht´s eindeutig um´s TUNING!!?? :o
        genau lesen:Das OLG wies die Klage eines Fahrzeughalters gegen dessen Versicherung ab. Der Mann hatte nach Angaben des Anwaltvereins sein vollkaskoversichertes Auto technisch verändert. Als der Mann den Wagen seinem Sohn überließ, kam es zu einem Unfall, bei dem ein Freund des Sohnes starb. Die Versicherung weigerte sich danach, den Totalschaden zu ersetzen - mit dem Hinweis, sie sei nicht über das Tuning informiert worden. Diesem Argument stimmten die Richter zu.

        vollkaskoversichertes Auto technisch verändert - darum geht es, auch eine dachautomatik ist eine techn. veränderung -

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          #5
          schon x-mal durchgekaut....
          Zuletzt geändert von Stoppi; 31.08.2007, 12:05.

          Kommentar


            #6
            Zitat von Stoppi Beitrag anzeigen
            :confused:
            Und wie Gobo schon richtig schreibt: DA müsste man den GESAMTEN Fall kennen. Ich denke nämlich auch, dass es (auch) um nicht eingetragene Umbauten ging...
            da bin ich genau deiner meinung, wäre alles eingetragen ( und darum geht es ja ) hätte kein gericht der welt daran anstoss genommen

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              #7
              schon x-mal durchgekaut....
              Zuletzt geändert von Stoppi; 31.08.2007, 12:05.

              Kommentar


                #8
                Das zitierte Urteil dürfte sich auf den tiefergelegten Audi (oder wars ein Porsche?) beziehen, der hier vor einem Jahr schon mal herumgeisterte (das Aktenzeichen aus 2006 deutet darauf hin) und von irgend jemand als mahnendes Beispiel ge-oder mißbraucht wurde.
                Das kommt eben davon, wenn Newbees glauben alles besser zu wissen und noch bevor sie ein bischen gestöbert haben mal eben in wenigen Tagen 100 Schlaumeierpostings verfassen.

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                  #9
                  Zitat von Thommy Beitrag anzeigen
                  Das zitierte Urteil dürfte sich auf den tiefergelegten Audi (oder wars ein Porsche?) beziehen, der hier vor einem Jahr schon mal herumgeisterte (das Aktenzeichen aus 2006 deutet darauf hin) und von irgend jemand als mahnendes Beispiel ge-oder mißbraucht wurde.
                  ...

                  Wusste ich´s doch, dass mir das irgendwie bekannt vorkommt....
                  --> KLICK!!

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Stoppi Beitrag anzeigen
                    Wusste ich´s doch, dass mir das irgendwie bekannt vorkommt....
                    --> KLICK!!
                    jetzt weiss ich auch warum mir das Thema so bekannt vorgekommen ist

                    Tomi

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von lord Beitrag anzeigen
                      Das habe das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden, teilt Deutsche Anwaltverein in Berlin mit. (Az.: 10 U 56/06)
                      Zitat von Stoppi Beitrag anzeigen
                      :confused:
                      Und wie Gobo schon richtig schreibt: DA müsste man den GESAMTEN Fall kennen. Ich denke nämlich auch, dass es (auch) um nicht eingetragene Umbauten ging...
                      Und hier der Sachverhalt
                      http://cms.justiz.rlp.de/justiz/nav/...3-a1bb63b81ce4
                      Und das AZ eingeben

                      Kurz dazu, Fahrer hatte 1,26 Promill und das Fzg hatte eine Leistungssteigerung, welche zwar abgenommen war, aber der Versicherung gemeldet hätte werden müssen (alt Bekannt das chippen gemeldet werden muss)

                      Und mit ner Dachautomatik hat das ziemlich wenig zu tuen...

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                        #12
                        o je, wie die lemminge, schnell noch mitrennen !

                        und noch etwas zur leidigen dachautomatik: es ist eine techn. änderung
                        Zuletzt geändert von lord; 31.08.2007, 11:30.

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                          #13
                          Zitat von lord Beitrag anzeigen
                          und noch etwas zur leidigen dachautomatik: es ist eine techn. änderung
                          Ja und wie schon in den anderen Threads geschrieben im Bereich der StVZO nicht zugelassen und führt bei nicht Abnahme zum Erlöschen der BE und damit zum möglichen Verlust des Versicherungschutzes, wenn ein Sachverständiger dies herausfindet und noch eine kausalen Zusammenhang eines möglichen Unfalls mit dieser tech. Änderung feststellen kann.....

                          Das Urteil bezieht sich aber darauf, das eine solche Änderung zu einem gefährlichen Verhalten führte und die BE erloschen war...
                          Bei tiefer breiter lauter schneller kann man das nachvollziehen
                          aber nicht bei nem Dachschalter.....
                          Zuletzt geändert von gobo206; 31.08.2007, 11:38.

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                            #14
                            Zitat von Thommy Beitrag anzeigen
                            Das zitierte Urteil dürfte sich auf den tiefergelegten Audi (oder wars ein Porsche?) beziehen, der hier vor einem Jahr schon mal herumgeisterte (das Aktenzeichen aus 2006 deutet darauf hin) und von irgend jemand als mahnendes Beispiel ge-oder mißbraucht wurde.
                            Das kommt eben davon, wenn Newbees glauben alles besser zu wissen und noch bevor sie ein bischen gestöbert haben mal eben in wenigen Tagen 100 Schlaumeierpostings verfassen.
                            wurde zwar nur am : 29.08.2007 von auto-motor-sport: news-politik-wichtige urteile, aus gegebenen anlass wieder veröffentlicht
                            und nicht durch stöbern, aber was solls,

                            und vielen dank für den titel: newbees,

                            wenigen Tagen 100 Schlaumeierpostings verfassen.[/QUOTE] das gleiche kann man auch mit immerwährenden kontra tun !

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von lord Beitrag anzeigen
                              o je, wie die lemminge, schnell noch mitrennen !

                              und noch etwas zur leidigen dachautomatik: es ist eine techn. änderung
                              Das wissen alle - und DU musst Dir keine einbauen!
                              Das wurde aber schon x-mal durchgekaut....


                              ********
                              Eigentlich kann dieser Thread hier auch geschlossen werden!?
                              Es gibt ja bereits nen Thread zu diesem Urteil und einige zum Thema Dachautomatik!?
                              Zuletzt geändert von Stoppi; 31.08.2007, 12:06.

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