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    #16
    Antworten zur Frage in Kürze:

    - ABE: Da steht, dass Felge oder auch andere Teile an aufgeführte Fahrzeuge verbaut werden dürfen. Es steht auch drin ob ein Gutachten erstellt werden muss. Es gibt auch Teile die keinen Gutachter erfordern, wie z. Bsp. Tönungsfolie für die Scheiben. Dann muss nur die ABE mitgeführt werden.

    - Einbaugutachten: Damit wird durch TÜV, Dekra o. anderen festgestellt, dass alle vorgeschriebenen Arbeiten für die Anbauteile notwendig sind durchgeführt wurden und dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. So ist bei manchen Felgen und Reifen ist ein Bördeln der Kotflügel notwendig. Der Gutachter prüft dann ob nichts schleift.

    - Gutachten: Muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, kann jedoch in der Regel auch erst eingetragen werden wenn sich die Zulassungsstelle aus einem anderen Grund mit den Fahrzeugpapieren beschäftigt. Solange die Einbaugutachten nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, sind die Gutachten mitzuführen.

    Ich hoffe, die Infos helfen etwas weiter.
    Wenn sich ein Mensch dazu entschließt einen Hund anzuschaffen, dann ist das für den Menschen eine planbare Zeit seines Lebens. Für den Hund dagegen, ist es alles was er hat ……..es ist sein Leben.
    gekauft für 250,00 € bei EBAY

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      #17


      Super erklärt Sepperle! (was ich auch schon immer mal wissen wollte ...)
      Das könnten die Admins/Mods mal in die Bastelecke einstellen als
      1. Hinweis für jeden !!! Weil, jeder fängt mal klein an ...
      GrüCCle von CCarin
      Wo
      der206cc auch zu Hause ist ...

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        #18
        Zitat von Sepperle Beitrag anzeigen
        Antworten zur Frage in Kürze:

        - Einbaugutachten: Damit wird durch TÜV, Dekra o. anderen festgestellt, dass alle vorgeschriebenen Arbeiten für die Anbauteile notwendig sind durchgeführt wurden und dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. So ist bei manchen Felgen und Reifen ist ein Bördeln der Kotflügel notwendig. Der Gutachter prüft dann ob nichts schleift.

        - Gutachten: Muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, kann jedoch in der Regel auch erst eingetragen werden wenn sich die Zulassungsstelle aus einem anderen Grund mit den Fahrzeugpapieren beschäftigt. Solange die Einbaugutachten nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, sind die Gutachten mitzuführen.

        Ich hoffe, die Infos helfen etwas weiter.
        Sorry stimmt so nicht
        Auch bei einem Gutachten wird der Einbau geprüft, ob nix schleift etc
        in beiden Fällen (die es so nicht getrennt gibt) ist die Abnahmebestätigung mitzuführen
        die jeweiligen Gutachten dafür aber nicht
        Mit der Berichtigung der Papier ist dann die Abnahmebestätiung in die Zulassungspapiern zu übernehmen

        Siehe auch:
        KLICK MICH

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          #19
          Hallo,

          danke für die Antworten!

          Man merkt deutlich, dass auf diesem Gebiet eine genaue Benennung wichtig ist. "Eintragen lassen" und "ABE" bzw. "ABE dabeihaben"...

          Ich kann folgendes sagen:
          Ich habe Felgen gekauft. (Dezent "J" in 16") Im TÜV-Gutachten, das der Hersteller zur Verfügung stellt, steht drin, dass "ein Sachverständiger" (das hab ich mal abkürzend so übersetzt) nachsehen muss, ob die Anbauteile ordnungsgemäß montiert sind, denn nur dann kann die Verkehrssicherheit wie in dem Gutachten beschrieben gewährleistet werden.

          Ich bin also zum Tüv gefahren und habe so einen Ingenieur die Felgen ansehen lassen. Dieser hat mir schriftlich bestätigt, dass mein Fahrzeug -insofern- Verkehrssicher ist.

          Eine weitere Auflage in dem Gutachten besagt, dass ich diese zusätzliche Felgendimension "bei nächster Befassung" in den Fahrzeugschein eintragen lassen soll. Der Tüv-Mann hat mir gesagt, das sei nicht nötig, wenn ich die Bestätigung mit mir führe, aber ich könnte bei nächster Gelegenheit- also wenn noch was anderes eingetragen werden muss, diese Felgen auch eintragen.

          Die Untersuchung mit Bestätigung hat mich rund 50€ gekostet und war recht schnell erledigt.


          Grüße,

          Peter
          It's better to keep your mouth shut and appear stupid,
          than to open it and remove all doubt. [Mark Twain]

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            #20
            Würde den Einbau der Tieferlegungsfedern bei Pug machen lassen,hab noch kein Angebot eingeholt aber das werden dann wohl so um die 500 Euro werden.
            Die Distanzscheiben ca.240 Euro (oder gibt es die schon billiger)
            Plus Tüv ca.40 Euro.

            Sind dann ja 780 Euro! Ne Menge Geld,hab ich noch was vergessen?

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              #21
              Der TÜV wird teuerer
              40€ bezieht sich auf eine Abnahme du hast schon ne Kombi also eher 60€ dann

              Da aber die Gutachten nur unabhängig gültig sind gibts eher ne Einzelabnahme

              Weil Distanzen an Serien-Fzg geprüft (Deiner wäre tiefer)
              und Tieferlegung an Serien-Achsbreiten geprüft (Deiner ist breiter)

              Somit sind die Gutachten fürn A****

              Kommen noch andere Felgen und Front als original Peugeot dazu?

              Kommentar


                #22
                Zitat von gobo206 Beitrag anzeigen
                Der TÜV wird teuerer
                40€ bezieht sich auf eine Abnahme du hast schon ne Kombi also eher 60€ dann

                Da aber die Gutachten nur unabhängig gültig sind gibts eher ne Einzelabnahme

                Weil Distanzen an Serien-Fzg geprüft (Deiner wäre tiefer)
                und Tieferlegung an Serien-Achsbreiten geprüft (Deiner ist breiter)

                Somit sind die Gutachten fürn A****

                Kommen noch andere Felgen und Front als original Peugeot dazu?
                Solange ein Unbedenklichkeits oder Äquivalenzgutachten für die Felgen vorliegen und Spurverbreiterung und Tieferlegung alle Kriterien erfüllen ist es egal ob diese zusammen montiert sind. Die Teilegutachten versprechen ja das unter den genannten Auflagen das montieren erlaubt ist.

                Wie denkst du habe ich, Stoppi, Smofy und viele andere hier im Forum unsere Wagen durch den TÜV gekriegt?

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                  #23
                  Zitat von Matti Beitrag anzeigen
                  Wie denkst du habe ich, Stoppi, Smofy und viele andere hier im Forum unsere Wagen durch den TÜV gekriegt?
                  Und was denkst Du wie ich

                  Gewindefahrwerk (vorne 65mm hinten 35mm angeglichen),
                  mit Distanzen (10mm rundrum) jeweils mit,
                  2 Paar Felgen (7x17 et25 205/40 und 7x15 et28 195/50)
                  und ne Frontschürze (Abbes)
                  in Kombination an nem 206 abgenommen bekommen habe?

                  Für alle Teile lagen die jeweiligen Gutachten nach §19.3 StVZO vor,
                  welche aber nicht zueinander passten da die jeweiligen Teile
                  bei Gutachtenerstellung immer mit Serienfahrzeugen separat geprüft wurden
                  und es somit eine Abnahme nach § 21 StVZO wurde
                  Zuletzt geändert von gobo206; 23.06.2009, 11:41.

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                    #24
                    Ich versteh nich was du sagen willst...

                    Solange alle Kriterien im Gutachten erfüllt sind ist eine Eintragung gar kein Problem. Ohne Einzelabnahme. Musst im Gutachten nachschauen, dafür ist es ja da.
                    Wenn ein Kriterium in einem Gutachten nicht erfüllt wird kann eine Einzelabnahme nötig werden. Ob das dann genehmigt wird ist eine andere Frage.
                    Wenn die Felgen aber ein Unbedenklichkeitsgutachten haben, die Federn und Spurplatten kompatibel sind, muss man nur schauen das nix schleift und fertig ist. Keine Einzelabnahme nötig...
                    Kann's vllt sein das da jemand Geld verdienen wollte...

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                      #25
                      Was ist so schwer?
                      Distanzen werden mit Serienfelgen geprüft
                      habe ich nicht
                      Felgen werden ohne Distanzen und tieferlegung geprüft, habe ich aber
                      Fahrwerk wird mit Serienfelgen geprüft, habe ich nicht
                      Front wurde ohne tieferlegung und mit serienfelgen geprüft, habe ich aber bzw nicht

                      Damit waren alle Gutachten ungültig da nicht zueinander passend

                      Selbes Problem kann/wird es auch hier geben

                      Nu Klar...
                      Eine Komponente abnehmen zu lassen geht mit Gutachten immer
                      kommt dann aber eine neue dazu wirds schwer
                      Meine §21 Abnahme hat auch nur 130€ gekostet damit ich nun nen 2seitigen Fzg Schein habe

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                        #26
                        Zitat von Matti Beitrag anzeigen
                        ...
                        Wie denkst du habe ...Stoppi,.....hier im Forum unsere Wagen durch den TÜV gekriegt?
                        Schön, dass DU für MICH geantwortet hast.....

                        ICH kann jedenfalls berichten, dass Räder, Adapterplatten und Federn IN KOMBINATION natürlich per Einzelabnahme eingetragen wurden.
                        Ist halt tatsächlich EXAKT SO, wie Gobo es schon öfter geschrieben hat.

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                          #27
                          Zitat von Matti Beitrag anzeigen
                          Wie denkst du habe ich, .... Smofy und viele andere hier im Forum unsere Wagen durch den TÜV gekriegt?
                          Was? Ich? TÜV? Hääää?
                          Das einzige was ich an meinem CC nachgerüstet habe ist eine Alufußstütze.
                          Das Gesicht vom TÜV Prüfer möchte ich sehen wenn ich wegen dem Teil vorfahren und sage: Grüß Gott, ich komm wechen ner Einzelabnahme von meina Fußsdüdze!

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                            #28
                            Zitat von Stoppi Beitrag anzeigen
                            ICH kann jedenfalls berichten, dass Räder, Adapterplatten und Federn IN KOMBINATION natürlich per Einzelabnahme eingetragen wurden.
                            Ist halt tatsächlich EXAKT SO, wie Gobo es schon öfter geschrieben hat.
                            Danke Stoppi *mein Held*

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                              #29
                              So, jetzt muss ich mal ein paar fragen los werden!

                              Ich habe bis jetzt immer noch nicht meine Spurverbreiterung + Gewindefahrwerk eingetragen (ich weiss, böser junge).
                              Ich war mal bei der Dekra und wollte das tun, aber der Prüfer sagte mir sofort das ich zum TÜV fahren muss, da meine Spurverbreiterung nur bis 16" Felgen zulässig sind (ich habe 17") und ich beim TÜV eine Einzelabnahme machen müsste.
                              Nun meine Fragen:

                              1. Bekomme ich die Spurverbreiterung eingetragen obwohl die bis 16" Felgen zulässig sind?

                              2. Was passiert bei einer sogenannten "Einzelabnahme"?

                              3. Wird bei einen Gewindefahrwerk die höhe eigentlich mit eingetragen? Man könnte ja das Fahrwerk nach oben schrauben und nach der Prüfung wieder runterschrauben z.B.???

                              4. (Hat nicht direkt mit dem Thema zu tun)
                              Ich komme zu 99% nicht ums bördeln rum, wie hoch ist die wahrscheinlichkeit das der Lack nicht reißt?
                              detailing.PERFORMANCE

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                                #30
                                Rot meine Antworten
                                Zitat von *BcK* Beitrag anzeigen
                                1. Bekomme ich die Spurverbreiterung eingetragen obwohl die bis 16" Felgen zulässig sind?
                                Ja per Einzelabnahme da das Gutachten nicht gültig ist

                                2. Was passiert bei einer sogenannten "Einzelabnahme"?
                                Es wird die Freigängigkeit der Teile geschaut, ob irgendwas im fahrbetrieb schleift oder beim bremsen

                                3. Wird bei einen Gewindefahrwerk die höhe eigentlich mit eingetragen? Man könnte ja das Fahrwerk nach oben schrauben und nach der Prüfung wieder runterschrauben z.B.???
                                Klar....bei erneutem verstellen muß wieder abgenommen werde..oder man fragt lieb den Prüfer ob er einen verstellbereich einträgt bzw 2 tiefen

                                4. (Hat nicht direkt mit dem Thema zu tun)
                                Ich komme zu 99% nicht ums bördeln rum, wie hoch ist die wahrscheinlichkeit das der Lack nicht reißt?
                                50% kommt drauf an wer es macht

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