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    Fast Totalschaden

    Hi,

    ich hab nen großes Problem ich hatte mit meinen kleinen einen Unfall. Ein Auto ist mir von Hinten drauf gefahren und hat mich noch in das Fahrzeug was vor mir war geschoben. Jetzt hat mein kleiner einen fast Total Schaden.

    Der Wagen ist von der Peugeot Bank Finaziert (mein erster hatte einen total Schaden der bis Heute noch nicht bezahlt wurde aber ist ne andere Geschichte deswegen Finaziert)

    Muss ich denn Wagen Jetzt bei Peugeot Reparieren lassen da er ja Finaziert ist? Ein guter Freund von mir ist Autohändler und der würde ihn mir um einiges Günstiger Reparieren von dem was die von Peugeot wollen. Denn Restbetrag darf ich meines erachtens ja dann behalten oder? Der wagen ist ja dardurch ein Unfallwagen was natürlich beim wiederverkauf denn Preis senk dann denke ich als Entschädigung dafür würde mir das eigentlich zustehen.

    Viele Grüße
    Achim

    PS: Bin total im Zeitdruck deswegen sorry für die Rechtsschreibung!

    #2
    Wenn es sichergestellt ist, das Du keine Schuld trägst, kannst Du das Auto reparieren lassen, wo Du willst. Solltest Du in irgendeiner Form Schuld haben, musst darauf achten, was in Deiner Versicherungspolice steht. Manche Versicherer behalten sich das Recht vor, die Werkstatt bestimmen zu dürfen. Dafür ist die Versicherung einen Tick günstiger. Wie gesagt, das gilt nur, wenn man selbst Schuld hat. Ansonsten ist es egal.

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      #3
      Zitat von ACSP Beitrag anzeigen
      Hi,

      ich hab nen großes Problem ich hatte mit meinen kleinen einen Unfall. Ein Auto ist mir von Hinten drauf gefahren und hat mich noch in das Fahrzeug was vor mir war geschoben. Jetzt hat mein kleiner einen fast Total Schaden.

      Viele Grüße
      Achim

      PS: Bin total im Zeitdruck deswegen sorry für die Rechtsschreibung!


      Das Thema mit Du bist unschuldig, ist eigentlich ausgeschlossen. Man wird Dir anlasten das Du nicht ausreichend Sicherheitsabstand gehalten hast.:(

      Das ist doof wird aber so praktiziert, meine Schwester hatte auch schon mal so einen Unfall und sie hatte schon einen großen Abstand gehalten. Einer ist ihr von hinten draufgefahren und sie ist in der Vordermann geschoben worden. Auch das Argument man wäre ja ein Verkehrshindernis, wenn man so große Abstände halten würde das man auf keinen Fall in den Vordermann geschoben werden kann, ließ man nicht gelten.

      Vor der Reparatur würde ich mich definitiv beraten lassen (Rechtsschutz) und das Kleingedruckte im Kaufvertrag lesen bevor Du auf den Kosten sitzen bleibst

      Trotzdem mein Beileid und viel Glück.

      Gruß Birgit

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        #4
        Hi, ich hatte vor einiger Zeit nen Parkplatzrempler an meinem Auto zu verzeichnen...
        Mein Kleiner ist auch über die Peugeot-Bank finanziert.
        Du musst die Reparatur auf jeden Fall in einer Fachwerkstatt oder Lackiererei durchführen lassen. Den Betrag auszahlen und dann (unter der Hand?!) in einer Lackiererei herrichten lassen geht nicht. So die Aussage der Bank.

        Wenn dein Kumpel ne ordentliche Rechnung stellt, dann ist das wohl kein Thema....dann dürfte sich aber deine "Entschädigung" erledigt haben...
        Bei so einem Schaden ist doch eh ein Gutachter involviert....gibt der nicht schon einen Art Entschädigung in seinem Gutachten an?? Ich hatte so einen Fall bis jetzt noch nicht...

        Aber hauptsache Dir ist nix passiert....

        Gruß, Timo.
        Produktionswoche: KW 17..... Juhu
        Geburtsdatum laut Händlerinfo: 26.04.2005
        es ist ein Stier....
        und dann noch ein gasgetriebener....
        Aktueller Gasverbrauch

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          #5
          @ Birgit

          Ich glaube das kommt immer drauf an.
          Wenn er schon stand, dann kann ihm da normal nichts passieren.

          Also einem Kumpel von mir is auch hintenreingefahren worden.
          Vor ihm ist einer abgebogen, er hat gebremst, kam hinter ihm zum stehen.
          Der hinter meinem Kumpel hats nicht gemerkt, ist ihm hinten rein und hat ihn noch mit auf den Abbieger geschoben.

          Er hat keinerlei Schuld bekommen und den Schaden komplett ersetzt bekommen.

          greetz
          Christian

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            #6
            @timo
            das ist so nicht richtig -- du kannst dir die versicherungssumme auszahlen lassen -- minus der märchensteuer -- und selbst oder bei einer wekstatt deiner wahl reparieren lassen -- habe ich schon so praktiziert
            gruß harald
            *SOMMER - SONNE - CABRIO*

            www.crc-brandenburg.de

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              #7
              Jepp es gibt leider viele Spielarten, wie die Schuldfrage aussieht. Das kann man nicht über einen Kamm scheren.

              Zum Thema Banken: Klar hätten die gern, das durch eine Peugeot-Werkstatt repariert wird. Nur die haben darüber im Prinzip nicht zu bestimmen. Wenn nämlich z.B. bei einem selbstverschuldeten Unfall die Versicherung sagt, hier bei dieser Werkstatt ist das zu reparieren, dann schafft immer der an, der bezahlt. Nämlich die Versicherung jetzt den Schaden !! Ich habe so eine Klausel in meinem Vertrag und ich käme z.B. gar nicht auf die Idee, die Bank zu fragen oder gar über den Unfall zu informieren. Solange die Ihre monatliche Rate bekommen, haben die das Maul zu halten.
              Grundsätzlich kann die Reperatur auch über einen Kostenvoranschlag eines Gutachters abgerechnet und dann auch selbst gemacht werden. Die Versicherer sehen das zwar überhaupt nicht gern, aber noch ist die Rechstlage eindeutig. Ich kenne genug Fälle, die Ihre Autos dann selbst repariert haben.

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                #8
                Zitat von Birgit Jansen Beitrag anzeigen
                Das Thema mit Du bist unschuldig, ist eigentlich ausgeschlossen. Man wird Dir anlasten das Du nicht ausreichend Sicherheitsabstand gehalten hast.:(

                Das ist doof wird aber so praktiziert, meine Schwester hatte auch schon mal so einen Unfall und sie hatte schon einen großen Abstand gehalten. Einer ist ihr von hinten draufgefahren und sie ist in der Vordermann geschoben worden.
                Mein erster Wagen (Opel Corsa B) ist durch einen Auffahrunfall zu einem wirtschaftlichen Totalschaden verarbeitet worden. :-( Wie auch immer, der Hintermann fuhr mir auf und schob mich netterweise noch auf den Vordermann druff. Ich denke, das kann man je nach Situation auslegen, bei mir konnte der Vordermann auf jeden Fall bestätigen, das ich schon stand und somit war der Hintermann Schuld. Das ich nur rel. knapp hinter ihm zum stehen gekommen bin weil ich ihn auch zu spät bremsen sah, ist dabei ja unwichtig - eigentlich, wäre ja nix gecrashed vorne, wenn der Hintermann einen nicht getroffen hätte.

                Wenn der Gegner Schuld hat, würde ich pers. def. in einer Vertragswerkstatt reparieren lassen (vor allem in der Garantiezeit). Vllt. habe ich da aber auch mehr Vertrauen in eine Vertragswerkstatt als in eine Freie. ;-)

                Von mir auch ein dickes Beileid, wie Du siehst, ich kann es Dir nachvollziehen, auch wenn es "nur" ein Opel Corsa B war, der aber ohne Crash bestimmt noch ein paar Jahre gefahren worden wäre.

                das ist so nicht richtig -- du kannst dir die versicherungssumme auszahlen lassen -- minus der märchensteuer -- und selbst oder bei einer wekstatt deiner wahl reparieren lassen -- habe ich schon so praktiziert
                Jupp, so isses. Daher sollte man sich überlegen, ob man es sich auszahlen lässt. Bringt wohl nur Vorteile, wenn man vor hat, den Wagen als Unfallwagen an den Mann zu bringen. Früher war das anders. Zu der Vers. Problematik kann ich nichts sagen, denke aber auch wie mein Vorredner, das die Bank daran interessiert ist, das alles Fachmännisch repariert wurde.
                Zuletzt geändert von Steps; 25.06.2007, 11:35.
                GruCC
                Stephan

                Meine schwarze Schönheit

                Mein Spritmonitor

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                  #9
                  Zitat von DJ Tequila Beitrag anzeigen
                  Jepp es gibt leider viele Spielarten, wie die Schuldfrage aussieht. Das kann man nicht über einen Kamm scheren.

                  Zum Thema Banken: Klar hätten die gern, das durch eine Peugeot-Werkstatt repariert wird. Nur die haben darüber im Prinzip nicht zu bestimmen. Wenn nämlich z.B. bei einem selbstverschuldeten Unfall die Versicherung sagt, hier bei dieser Werkstatt ist das zu reparieren, dann schafft immer der an, der bezahlt. Nämlich die Versicherung jetzt den Schaden !! Ich habe so eine Klausel in meinem Vertrag und ich käme z.B. gar nicht auf die Idee, die Bank zu fragen oder gar über den Unfall zu informieren. Solange die Ihre monatliche Rate bekommen, haben die das Maul zu halten.
                  Grundsätzlich kann die Reperatur auch über einen Kostenvoranschlag eines Gutachters abgerechnet und dann auch selbst gemacht werden. Die Versicherer sehen das zwar überhaupt nicht gern, aber noch ist die Rechstlage eindeutig. Ich kenne genug Fälle, die Ihre Autos dann selbst repariert haben.

                  Dem muss ich leider wiedersprechen....

                  Bei mir war es so das die durchführende Werkstatt ein Fachbetrieb sein musste (ob Peogeut oder nicht war egal). Auszahlund an mich war nicht Möglich. Hätte ich ja gerne gemacht, zumal das Unter-der-Hand-Angebot der Werkstatt recht gut war. Mein Wagen ist bei der Peigeot-Bank 3-Wege-Finanziert.... Bei einer "normalen" Finanzierung (gleichbleibende Monatsraten) mag das anders sein...
                  Wie dem auch sei....ein Anruf bei der bank schafft Gewissheit.

                  Solange die Ihre monatliche Rate bekommen, haben die das Maul zu halten.
                  Nicht so ganz. In meinem Fall hat die gegnerische Versicherung erst Gezahlt, als das OK der Bank vorlag. Ist halt so wenn man auf Pump kauft...gehört einem halt doch nicht so richtig...
                  Zuletzt geändert von Timo_NRW; 25.06.2007, 12:50.
                  Produktionswoche: KW 17..... Juhu
                  Geburtsdatum laut Händlerinfo: 26.04.2005
                  es ist ein Stier....
                  und dann noch ein gasgetriebener....
                  Aktueller Gasverbrauch

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                    #10
                    Ich bin definitiv Unschuldig. Die Dame die mir Hinten drauf gefahren ist hat vor der Polizei zugegeben das Sie schuld ist. Ich stand und das hat sie bestätigt und sie ist mir drauf und hatt auch noch gesagt zu den Beamten sie hat abgefahrene Reifen.

                    Ich war bei der Bank noch nie im Zahlungsverzug oder sonstige will einfach die Raten weiter Zahlen und es von meinen Schwiedervater Richten lassen. Der hat eine Fachwerkstatt und würde mir das machen. Die Bank darf Sie ja eigentlich nicht einmischen weil, ich zahle ja weiter und das Auto wird ja auch fachmänisch Repariert.

                    Darf ich es jetzt Reparieren lassen oder nicht von einer Fremdwerkstatt????

                    Ich bin DEFINITIV nicht Schuld das hat auch die Polizei ausgessagt!

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                      #11
                      fahr zum gutachter -- lass den schaden bewerten -- dann muß die gegnerische versicherung zahlen -- egal wo du reparieren läßt

                      es gibt einige versicherungsleute die haben absprachen mit werkstätten am ort -- dieses ist aber nicht zulässig -- wende dich dann einfach an die gegnerische versicherung direkt

                      wenn dein schwiegervater eine fachwerkstatt hat -- kann er mit dir sogar eine kostenübernahme vereinbaren

                      gruß harald
                      *SOMMER - SONNE - CABRIO*

                      www.crc-brandenburg.de

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                        #12
                        eigentlich wollte ich mich nicht äußern, aber da hier z.t. hanebüchene aussagen rumschwirren, gebe ich doch mal meinen senf dazu.

                        punkt 1. Wenn im Finanzierungsvertrag steht, dass bei jedem Unfall die Bank zu informieren ist, dann ist dies auch so, da es Vertragsbestandteil ist. Es geht dabei z.B. auch um die Wertminderung und wer Anspruch darauf hat.

                        punkt 2. wenn die bank darauf besteht, dass beim pöscho-händler rep.wird, dann ist auch dem folge zu leisten. Schließlich hat die Bank das Restrisiko, falls dass Fahrzeug mal ein Rückläufer wird (aus welchen Gründen auch immer) und die dann nicht den entsprechenden Rep.nachweis vorzeigen können (schließlich ist es ein Unfallwagen).

                        punkt 3. Als Geschädigter muss man auf keine Werkstattvermittlung der Versicherung eingehen, kann es aber ( es sind z.T. auch Vertragswerkstätten mit in den Werkstattverbünden).

                        punkt 4. wenn man gestanden hat und wurde durch den Auffahrenden auf seinen Vordermann aufgeschoben(ohne vorab selber eine Gefahrenbremsung durchgeführt zu haben; Stichwort "Bremswegverkürzung") geht das Verschulden eindeutig zu Lasten des Auffahrenden.

                        punkt 5. Abrechnung nach GA:Rep.kosten ./. Mwst. keine Anspruch auf NA oder MW solange nicht der entsprechende Rep.nachweis vorliegt. Gefahr hierbei: Der Schaden könnte zum Totalschaden werden, wenn entsprechend hohe Restwertangebote vorliegen. Dann lautet die Abrechnung :Wiederbeschaffungswert ./. Steuer (entweder 19% oder 2,4 %->kommt auf KFZ Alter an) ./. Restwert. Anspruch auf Rep.kosten bestehen dann nur bei entsprechenden Reparaturnachweis.

                        In der Hoffnung geholfen zu haben...

                        cu
                        307CC komplett & Eibach Federn abzgl. Leder & BBS-Felgen war einmal...nun schwarzer viano mit stern..
                        ..safe007 der SCHADENPROFI...

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                          #13
                          Zitat von ACSP Beitrag anzeigen
                          Ich bin definitiv Unschuldig. Die Dame die mir Hinten drauf gefahren ist hat vor der Polizei zugegeben das Sie schuld ist.
                          Btw.: Das ist das dümmste was man machen kann.
                          Ein Schuldeingeständnis kann zum Verlust des Versicherungschutzes führen.
                          Also selbst wenn man Schuld hat, immer die polizeiliche/richterliche Schuldfeststellung abwarten, in eigenem Interesse.
                          Das ganze nennt sich Obliegenheitsverletzung.

                          Ist in der Praxis zwar eher selten, aber warum ein unnötiges Risiko eingehen. Die Versicherung, die sich nicht vor Zahlungen versucht zu drücken muss nämlich erst noch erfunden werden.
                          Gruß Werner

                          "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." - Abraham Lincoln

                          Mein neuer

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                            #14
                            Zitat von safe007 Beitrag anzeigen
                            punkt 1. Wenn im Finanzierungsvertrag steht, dass bei jedem Unfall die Bank zu informieren ist, dann ist dies auch so, da es Vertragsbestandteil ist. Es geht dabei z.B. auch um die Wertminderung und wer Anspruch darauf hat.

                            punkt 2. wenn die bank darauf besteht, dass beim pöscho-händler rep.wird, dann ist auch dem folge zu leisten. Schließlich hat die Bank das Restrisiko, falls dass Fahrzeug mal ein Rückläufer wird (aus welchen Gründen auch immer) und die dann nicht den entsprechenden Rep.nachweis vorzeigen können (schließlich ist es ein Unfallwagen).

                            punkt 3. Als Geschädigter muss man auf keine Werkstattvermittlung der Versicherung eingehen, kann es aber ( es sind z.T. auch Vertragswerkstätten mit in den Werkstattverbünden).

                            cu
                            Ich frage mich nur immer wieder, warum ich die Bank überhaupt darüber informieren soll. Meine Finanzierung läuft jetzt noch ca. 3 Jahre (mit Sonderzahlung vieleicht auch kürzer) Die bekommen ihr Geld, egal ob mit Unfall oder ohne. Ausgenommen es ist ein Totalschaden, dann ist das wieder was anderes. Auch wenn man in finanzielle Schwierigkeiten kommt, die Raten nicht mehr bezahlen kann und das Darlehen gekündigt wird. Dann bekommt man natürlich auch Probleme, wenn sich herausstellt, das das Auto eigentlich nur noch Schrottwert hat. Nur wie sehen dann diese Probleme in der Praxis aus. Das Darlehen ist bereits gekündigt, da man Zahlungsunfähig ist. Ein weiterer Besuch des Gerichtsvollziehers ist dann die Folge und das war's. Dies ist aber ein Einzelfall, der bei mir bestimmt nicht vorkommen wird. Ich hab schon so manche Höhen und Tiefen des alltäglichen Lebens durch und lass mich von so manchen Klauseln keine grauen Haare mehr wachsen. Nochmal kurz zusammengefasst. Solange die Bank ihr Geld bekommt und es auch bis zum Ende des Darlehens keine Probleme der weiteren Zahlungen zu sehen sind, interessiert das im Endeffekt niemanden.
                            Das das Auto wieder in Ordnung kommt, regle ich hier ganz allein mit den Versicherungen. Wenn ich hier dann was selbst machen kann und mir dann Geld übrig bleibt, nehm ich das natürlich mit.

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                              #15
                              Da ich meine Autos bisher immer bar, bzw. per Homebanking bezahlt habe, kenne ich jetzt nicht die einzelnen Vertragsbedingungen, gibt ja diverse Möglichkeiten (Leasing, Kredit, ...), aber wenn die Fragmente noch stimmen, ist es bei div. Finanzierungsvarianten so, das Du nur Nutzrechte hast, das Auto also dem Finanzierer gehört und dann ist es doch selbstverständlich, wen man zu informieren hat. :confused:

                              Aber letztendlich ist es doch egal, wenn es in den Vertragsbedingungen steht, ... .
                              GruCC
                              Stephan

                              Meine schwarze Schönheit

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