Ich habe eine Frage zur Rechtslage: Unser Händler will das Windschott nicht rausrücken, welches zur Probefahrt drin war. Wir haben den CC als Vorführwagen mit 512 km auf der Uhr gekauft. Damit müßte er in der Ausstattung wie probegefahren übergeben werden, oder nicht?
Wir haben jetzt die Gebrauchsspuren vom Schott an der Verkleidung aber kein Schott.
Es existieren Fotos, die das Windschott dokumentieren. Zur Abholung eine Woche später war das Teil weg, der Verkäufer hatte Urlaub und der Vertreter wußte von nichts.
Jetzt meint der Verkäufer, er hätte deutlich gesagt, daß das Schott nicht zum Lieferumfang gehört (hat er nicht). Er hatte lediglich davon gesprochen, daß Peugeot bei den Dingern richtig zulangt und 270 € dafür nimmt. Wir sind aber davon ausgegangen, daß das Schott eine Zugabe für die Abnutzung als Vorführwagen ist.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Thommy
Wir haben jetzt die Gebrauchsspuren vom Schott an der Verkleidung aber kein Schott.
Es existieren Fotos, die das Windschott dokumentieren. Zur Abholung eine Woche später war das Teil weg, der Verkäufer hatte Urlaub und der Vertreter wußte von nichts.
Jetzt meint der Verkäufer, er hätte deutlich gesagt, daß das Schott nicht zum Lieferumfang gehört (hat er nicht). Er hatte lediglich davon gesprochen, daß Peugeot bei den Dingern richtig zulangt und 270 € dafür nimmt. Wir sind aber davon ausgegangen, daß das Schott eine Zugabe für die Abnutzung als Vorführwagen ist.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Thommy
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