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Keine Garantie auf Innenausstattung! (Sitze, Teppich, Türverkleidung)

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    Keine Garantie auf Innenausstattung! (Sitze, Teppich, Türverkleidung)

    Hallo Leute!

    Habe auf dem Leder des Fahrersitzes bereits nach 6 Wochen eine starke Falte und mehrere kleine. Ich wiege 74 kg nicht etwa 150 und frage mich wie so ein Sitz nach einem Jahr aussieht. War gerade bei meinem Händler, doch dieser sagte, dass die gesamte Innenausstattung von der Garantie ausgenommen ist. Soll heißen: Sitzbezüge, Teppichboden, Türverkleidungen, Dachhimmel usw. Dies wurde mir von der Peugeot Hotline mit Stand vom März 2005 genau so noch mal bestätigt. Ist euch das bekannt? Kann das rechtlich überhaupt zulässig sein? Dann kann ja ein Möbelhersteller auf seine gesamte Produktion die Garantie verweigern. :t_teufelboese: :teufel: :boese:

    Gruß Klaus

    #2
    servus,

    also davon hör ich zum ersten mal. und ob das rechtens ist, weiss ich nich genau...
    was ich aber weiss, ist, dass damals in meinem die türverkleidungen und die restlichen inneverkleidungen gerichtet worden sind, nachdem da alles bei etwas lauterer musik geknarzt hat...

    mfg

    icke

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      #3
      hör ich auch zum ersten mal von, immerhin hab ich schon die 3. Türverkleidung und bekomm noch vor ablauf der Garantie ne 4. (wegen Blasenbildung).
      Bei meinem 406 hat man den Lederbezug der Sitzfläche 2 mal getauscht und ich hab dann nach Ewigkeiten auf Kulanz einen Teil zurückbekommen. Beim 406 war es allerdings meiner Ansicht nach ein Konstruktionsfehler, da bei diesem die Bedienelemente der elektr. Sitzverstellung vom Leder umgeben waren und an dieser Stelle immer rissen.
      Die Frage ist hier auch wieder einmal was wirklich objektiv "Stand der Technik" ist und was Peugeot gerne dazu macht :-)

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        #4
        ich hab auch grad noch ma überlegt: das wäre total unlogisch, wenn der innenraum keiner garantie unterliegen würde...selbst gebrauchtwagen haben gesetzlich vorgeschrieben eine garantie...

        und selbst wenn pug keine garantie drauf geben würde, dann wenigstens eine gewährleistung. aber garnichts von beiden halte ich für riesen unfug...ich glaub, dass die sich durch solche sprüche nur um irgendwelchen sachen drücken wollen...

        mfg

        icke

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          #5
          Original von Icke1981:
          ...selbst gebrauchtwagen haben gesetzlich vorgeschrieben eine garantie...
          Nö, haben sie nicht.

          und selbst wenn pug keine garantie drauf geben würde, dann wenigstens eine gewährleistung.
          Da stimme ich dir zu.


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            #6
            Falls es weiterhilft: Hab mein Auto seit September. Vor 2 Monaten hab ich noch einen komplett neuen Fahrersitz bekommen ( auf Garantie ). Da an der `Einstiegsseite`das Leder auf der Kante ganz wenig abgerieben ( allerdings schon von anfang an ) war. Aber ohne Probleme neu..

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              #7
              @smofy

              sry, hab vergessen dazu zu schreiben: wenn du sie vom händler kaufst (EDIT: und du nicht vereinbarst, dass es sich um ein bastelfahrzeug handelt....so, jetz müsste alles dabei sein :biggrin: )

              und da ich ma davon ausgehe, dass ein großteil der hier anwesenden sein auto beim händler gekauft hat... :biggrin:

              mfg

              icke

              Kommentar


                #8
                Servus,

                in den Unterlagen zum Kaufvertrag müssten doch dann irgendwelche Hinweise vorhanden sein, dass das rausgenommen ist. Explizite Angaben dazu, die ich im zuge der Vertragsfreiheit unterschrieben habe/haben soll, konnte ich allerdings bei mir nicht finden.

                Auf Seite 4 der Garantie Plus Unterlagen steht allerdings:

                "...Von PEUGEOT GarantiePlus werden ferner nicht übernommen:

                ...Arbeiten an der Karrosserie bzw. der Fahrgastzelle, einschließlich Reinigung und Instandsetzung der Innenausstattung (insbesondere Türarmlehne, Türverkleidung, Sitzpolster und Bezüge, Sitzverkleidungen)...."


                Es ist daher wahrscheinlich interpretaionssache, was man unter "Instandsetzung" versteht.


                MlG

                Kellerkind





                Schreib dich nicht ab - Lern Lesen und Schreiben!

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                  #9
                  Hab auch schön öfters im Forum gelesen, dass solche Teile auf Garantie getauscht wurden. Vermutlich ist es so, dass alle neuen Garantieanträge nach März 2005 abgelehnt werden. Die Fadenscheinige Begründung ist, es handle sich um Verschleißteile.
                  Sehr witzig! Im Übrigen habe ich schon einige Ledersitze von anderen Herstellern gesehen, die auch nach Jahren noch wie neu aussehen und nicht wie eine schlecht zusammengelegte Bettdecke!
                  Es ist das einfachste schlecht verarbeitete Sitze einfach aus der Garantie zu nehmen. :t_teufelboese:

                  Kommentar


                    #10
                    @icke
                    nö, auch dann hast du keinen Anspruch auf Garantie. Was du meinst ist die Gewährleistung. 8)

                    Kommentar


                      #11
                      touché... :biggrin:

                      aber zumindest gibts da überhaupt was...

                      mfg

                      icke

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                        #12
                        Hier fehlt noch mein Senf.. :biggrin:

                        a) Gewährleistung 2 Jahre mit Beweislastumkehr zu Lasten des Käufers nach einem halben Jahr..vielen Dank, ihr Lobby-Politiker-*rsche!

                        b) Peugeot gewährt 2 Jahre Garantie. Kann mir eigentlich nicht vorstellen, daß die da irgendwas von ausnehmen.

                        c) GarantiePLUS ist die Garantieverlängerung von Peugeot (die ich auch abgeschlossen habe). Müßte den Vertrag raussuchen, aber selbst wenn es einen Ausschluß gibt...nach 2 Jahren können die Sachen schon abgenutzt sein und es ist gut möglich, daß Peugeot diese Abnutzung als Garantiefall ausschließen will.

                        Man müßte vielleicht prüfen, ob diese Einschränkung auch für die "normale" Garantie gilt. Diese Garantie muß dann auch bei GarantiePLUS für die ersten zwei Jahre gelten.

                        Jetzt muß man nur die ganz regulären Garantiebedingungen von Peugeot für die ersten 2 Jahre finden.... :d_gutefrage:

                        Ansonsten: wenn Peugeot sich innerhalb der ersten 2 Jahre querstellt, inkl. Händler, wäre das meiner Meinung nach ein Armutszeugnis. Aber so zu finden leider auch bei anderen Herstellern...:devil:


                        Grüße

                        Michael
                        Ich will knuddeln!
                        Das war der bärengerechte CC: 308cc HDi 165 Automatik Allure 2011 JBL Xenon WIP-COM 3D Vollleder "Vintage Bordeaux" perla nera
                        Das ist der bärengerechte Smart: fortwo Cabrio passion mhd 2013 kristallweiss/black

                        Mehr MacBaer

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                          #13
                          Original von Kellerkind:
                          :

                          "...Von PEUGEOT GarantiePlus werden ferner nicht übernommen:

                          ...Arbeiten an der Karrosserie bzw. der Fahrgastzelle, einschließlich Reinigung und Instandsetzung der Innenausstattung (insbesondere Türarmlehne, Türverkleidung, Sitzpolster und Bezüge, Sitzverkleidungen)...."


                          Es ist daher wahrscheinlich interpretaionssache, was man unter "Instandsetzung" versteht.


                          MlG

                          Kellerkind
                          Hallo !

                          Hierbei gehts wohl eher um Beschädigungen und Verunreinigungen aufgrund mangelnder Pflege:
                          Brandflecken im Sitz, Schweissflecken auf Sitz und Armlehne und vergilbte Dachhhimmel bei Rauchern. Dafür kann Peugeot natürlich nicht haftbar gemacht werden..

                          Gruss
                          Sascha

                          "Rosemary - Heaven restores you in life...It took a life spent with no cellmate Find a long way back Saying meanwhile can't we look the other way You're weightless, you are exotic You need something for which to care Saying meanwhile can't we look the other way" INTERPOL - Evil

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                            #14
                            Die müssen wohl die Garantiebedingungen geändert haben.

                            Bei mir (Vertragsabschluß 06/2003) steht ein solcher Ausschlußgrund nicht drin.

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                              #15
                              Servus!

                              Der Unterschied liegt Wohl auch darin, ob es ein "Defekt", wie z.B. Blasenbildung oder ausgerissene Bezugsteile sind, oder eben nur "Schönheitsmängel".

                              Bei unserer letzten (gar nicht so billigen) Couch Stand auch auf der Rechnung "Faltenbildung berechtigt zu keiner Reklamation". Naja dachten wir, ist ja logisch. Leider sieht das Ding jetzt, nach einem Jahr, aus wie die Nordsee bei Windstärke 7...

                              Zu meinem Fahrersitz (durchgesessen, Falten, Abschürfungen durch den Sitzhöhenverstellungshebel) haben sich der Herren noch nicht geäußert. Ich hoffe noch.

                              Grüße aus Niederbayern

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