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Worauf achten bei Abholung eines "neuen" Gebrauchten?

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    Worauf achten bei Abholung eines "neuen" Gebrauchten?

    Hallo,

    ich heiße Jörn, bin neu hier und hole nächstes Wochenende einen gerade gekauften 307 CC beim Händler ab.

    Fahrzeug ist ein 307 CC HDI 135 FAP Tendance, Erstzulassung 11/2005, ca 85.000km. Die Ausstattung ist so mittelgut; nur Leder und Navi (heißt das RT3 ?) sind nennenswert. (den Rest, wie Tempomat und Rückfahrpiepser etc. haben sie ja wohl sowieso alle)

    Bei der Probefahrt war der Tempomat defekt; der Händler (Peugeot Verragshändler) will das aber, bis zur Übergabe, in Ordnung bringen. Er macht auch noch den Service und TÜV/AU neu.

    Worauf sollte ich bei der Übergabe achten.

    Vielen Dank schonmal für eure Antworten!

    Gruß, Jörn

    PS: ich hatte schon einige Zeit auf dem Gebrauchtwagenmarkt gesucht und mich gewundert, dass so wenige Leute die besseren Lautsprecher (JBL ?), oder z.B. Xenon genommen hatten und dem entsprechend kaum gut ausgestattete Wagen auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu finden sind ...warum ist das bei Peugeot so?

    #2
    Also...

    Hey Jörn.
    Wir haben uns auch einen neuen Gebrauchten geholt ist aber schon ein paar Monate her.(allerdings 206CC)

    Naja also auf jeden Fall solltest du den Tempomat testen^^(Vielleicht gleich auf dem Gelände)

    Bei uns war das Problem das beim LED ein Lämpchen kaputt war da wir es mit zwei Autos geholt haben haben wir es gleich gesehen aber unser Vorfahrer hat die Winkzeichen nicht gecheckt also am Besten auch da nochmal gucken.

    Außerdem haben wir später festgestellt, dass die Armaturenbeleuchtung nicht funktioniert hat. Sprich sä,mtliche Beleuchtung checken tja das würd mir jetzt so spontan einfallen

    P.S.: Die, die solche Autos fahren geben sie nicht her

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      #3
      So isses

      Hallo

      Glückwunsch zum Kauf des CC.
      Ich gebe DevilDriver unumschränkt recht. Wer solch ein Auto hat, gibt es nicht wieder her.
      Hier im Forum wird von vielen, vielen Unarten berichtet, die einem Peugeot Cabrio so einfallen könnten. Unserer macht so etwas nicht, der ist einfach nur brav. Ich denke, es gibt außer unserem noch weitere, die keinen Kummer bereiten. Am besten, Du klickst Dich hier mal durch, dann weisst Du, worauf man achten muss.

      Ansonsten viel Spass und immer Sonne

      Frank

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        #4
        Zitat von DevilDriver Beitrag anzeigen
        Bei uns war das Problem das beim LED ein Lämpchen kaputt war

        Außerdem haben wir später festgestellt, dass die Armaturenbeleuchtung nicht funktioniert hat. Sprich sä,mtliche Beleuchtung checken tja das würd mir jetzt so spontan einfallen
        Hallo,

        das ist schonmal ein guter Tip! ...die TÜV relevante Beleuchtung sollte ja funktionieren, da der Wagen TÜV neu bekommt, aber die Interieurlämpchen werde ich alle checken!

        Wie sieht es denn mit dem Softwarestand für das RT3 aus? Kann ich den schnell abfragen? Würde das aktuelle Kartenmaterial von 2010 auf einem RT3 mit Firmware von November 2005 laufen? Das würde ich beim Peugeot Händler gleich mitkaufen, auch wenn es vielleicht etwas teuer ist. Ist beim aktuellen RT3 Softwarestand der AUX im Handschuhfach immer als Dauer (Audio) AUX konfiguriert, oder ist das immer noch normalerweise ein >5km/h off Anschluß und muß als Dauer AUX noch freigeschaltet werden?

        Gruß, Jörn

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          #5
          ... dass der Händler ja nicht den Satz "Gekauft wie gesehen" oder so ähnlich im Kaufvertrag stehen hat und sich somit um seine gesetzlich vorgeschriebene Gebrauchtwagengarantie drücken will.

          Kommentar


            #6
            Zitat von DJ Tequila Beitrag anzeigen
            ... dass der Händler ja nicht den Satz "Gekauft wie gesehen" oder so ähnlich im Kaufvertrag stehen hat und sich somit um seine gesetzlich vorgeschriebene Gebrauchtwagengarantie drücken will.
            *lach* ...ja, manche Händler versuchen das ;-)

            ...aber mal im Ernst ...der Händler kann da alles reinschreiben, was er will ...solange er als Firma und ich als Privatperson auftrete ...sind alle Termini und Passagen dieser Art sowieso ungültig! Es beibt immer bei dem Jahr Gewährleistung (nicht zu verwechseln mit "Garantie"!) bei dem das erste Halbjahr in jedem Fall für den Käufer abgedeckt ist und das zweite Halbjahr zumindest formal existiert ;-)

            Gruß, Jörn

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