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LED-Blinker-"Birnen" - höhere Blinkfrequenz

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    LED-Blinker-"Birnen" - höhere Blinkfrequenz

    Hallo Zusammen!

    Ich hoffe, ein paar Schlaue Köpfe unter euch können mir helfen.

    Folgendes:

    Ich habe mir jetzt LED-Blinker-"Birnen" gekauft. Vor dem Kauf habe ich auf der Homepage schon gelesen "die Blinkfrequenz kann sich erhöhen".

    Dieses ist auch so. Es sieht jetzt quasi so aus, als wäre eine Lampe defekt (statt blink - blink - blink, jetzt blinkblinkblink).

    Was mich wundert ist, dass die Blinker jetzt fast doppelt so schnell blinken, der Warnblinker aber die alte Geschwindigkeit beibehalten hat.

    Gibt es eine Möglichkeit, die "zu schnelle" Blinkfrequenz wieder zu verlangsamen?

    Hoffe, ihr versteht, was ich meine.

    Vielen Dank schon einmal im Voraus!!

    Gruß aus Hameln!

    Smily 8)

    #2
    1. Es ist nicht zulässig, weil keine LED-Lampe eine Genehmigung des Kraftfahrtbundesamtes hat.

    2. Du brauchst einen Vorwiderstand, der nicht unerheblich Wärme erzeugt, aber da können unsere Haus- und Hofelektriker sicher was vernünftiges dazu sagen.

    3. Kann es Probleme mit dem BSI geben, das das einige Leuchtmittel per Testspannung abfrägt und ein "Permanentleuchten" generiert. Aber auch hierzu gibt es kompetentere Teilnehmer.

    bye
    Ralf

    Leben spenden -> www.dkms.de, www.blutstammzellen.ch, www.stammzellspende.at
    Sicherheit fuer Biker -> www.mehrsi.org

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      #3
      1. Es ist nicht zulässig, weil keine LED-Lampe eine Genehmigung des Kraftfahrtbundesamtes hat.
      Das kann ich so nicht unterschreiben!
      Siehe hier

      Die haben alle ein E-Zeichen! Und Fzg anderer Hersteller haben sowas Serienmässig!

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        #4
        Wir reden hier nicht von einer LED-Rückleuchte oder Seitenblinker, die als gesamte Leuchte zugelassen ist, sondern von einer Birne, die statt Glühfaden LED s hat und da gibt es keine, die in Deutschland zugelassen ist!

        bye

        Ralf

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        Sicherheit fuer Biker -> www.mehrsi.org

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          #5
          Original von Ralf-Rapp:
          Wir reden hier nicht von einer LED-Rückleuchte oder Seitenblinker, die als gesamte Leuchte zugelassen ist, sondern von einer Birne, die statt Glühfaden LED s hat und da gibt es keine, die in Deutschland zugelassen ist!

          bye

          GENAU!!
          So wie z.B. hier die LED-Birne der NSL --> KLICK!!!

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            #6
            Hallo!

            Das diese Lampen nicht zugelassen sind, ist mir klar.

            Es geht ja in meinem Beitrag nicht um das zulässig sein, sondern um das Problem, die Blinkfrequenz wieder zu verlangsamen.

            Ich glaube auch nicht, dass ich unbeding Ärger deswegen bekomme. Klar ist: Wenn mir jemand an den Karren pinkeln will, kann er es natürlich damit auch.

            Am Rande: LEDs sprechen schneller an als herkömmliche Glühfadenlampen. HELLA bastelt momentan an LED-Frontscheinwerfern. Ich denke, auch wenn es nicht zulässig ist, beeinträchtige ich die Verkehrssicherheit nicht. Eher im Gegenteil. Wird ein Signal - welcher Art auch immer - früher wargenommen, ist dieses doch ein Vorteil, oder sieht das jemand anders??

            Für eine detailliertere Antwort auf meine obige Frage wäre ich sehr dankbar!

            Gruß aus Hameln!!

            Smily 8)

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              #7
              @Smily

              Außer, dass duÄpfel mit Birnen vergleichst (Hella & Led-Blinkerbirnen) und im Falle eines Unfalls durch die Verwendung nicht zugelassener Fahrtrichtungsanzeiger schlechte Karten hast (ggf. Betriebserlaubnis erloschen), hat Ralf wohl ganz recht, der Widerstand ist geringer, daher die erhöhte Blinkfrequenz. Ein Vorwiderstand sollte Abhilfe schaffen (zumindest was die Blinkfrequenz betrifft). Allerdings halte ich es für schwierig den Widerstand so genau zu treffen, das der Blinker im Takt bleibt.


              MlG

              Kellerkind
              Schreib dich nicht ab - Lern Lesen und Schreiben!

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                #8
                moinsen,

                miss doch einfach mal mit einem multimeter den widerstand der alten funzel und dann den der led-funzel. die differenz benötigst du als widerstand an der led. aber vorsicht, wenn du mit dem multimeter den widerstand misst, dann nur an der demontierten leuchte, bzw led. zudem hat die led nur in einer richtung durchlass. also musst du hier auf die richtige polung achten.

                ich denke, das dürfte funzen. und zum thema temperatur in dem vorwiderstand. ich glaub ja nicht, dass du zu den "ich blink mal permanent, weil das goil ausschaut"-fahrern zählst. die kurze zeit, wo der blinker an ist, sollte da nichts passieren. investiere aber trotzdem lieber in einen vernünftigen widerstand und nicht in so ein 0,25W kohleding.

                Kommentar


                  #9
                  einen Widerstand einer ausgebauten Glühlampe und einer LED-Lampe messen und vergleichen? :a_augenruppel:
                  ui.... viel Spass, :d_pfeid:

                  Da habe ich nur einige Bedenken der Vergleichbarkeit, dass eine ist ein temperaturabhängiger Widerstand das andere ein Halbleiter...! :d_niemals:

                  Besser wäre es den Strom zu messen und den Widerstand auszurechnen R =U/I :d_gutefrage:

                  Tomi

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                    #10
                    machs doch ganz einfach:

                    Nimm eine normale Blinkerlampe und schalte sie einfach parallel zu der LED Lampe. Lass die dazugeschaltete Lampe einfach irgendwo verschwinden wo sie keiner sieht und sie mit ihrem Licht nicht auffällt. Der zusätzliche Stromverbrauch bei zwei parallel laufenden Lampen fällt durch die geringe Stromaufnahme der LED Lampe nicht ins Gewicht.

                    Gruß LU-ZI

                    Kommentar


                      #11
                      Original von Smily:
                      Das diese Lampen nicht zugelassen sind, ist mir klar.
                      Und die Folgen bei einem Unfall auch?

                      Am Rande: LEDs sprechen schneller an als herkömmliche Glühfadenlampen. HELLA bastelt momentan an LED-Frontscheinwerfern. Ich denke, auch wenn es nicht zulässig ist, beeinträchtige ich die Verkehrssicherheit nicht. Eher im Gegenteil.
                      Mehr Verkehrssicherheit? Sicher nicht! Die Reflektoren deines Blinkergehäuses sind auf Glühbirnen ausgelegt und damit veränderst Du den Leuchtwinkel des Blinkers.

                      bye


                      Ralf

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                        #12
                        @Ralf-Rapp

                        Es handelt sich bei den LED-Lampen, die ich verwende, nicht um solche, wie in dem Link zur NSL zu sehen.

                        Wer Interesse hat:

                        Bilder von den Lampen (gekreuzte Leiterbahnen und Power LEDs) gibt es hier.

                        Gruß
                        Sascha

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                          #13
                          das ändert nichts daran:

                          "LED Blinklichtlampen sind laut STVZO nicht erlaubt und dürfen nur für private Show-Zwecke verwendet werden."

                          Und bei schweren Unfällen wird das Blinklicht untersucht um z.B. zu klären, ob geblinkt wurde oder nicht.

                          Es gab mal bei French Power einen Blinkersatz für die Außenspiegel wie Mercedes oder neuerdings VW. Damit hat man die Originalen und E-zugelassene schnell reagierende LED-Blinker, die in der regulären Frequenz blinken weil sie parallel zu den serienmäßigen verbaut werden.

                          Ich hab so welche dran aber ich weiß nicht ob es sie noch gibt.

                          bye


                          Ralf

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