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Cabrios offen geparkt : Abgeschleppt !

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    Cabrios offen geparkt : Abgeschleppt !

    Nach der Auffassung einiger Ordnungsämter dürfen ordnungsgemäß geparkte Fahrzeuge, bei denen eine Scheibe heruntergelassen ist, vorsorglich abgeschleppt werden, da sie ein Verkehrsrisiko darstellen: Potentiellen Dieben wird der Einbruch erleichtert, und der Dieb könnte gfs nicht versichert sein, sodaß die Öffentlichkeit vor diesem Vorfall geschützt werden muss.

    Wie steht ihr dazu?

    Was ist mit offenen Cabrios, die bei denen dem Wesen nach Zugang besteht, also alles heruntergelassen ist? - Meinungen ?

    Laut einem Urteil sind diese auch dann versichert, wenn sie ohne Dach, jedoch per Schlüssel verschlossen zurückgelassen werden. Im konkreten Fall ließ der Fahrzeughalter das KFZ weniger als 30min zurück und die Versicherung musste den Diebstahl ersetzen.

    Soweit so gut, es besteht jedoch Fürsorgepflicht: Müssen KFZ wie CCs, die eine Art Zwitter sind und die Möglichkeit des erhöhten Schutzes bieten, sicherheitshalber dennoch verschlossen werden ?
    Zuletzt geändert von ; 05.01.2008, 00:16.

    #2
    sollte ein ordnungshüter das bei mir praktizieren würde ich es auf einen prozeß ankommen lassen.

    bei einem normalen pkw mit offener scheibe könnte das ordnungsamt ja durchkommen, da ist ja schliesslich auch kein versicherungsschutz gegeben.

    ein cabrio aber hat die zweckbestimmung offen gefahren und auch geparkt zu werden. sollte dem nicht so sein , dann müsste im umkehrschluß ja allen kfz die gar kein dach haben wie z.b. (extrem)roadster oder traktoren die zulassung verweigert werden , da sie ja auf deutschen straßen nicht - legal - geparkt werden können.
    und besitzer von cabrios mit stoffverdeck müssen dann immer ihr hardtop dabeihaben , weil das besser vor diebstahl schützt als das stoffverdeck.

    also ich finde das etwas hanebüchen, wahrscheinlich ist das eine initiative der abschlepper für sichere straßen

    gruß christian

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      #3
      Gerüchteweise müssen auch bei geparkten Cabrios und selbst bei offenem Dach die Fenster verschlossen sein, damit der Diebstahlschutz der Versicherung greift.

      Das habe ich vor langem einmal gehört - vielleicht beim Abschluss meiner Versicherung? Ich habe daher keine gültige, rechtliche Referenz dazu. Aber vielleicht kann das ein anderer Forumsteilnehmer ja dies bestätigen?

      Daher würde ich sagen: das Ordnungshüter haben rein rechtlich gesehen richtig gehandelt, aber vom menschlichen Standpunkt aus betrachtet war es für mich auch ein zweifelhaftes Vorgehen.

      Schöne Grüße,
      Klaus.

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        #4
        also ich meine auch gehört zu haben, dass die scheiben oben sein müssen, damit das auto als verschlossen gilt.
        zumindest handhabe ich das immer so wenn ich mal kurz im supermarkt bin.

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          #5
          stimmt, die Scheiben müssen oben sein, deswegen habe ich das cbra-Modul dementsprecend programmiert, dass die Scheiben nach dem Abschließen automatisch hoch fahren

          Tomi

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            #6
            Zitat von sigi76 Beitrag anzeigen
            Nach der Auffassung einiger Ordnungsämter dürfen ordnungsgemäß geparkte Fahrzeuge, bei denen eine Scheibe heruntergelassen ist, vorsorglich abgeschleppt werden ...

            @Sigi76

            Welche Ordnungsämter sind das?


            KK


            Edit:

            Zitat von sigi76 Beitrag anzeigen
            ... und der Dieb könnte gfs nicht versichert sein ...
            Kümmert sich Vater Staat jetzt um den Versicherungsschutz von Kriminellen während der Ausübung von Straftaten?
            Zuletzt geändert von Kellerkind; 05.01.2008, 10:12.
            Schreib dich nicht ab - Lern Lesen und Schreiben!

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              #7
              [QUOTE=sigi76;192692]Nach der Auffassung einiger Ordnungsämter dürfen ordnungsgemäß geparkte Fahrzeuge, bei denen eine Scheibe heruntergelassen ist, vorsorglich abgeschleppt werden, da sie ein Verkehrsrisiko darstellen: Potentiellen Dieben wird der Einbruch erleichtert, und der Dieb könnte gfs nicht versichert sein, sodaß die Öffentlichkeit vor diesem Vorfall geschützt werden muss.
              QUOTE]

              Das habe ich schon mal in irgend einem TV-Automagazin gesehen.
              Das endspricht der Wahrheit. Aber die Ordnungshüter haben auch eine Verhältismäßigkeit zu beachten. Erst versuchen über das Kennzeichen den Halter zu kontaktieren. Ist dies nicht möglich, kann abgeschleppt werden.
              Zuletzt geändert von ; 05.01.2008, 11:15.

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                #8
                Zitat von Kellerkind Beitrag anzeigen
                Welche Ordnungsämter sind das?
                Immerhin hat es nur 9 Stunden und 6 Posts gedauert, bis der Erste mal die Frage nach der Quelle solcher Latrinenparolen gestellt hat.

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                  #9
                  Das ist so nicht ganz korrekt. Es gibt zum Thema Verhältnismäßgikeit bei Abschleppungen neben dem Urteil aus Hamburg schon wieder mehrere anderslautendene, die den Ordnungshütern eben nicht mal die Pflicht auferlegen eine Handynummer anzurufen, die auf einem Zettel in der Windschutzscheibe steht. Eine Halterauskunft einzuholen sahen, wenn überhaupt, Richter nur als machbar an, wenn es ein lokales Kennzeichen war, wo der Halter über die eigene Zulassungsstelle zu eruieren ist. Als Auswärtiger hatte man da schon wieder schlechte Karten. Aber auch hierzu gibt es verschiedene Urteile all over Deutschland.

                  Du siehst nur weil es in irgendeinem TV-Automagazin gesendet wurde muss es nicht gänzlich der Wahrheit entsprechen.

                  Von daher interessiert es mich schon WELCHE Ordnungsämter das sind/sein sollen.


                  KK
                  Schreib dich nicht ab - Lern Lesen und Schreiben!

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                    #10
                    Hi,

                    ein ganz andere Frage ist, was ist mir lieber?
                    Eine Auto dass wegen einem offenen Fenster vom Ordnungsamt abgeschleppt wurde und mich etwas Lauferei und ca. 250,-- EUR Abschleppkosten kostet.

                    Oder ein Auto aus dem alles raus geklaut wurde was nicht Niet und Nagelfest ist, mein Autoradio rausgehebelt wurde (mit entsprechender Beschädigung des Amaturenbrettes) und den Schaden darf ich dann ganz alleine bezahlen.

                    Wobei für Cabrios ganz klar gilt, dass diese als korrekt abgeschlossen gelten, wenn die Seitenscheiben oben sind.
                    Gruß Werner

                    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." - Abraham Lincoln

                    Mein neuer

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                      #11
                      Zitat von Werner Beitrag anzeigen
                      ...

                      Wobei für Cabrios ganz klar gilt, dass diese als korrekt abgeschlossen gelten, wenn die Seitenscheiben oben sind.
                      [besserwissermodus] aber abgeschlossen sollten sie doch noch sein, nur Scheiben oben reicht nicht! [/besserwissermodus]

                      Tomi
                      Zuletzt geändert von VichtlTom; 05.01.2008, 14:06.

                      Kommentar


                        #12
                        Wenn ein PKW auch nur einen Hauch von offener Seitenscheibe hat, und dadurch ein Schaden eintritt, ist die Versicherung(Teilkasko) teilweise oder ganz aus der Haftung.
                        Das Handschuhfach hat auch stetes abgeschlossen zu sein(Einlagerung von Wertgegenständen) Egal ob Cabrio oder geschlossener PKW.

                        Auch bei einem offenen PKW kann die Versicherung die Schadesregulierung ablehnen. Wie zum Beispiel im osteuropäischen Ausland unbeaufsichtigt offen da steht, oder in gewissenen Gegenden bzw. in der Nacht usw.
                        Anderes Beispiel.
                        Angekipptes Wohnungsfenster. Einbruchsbegünstigung und somit je nach Versicherung keine Schadensregulierung.

                        Aber es wird ja immer von Fall zu Fall endschieden
                        Zuletzt geändert von ; 05.01.2008, 14:47.

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von AndyV6 Beitrag anzeigen
                          Wenn ein PKW auch nur einen Hauch von offener Seitenscheibe hat, und dadurch ein Schaden eintritt, ist die Versicherung(Teilkasko) teilweise oder ganz aus der Haftung.
                          Das Handschuhfach hat auch stetes abgeschlossen zu sein(Einlagerung von Wertgegenständen) Egal ob Cabrio oder geschlossener PKW.

                          Auch bei einem offenen PKW kann die Versicherung die Schadesregulierung ablehnen. Wie zum Beispiel im osteuropäischen Ausland unbeaufsichtigt offen da steht, oder in gewissenen Gegenden bzw. in der Nacht usw.
                          Aber es wird ja immer von Fall zu Fall endschieden
                          ...korrekt. Beim Cabrio muß abgeschlossen sein : Tür, Handschuhfach, Lenkradschloß. Es dürfen keinerlei Sachen frei und offen drinnen rumliegen - und es darf nicht "abgelegen" geparkt sein. Dann ist auch offenes Cabrio versichert. Aber alleine der Streitpunkt "abgelegen" ist ein Gummiparagraph. - Klartext: wenn Du im Sommer o.g. befolgst und Dein Cabrio offen in der Innenstatt vorm Cafe, Marktplatz oder an der Straße wo Betrieb ist abstellst, wirst Du keine Schwierigkeiten bekommen (sind erschreckend wenige Ausnahmen, gerade an den Stellen wo die Ordnunghüter rumgeistern). An allen anderen Abstellräumlichkeiten gilt strikt wie Du schon geschrieben hast. Aber wie gesagt, die Sache ist so schwammig, ich würde nur dort offen lassen, wo ich mein Auto immer im Blick habe. Und selbst dann kann es passieren ....
                          Zuletzt geändert von CCarin; 05.01.2008, 15:57.
                          GrüCCle von CCarin
                          Wo
                          der206cc auch zu Hause ist ...

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                            #14
                            Was versicherungstechnisch ist, wenn ein Cabrio offen da steht ist eine Sache aber ging's hier nicht ums Abschleppen?


                            KK
                            Schreib dich nicht ab - Lern Lesen und Schreiben!

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                              #15
                              Zitat von Kellerkind Beitrag anzeigen
                              Was versicherungstechnisch ist, wenn ein Cabrio offen da steht ist eine Sache aber ging's hier nicht ums Abschleppen?


                              KK
                              und warum wird abgeschleppt? Weil das Ordnungsamt der Meinung ist, dass das Auto in diesem offene Zustand nicht versichert ist und sicher verwahrt gehört.

                              Tomi

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