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    Anzeige wegen Beleidigung im Straßenverkehr

    Hallo Zusammen,

    Ich hab gestern Post von der Polizei bekommen, ich soll zu einer Vernehmung kommen. Ich bin der Beschuldigte in einer Ermittlungssache. Ich soll jemanden im Straßenverkehr beleidigt haben.
    Also es war wie folgt:

    Ich bin mit meiner Freundin und ihren Bruder auf einer zweispurigen Straße nach Real gefahren. Vor mir war ein Mercedesfahrer der ungefähr 5-mal die Spur wechselte OHNE zu blinken. Ich wollte ihn 2 -3 mal überholen aber er hat mir immer die "Tür zugemacht", sprich er wechselte auf meine Spur OHNE den Blinker zu setzen und so wäre ich ihm fast 2-mal ins Auto gefahren. Schließlich hab ich es doch geschafft den zu überholen. Als ich an ihm vorbei gefahren bin wechselte er wieder die Spur und er war hinter mir. Ich bin ungefähr 60 gefahren und war so schneller als ein anderes Auto rechts neben mir. Als ich bemerkte das er hinter mir war wurde ich langsamer (ungefähr 50) und der auf der rechten Spur war schneller als ich und der Mercedesfahrer wechselte wieder die Spur. Da hab ich wieder beschleunigt und sofort war er wieder hinter mir. Das Spielchen ging noch 2-3 mal so und weil ich rechte abbiegen musste wechselte ich auf die rechte Spur (MIT Blinker) und wollte bei der nächsten Kreuzung rechts abbiegen. Plötzlich war der Mercedesfahrer neben mir und fuchtelte wild gestikulierend mit seinen Armen in der Luft dabei zeigte er mir den "Scheibenwischer" und den "Vogel". Seine Frau auf dem Beifahrersitz schaute mich auch ziemlich aggressiv an. Beide waren Mitte 50 – Mitte 60. Weil der kleine Bruder (8) von meiner Freundin dabei war hab ich weder das Fenster runtergemacht und ihn beleidigt noch ihm den Mittelfinger gezeigt damit der kleine so was nicht lernt. Das einzige was ich gemacht hab war ne Handbewegung a la Ententanz (also Daumen und Hände zu nem Schnabel geformt und gequakt, weiß nicht wie ich das beschreiben soll aber ich denk ihr wisst was ich meine). Danach bin ich halt auf den Parkplatz von Real gefahren und war einkaufen. Aber er hat sich mein Nummerschild aufgeschrieben und hat mich angezeigt.
    Ich hab mich dann sofort bei einem Anwalt informiert und ihm die Geschichte so geschildert er hat gesagt das ich erstmal nicht zur Polizei gehen soll und das er sich die Akte anschaut und dann schauen wir weiter. Hatte jemand von euch schon mal so einen Fall.

    #2
    Zitat von GE-Socks Beitrag anzeigen
    ....
    Als ich bemerkte das er hinter mir war wurde ich langsamer (ungefähr 50)
    ....
    Dass da keine Anzeige wegen NÖTIGUNG bzw. BEHINDERUNG im Strassenverkehr kam!?

    Also, wenn Du das SO bei der Polizei angeben würdest....


    Ansonsten bist Du ja eigentlich auf der sicheren Seite, da Du ja (ebenfalls) Zeugen hast. Schlechter wär´s, wenn Du alleine im Auto gesessen hättest.

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      #3
      Ich kann natürlich auch sagen das es mir immer später aufgefallen ist das ich schneller als 50 fahr und deshalb langsamer wurde so haben wir das mit der Nötigung auch vom Tisch oder nicht? :cool:

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        #4
        Wenn es einen Grund gab, aus dem du deine Geschwindigkeit reduziert hast (starker Verkehr, etc.), dann ist das angepasste Fahrweise und keine Nötigung. Wenn du ihn behindern WOLLTEST (ohne anderen Grund), dann ist das erstmal VERSUCHTE NÖTIGUNG, wenn du ihn dazu gezwungen hast anders zu fahren, dann ist das NÖTIGUNG.

        Warte doch erstmal ab, was dein Anwalt nach Akteneinsicht sagt, aber mach dir schon mal Notizen. Vor allem sollten das deine Zeugen machen!
        Es kann eigentlich nicht viel passieren, da du Zeugen hast. Es geht ja nicht darum, wer zuerst Anzeige erstattet hat, sondern nachher darum, welche Zeugen, sollte es zu einer Verhandlung kommen, vom Gericht als glaubwürdig eingestuft werden.

        Gruß,
        Till

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          #5
          davon das du ihn ausgebremst hast würde ich lieber auch nichts sagen. und wie gesagt mit ner zeugin haste gute karten denk ich.
          ich würd ihn vielleicht sogar selber anzeigen. nen "vogel" und "scheibenwischer" zeigen finde ich schon als beleidigung.

          aber das problem mit mercedes fahrern um die 60 hatte ich schon öfter. da überholt man die mal weil sie nur 50 fahren wo 80 ist, und plötzlich geben die gas und und wenn sie hinter einem sind rasen sie einem mit lichthupe hinterher.

          oder noch schlimmer ziehen während des überholvorgangs auf meine seite und ich muss in eine wiese ausweichen.

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            #6
            mein Anwalt meinte ich sollte ihn nicht anzeigen, weil es sich jetzt nach Rache anhört und das verstehen die bei der Polizei manchmal falsch......
            Ja er hat mich beleidigt und nun zeigt der mich an. Naja irgendwie werde ich da schon rumkommen. Viel wichtiger ist ob ich die Kosten für mein Anwalt von ihm erstattet bekomme wenn er im Unrecht liegt....

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              #7
              Zitat von GE-Socks Beitrag anzeigen
              Viel wichtiger ist ob ich die Kosten für mein Anwalt von ihm erstattet bekomme wenn er im Unrecht liegt....
              Besitzt du eine Rechtschutzversicherung?

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                #8
                Zitat von illopel Beitrag anzeigen
                Besitzt du eine Rechtschutzversicherung?
                Ja, dann hättest du gute Karten!
                Diese blöden Mercedes-Fahrer regen mich auch immer auf. Die denken sich scheinbar, dass ein "kleineres" Auto so schäbig ist, dass es nicht vorbei darf bzw. weniger Rechte auf der Straße besitzt. Solche Leute gehören sich manchmal umerzogen, aber es ist meist doch besser einzustecken und ihn vorbei zu lassen. Sollte er dich bewusst nötigen - Hupen! So mach ichs immer, wenn einer träumt oder auf der Straße aggessiv rumfährt. Es ist legitim - dafür ist die Hupe ja da!

                Sollte mir mal einer auf die Idee kommen, mich beim Überholen in den Graben zu drängen, heiz ich ihm hinter und stell ihn direkt nachm Aussteigen zur Rede. Eine Anzeige bekommt er je nach Dreistigkeit und verfügbare Zeugen, die bei mir im Auto sitzen. Das ist dann nämlich keine Nötigung mehr, sondern bewusste Personen- und Sachschädigung.. Führerschein ade + Geldstrafe o. Haftstrafe (im Extremfall!)! Ein Freund von mir ist Anwalt... der regelt das dann! :cool:
                Peugeot 206 CC - selbst fliegen ist nicht schöner!

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                  #9
                  Nee Rechtsschutz hab ich leider nicht aber der Anwalt ist ein guter Bekannter....

                  Kann ich nicht wenn es tatsächlich vors Gericht geht meine Kosten bei ihm einklagen wenn ich freigesprochen werde?

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                    #10
                    Klar kannst du das, wirst du jedoch nicht freigesprochen darfst du deine sowie seine Antwaltskosten tragen!

                    LG
                    Yank

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                      #11
                      Ich hab bisher nur eine, wegen Ruhestörung bekommen *g*
                      "Freund & Helfer" standen hier am Tunnel & haben gewartet, bis da jmd. raus rast. Ich bin dann von oben reingefahren & hab "etwas" im 2. Gang beschleunigt hihi
                      Hab ja nen offenen Luftfilter & Auspuffanlage von Musketier drunter... sind dann direkt hinter mir her, & haben mich aufgefordert, 10,- zwecks Ruhestörung zu zahlen. Hatte dann gesagt, dass mir der Gang rausgesprungen sei & daher auf die Drehzahlen gekommen bin
                      Wurde dann noch 2x aufgefordert zu zahlen.. ich bin natürlich bei meiner "Wahrheit" geblieben *g*
                      Danach wurd mir dann eine Anzeige geschrieben. Das war im Dez´06 - bis heute nichts von gehört :cool:

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                        #12
                        Zitat von DaTom Beitrag anzeigen
                        Diese blöden Mercedes-Fahrer regen mich auch immer auf. Die denken sich scheinbar, dass ein "kleineres" Auto so schäbig ist, dass es nicht vorbei darf bzw. weniger Rechte auf der Straße besitzt.
                        Vor meinem jetzigen 307CC hatte ich einen BMW 740d, also nicht gerade ein kleines Auto und schäbig und verbeult war er auch nicht. Aber das Problem mit den Mercedesfahrern ist das gleiche. Leider kommt dann noch das Problem mit den Golf und Opel dazu, die nämlich der Meinung sind es dem dicken BMW zeigen zu müssen.
                        Das ich die zwischen 2 LKWs überholen kann glauben die nämlich nicht, weil sie nicht wissen, was 245 Diesel-PS alles können
                        (war schon ein ziemlicher Rückschritt auf 136 PS HDI)

                        Gruß
                        Jochen

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                          #13
                          Ich weiß nicht, warum ihr alle auf die Mercedes-Fahrer schimpft, die meisten sind vollkommen unschuldig an ihrem Verhalten.

                          Bei Mercedes ist es seit JAHREN üblich, daß die Blinker nur noch als Sonderzubehör verkauft werden und nicht nachträglich nachzurüsten sind.
                          Die armen Kerle sitzen also in ihrem teuren Fahrzeug, blinken sich die Finger bei ihren Spurwechseln blutig und dabei merken sie nicht mal, daß sie zwar einen Blinkhebel haben, aber keine entsprechenden Leuchten.
                          Und wenn sie dann doch mal durch nette Handzeichen von einem anderen Verkehrsteilnehmer drauf aufmerksam gemacht werden, und daraufhin zu Mercedes fahren um sie nachrüsten zu lassen, werden sie leider zu hören bekommen, daß ein Nachrüsten leider nicht möglich ist und sie sich lieber direkt ein neues Auto kaufen sollten, und DANN die Blinker direkt mit bestellen sollten.
                          Und wenn die Kunden sich dann bei Mercedes aufregen, werden sie auf ihren 184seitigen Kaufvertrag hingewiesen, in dem GANZ KLAR steht, daß der Wagen standardmäßig OHNE Blinker verkauft wird.

                          Naja, und da sie schlecht gegen Mercedes klagen können, probieren sie es halt bei dem, der sie auf den Fehler von Mercedes aufmerksam gemacht hat.

                          So einfach ist die ganze Sache.


                          P.S: Der Text kann an der ein oder anderen Stelle Ironie aufweisen, WO daß müßt ihr selbst herausfinden.

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                            #14
                            Hey Leute ... der Sinn dieses Threads war doch nicht über andere Marken herzuziehen!

                            1.: Fahren CC-Fahrer nicht besser! Ich hatte jetzt 2 Wochen 'nen Golf und weiß wovon ich rede, leider. :o

                            und

                            2.: Wer weiß was ihr vorher an Auto(s) hattet bzw. noch haben werdet ...


                            BTT: Hab zwischenzeitlich mal mit 'nem Spezl tel., der ist von der Rennleitung und meinte auch, dass 'ne Gegenanzeige immer wie "aber der hat angefangen ..." aussieht und daher eher sinnfrei ist.


                            KK
                            Schreib dich nicht ab - Lern Lesen und Schreiben!

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                              #15
                              Nanana.
                              Ist doch ganz einfach.
                              Zwei gegen zwei Aussage gegen aussage, Verfahren wird eingestellt.
                              Ist nur Nervenaufreibend weil ein Opa der schon Probleme hat sich in dem heutigen Strassenverkehr zurechtzufinden (Meistens mit den Aussagen, Ich fahre schon 40 Jahre Unfallfrei (hat aber mindestens 20 Unfälle durch sein fahren bewirkt und es nicht bemerkt weil er zu sehr mit seinem Fahrstil beschäftigt war) Aber die Jugend von heute die rasen und fahren rücksichtslos) Glaube mir wenn es sich so zugetragen hat wie du sagst, dann haben auch die Polizisten die den Fall bearbeiten bemerkt wie sich der Herr ihnen gegenüber gibt. So verhält er sich auch im Strassenverkehr. Wenns ganz gut für dich läuft kanns ihm sogar passieren das er einem Gutachter einen Besuch abstatten darf, der entscheidet ob das Kerlchen seinen Pappedeckel behalten darf.

                              also Kopf hoch

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