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    Zitat von Stoppi Beitrag anzeigen
    Ja, für 200€ hier im Forum!
    --> KLICK!!
    Die sind verkauft.
    GruCC
    Stephan

    Meine schwarze Schönheit

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      Zitat von Steps Beitrag anzeigen
      Die sind verkauft.
      AHA!
      Wo bleibt meine Provision...!?

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        Auch noch Provision für schon längst verkaufte Artikel haben wollen. ;-)
        GruCC
        Stephan

        Meine schwarze Schönheit

        Mein Spritmonitor

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          Ich habe mir 205/45 R17 für den winter gekauft.

          toyo snow prox. super

          Mit 17" Alufelgen, montage, ... 900€

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            So, da ich mich nun auch durch den etwas längeren Thread durchgearbeitet habe

            Habe daraus entnommen und auch bestellt: 195/55R16 auf Stahlfelge!

            Was sich aber für mich noch nicht ganz erschlossen hat ist:

            Muß ich nun neue/andere Schrauben montieren (Ich habe nun die 17er Alu von Peugeot drauf) ?:keineahnung:

            Weil beim Reservereifen ,das ja auch eine Stahlfelge ist, hat, habe ich keine extra Schrauben gefunden

            Grücce
            NRW Jeti

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              Das Reserverad ist auch nicht wirklich ein vollwertiges Ersatzrad, ist also eh nur ein paar KM drauf.

              Ansonsten glaub ich, muss für Stahl- und Alufelgen andere Schreiben benutzt werden.

              Aber das sollte im Gutachten drin stehen u/o Dein Händler wissen, ob andere Schrauben verwendet werden müssen.

              Bei neuen Alufelgen sind def. passende Schrauben dabei.
              GruCC
              Stephan

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              Mein Spritmonitor

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                Zitat von nrwjeti Beitrag anzeigen
                :

                Habe daraus entnommen und auch bestellt: 195/55R16 auf Stahlfelge!

                Was sich aber für mich noch nicht ganz erschlossen hat ist:

                Muß ich nun neue/andere Schrauben montieren (Ich habe nun die 17er Alu von Peugeot drauf) ?:keineahnung:

                Grücce
                NRW Jeti
                Guten Abend,

                ich hab auch als Winterreifen 195/55 R16 auf Stahlfelge und als Sommerreifen die 17 Zoll Hockenheim.

                Für die Winterreifen benötigte ich andere Schrauben (Info vom Händler damals). Ich müsste sie aber genauer anschauen ob die kürzer sind. Keine Ahnung.

                Viele Grüße

                Hemme

                Kommentar


                  Das wäre ja total Klasse wenn Du mal nachsehen würdest!

                  Ich könnte mir nur vorstellen, das der Unterschied in der Länge und/oder bzw. der Kragen evtl. unterschiedliche Formen haben können

                  Ich deke bei den Alu`s, ich habe die gleichen, Kegelförmig und bei den Stahl vielleicht Flachsitz?

                  Aber erst mal vielen Dank, bin mal gespannt was dabei herauskommt!

                  Grücce

                  Nrwjeti

                  Kommentar


                    Normalerweise benötigt man für die Montage von Stahlfelgen KEGELBUND-Schrauben, während Leichtmetallfelgen i.d.R. mit FLACHKOPF-Schrauben befestigt werden.
                    Meines Wissens steht dazu sogar was im Handbuch beim Thema Reifenwechsel.

                    Kommentar


                      Hab die 17 Zoll Hockenheim Felgen und fürn Winter 16 Zoll Alufelgen.

                      Hab auf jeden Fall andere Schrauben für die Winterfelgen. Die haben einen anderen Kopf

                      Kommentar


                        15" Alu-Winterräder

                        In den Gutachten zu 15"-Alufelgen, die man bei einigen Onlinehändlern für den 207 CC konfigurieren kann, ist fast nie der Typ 207 CC explizit aufgeführt - nur der Typ W***, Handelsbezeichnung Peugeot 207, oft mit einer Einschränkung wie
                        • E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren bzw. in der EG-Genehmigung zugelassen sind.
                        • Flh) Fließheck
                        • Car) Kombi

                        E04 ist m.E. hinfällig, wenn 185/65/15/87/M+S auf Grund des Winterräder-Gutachtens Nr. 07-7167-00-01 in den Papieren eingetragen sind. Besteht mit der Einschränkung Flh und Car nicht ein Restrisiko, dass der TÜV die Abnahme verweigert? (Konkret habe ich auf Anfrage von Rial erfahren, dass es für die Campo-Felge mit der Einschränkung Flh/Car keinen Nachtrag gibt, der den 207 CC mit 15" M+S berücksichtigt.)

                        Ein einziges Felgengutachten habe ich gefunden, in dem der 207 CC ausdrücklich genannt wird: Gutachten Nr. 55000404 (7. Ausfertigung) zur ABE Nr. 45785 für die Rial Flair 6Jx15H2 Typ FL 605:



                        Der Eintrag der Reifengröße ist trotzdem erforderlich (A02). Die Bremsscheiben an VTi120 und HDi110 haben, so weit ich weiß, genau das Maß 283 x 26 mm an Achse 1 (B83), THP150 weiß ich nicht.

                        Ich denke, mit so einer ABE sind wir auf der sicheren Seite. Die Rial Flair sind zudem eine der günstigsten Felgen auf dem Markt: EUR 500-540 für einen kompletten Satz mit Markenreifen Goodyear UltraGrip 7+ und mit Radschrauben. Schnäppchenalarm, oder?
                        Zuletzt geändert von palatin8; 17.09.2008, 02:31.

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                          Beim THP150 müssen definitiv die 16 Zöller drauf.
                          Gemäß unserer Übereinstimmungsbescheinigung gehen da die 6x16 mit 195/55 R16. Rial bietet die passenden Felgen dazu an.
                          Wir werden uns diese zulegen demächst zulegen. Allerdings wird das bei anständigen Pneus(Conti oder Semperit) wohl mit 540 Teuros wohl nicht hinhauen.
                          Man muss die Welt nicht verstehen, man muss sich nur in ihr zurechtfinden.
                          - A. Einstein
                          _______________________________
                          308cc THP156 Allure, Vollausstattung, inkl. JBL und Elektrik Paket

                          Kommentar


                            Zitat von CC_Maniac Beitrag anzeigen
                            Beim THP150 müssen definitiv die 16 Zöller drauf.
                            SELTSAM !

                            Bei mir ist 17 Zoll eingetragen.

                            Kommentar


                              Zitat von CC_Maniac Beitrag anzeigen
                              Beim THP150 müssen definitiv die 16 Zöller drauf.
                              Gemäß unserer Übereinstimmungsbescheinigung gehen da die 6x16 mit 195/55 R16.
                              Sehe ich anders. Aus der EU-Bescheinigung kannst du das nicht schließen. Mit den og. Gutachten sind m.E. 15"-Räder eintragungsfähig, wenn die Bremsscheiben an der Vorderachse nicht größer sind als 283 x 26 mm.

                              Die Auflagen und Hinweise aus dem Felgengutachten im Klartext:

                              • A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
                              • A04) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.
                              • A05) Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
                              • A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.
                              • A09) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
                              • A14) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten.
                              • A19) Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
                              • B03) Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.
                              • B83) Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 283 x 26 mm an Achse 1.
                              • Cbo) Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster.
                              • S01) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden..

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                                Zitat von CCrämer Beitrag anzeigen
                                SELTSAM !

                                Bei mir ist 17 Zoll eingetragen.
                                ????? :keineahnung:
                                CC_Maniac hat doch nicht davon gesprochen, was (ab Werk) eingetragen ist, sondern welche MINDEST-Rad-Grösse beim 150THP montiert werden darf!

                                Das eine hat mit dem anderen ja nichts zu tun!

                                Kommentar

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