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Distanzscheiben / Spurverbreiterung

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    Zitat von macs1971 Beitrag anzeigen
    Rein rechnerisch..
    DAS ist der Knackpunkt!
    Rein rechnerisch geht/ginge einiges, aber der TÜV muss halt auch (noch) mitspielen. Es gibt nunmal diese ET-Grenze bei Distanzscheiben, und das wird bei der Abnahme auch überprüft.

    Zitat von Backfisch Beitrag anzeigen
    ..statt der 205er Reifen auf 215er zu wechseln darf ich dann die Platten auch noch fahren..?
    Kommt drauf an, welche Reifengrößen im Gutachten der Distanzscheiben aufgeführt sind, aber:
    1. auf der schmalen 7"-Felge reicht ein 205er-Reifen vollkommen aus (ein 215er "kommt da auch nicht breiter raus").
    2. muss das dann wieder extra vom TÜV abgenommen werden.

    Zitat von Backfisch Beitrag anzeigen
    ..meine Winterreifen sind auf Stahlfelgen...
    kann es sein das ich beim Wechseln von Sommer auf Winter immer die Spurplatten abmontieren muß
    Nein, die musst Du da nicht zwingend abmontieren, aber:
    1. da die Stahlfelgen andere Schrauben besitzen, musst Du Dir einen entspr. Satz an längeren Schrauben besorgen (zumindest für die VA)
    2. das ganze muss zuätzlich vom TÜV abgenommen werden.
    Zuletzt geändert von Stoppi; 12.04.2012, 21:26.

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      Hi,
      Zitat von VichtlTom Beitrag anzeigen
      Ist im 207er Radhaus grds. mehr Platz?

      Tomi

      (vorne 15mm hinten 25mm, Adapter)
      mehr Platz as beim 206 auf jeden Fall. SChließlich passen beim 207 problemlos 19 Zöller. Es gibt sogar Fahrzeuge mit 20 Zoll Rädern, allerdings sind diese für so große Felgen extrem schmal.

      Da du bei ET37 mit 15, bzw. 25 mm auf effektiv ET 22 und ET12 kommst, stellt das kein Problem dar.
      Wer später bremst ist schneller da!

      Ciao, yours M8)cs!

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        Zitat von VichtlTom Beitrag anzeigen
        (vorne 15mm hinten 25mm, Adapter)
        Du hast also Adapterplatten montiert, und keine Distanzscheiben?

        Kommentar


          Hi,

          da wird er sich wohl vertan haben!?!
          Wer später bremst ist schneller da!

          Ciao, yours M8)cs!

          Kommentar


            Zitat von Stoppi Beitrag anzeigen
            Du hast also Adapterplatten montiert, und keine Distanzscheiben?
            Zitat von macs1971 Beitrag anzeigen
            Hi,
            da wird er sich wohl vertan haben!?!
            nein, 'er' hat sich nicht vertan

            ich brauch(t)e Adapterscheiben, da es meine Felgen nicht mit dem PUG-Lochkreis und der Nabe gab(/gibt?)

            4x100 LK und Nabe von VW (mm müßte ich jetzt schauen, habe aber keine Lust )
            In der alten CC-Garage war alles beschrieben.

            LG Tomi

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              Hi,

              na dann ist das klar. Trotzdem, egal ob Distanzscheiben, oder Adapterscheiben. Mit der Einpresstiefe der Räder und den Adpaterscheiben in den angegebenen Stärken dabei stllt das kein Problem dar.
              Wer später bremst ist schneller da!

              Ciao, yours M8)cs!

              Kommentar


                Okay also so wie ich das verstehe darf ich das Set von French Power mit meinen Felgen fahren, ich muß halt alles ( wie bei allen Spurverbreiterungen ) eintragen lassen. Im Winter schmeiße ich die Spurverbreiterungen runter und fahr die Stahlfelgen normal. Noch ne Dumme Frage ändert sich eigendlich das Fahrverhalten merklich durch die breitere Spur ?


                Gruß Frank

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                  Hi,

                  ja, eintragen lassen muss man die Distanzscheiben natürlich.
                  Es spricht aber nichts dagegen, die Distnazscheiben auch im Winter hinter den Rädern zu lassen. Wie du willst.

                  Das Fahrverhalten wird durch die Distanzscheiben natürlich beeinflusst:

                  Hinten breiter bedeutet mehr untersteuern bzw. weniger übersteuern.
                  Generell sind Fronttriebler untersteuernd ausgelegt. Das Auto schiebt im Grenzbereich über die Vorderachse. Wenn dann die Spur am Heck mit Distanzscheiben zusätzliche verbreiterst sorgst Du für (noch) mehr Untersteuern.

                  Das Auto wird dadurch aber dann schneller sondern langsamer: Wenn das Auto über die Vorderachse schiebt, wird es abgebremst....

                  Das liest sich jetzt erstmal erschreckend. Da du aber auch an der Vorderachse die Spur verbreitern willst ,wird sich das ganze nicht so extrem auswirken, wie es sich nun vielleicht anhört.

                  Die etwas breitere Spur bewirkt auf jeden Fall, das der Wagen ein wenig satter auf der Straße liegt. Ob du das aber beim "normalen" fahren bemerkst, weiß ich nicht.
                  Wer später bremst ist schneller da!

                  Ciao, yours M8)cs!

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                    So, nochmal zur Klarstellung. Ich weiß ja nich wie das in euren Teilegutachten so drin steht (schließlich gilt nur das was !DA! drin steht, egal ob TÜV, DEKRA, VoodooZauberer, etc das abnehmen, unter welchen Umständen auch immer...) aber bei mir (H&R) sind nur Leichtmetallfelgen zugelassen. Stahlfelgen im Winter montieren ist nicht erlaubt. Desweiteren ist nur die in der EG-Bescheinigung zugelassene Rad-Reifenkombination erlaubt. (Ob original Peugeot oder nicht ist egal). Dh. 16" und 17" Felgen sind im Teilegutachten erfasst. Alles andere benötigt eine Einzelabnahme.
                    Mag ja sein, dass der TÜV das abnimmt (in der Fachwerkstatt nimmt der TÜV auch Xenonlampen im 207 ab, jaja, Sachen gibts...), aber potentiell kann das später Ärger geben. Im Endefekt wird immer das Pflichtversicherungsgesetz herangezogen. Ich erinner gern hierbei an § 6 PflversG Abs. 3 nachdem das Fahrzeug in diesem Falle sogar eingezogen werden kann.
                    (Aufe äh deutsch: isse dann weg, für imma! Nix mehr CC.)

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                      Zitat von Matti Beitrag anzeigen
                      ..Alles andere benötigt eine Einzelabnahme.
                      Mag ja sein, dass der TÜV das abnimmt .. aber potentiell kann das später Ärger geben.
                      Ohne jetzt hier (wieder mal) das komplett ausdiskutieren zu wollen:
                      Wenn die Distanzscheiben/Adapterplatten per Einzelabnahme eingetragen wurden, dann ist das eine "ordentliche Abnahme" und führt später garantiert nie zu Ärger.

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                        Zitat von Stoppi Beitrag anzeigen
                        Ohne jetzt hier (wieder mal) das komplett ausdiskutieren zu wollen:
                        Wenn die Distanzscheiben/Adapterplatten per Einzelabnahme eingetragen wurden, dann ist das eine "ordentliche Abnahme" und führt später garantiert nie zu Ärger.
                        ... und erst recht nicht zu Einschränkung oder gar Verlust des Versicherungsschutzes! Denn durch die ordentliche Abnahme und Eintragung entfällt der für eine Sanktion notwendige Faktor "Erlöschen der Betriebserlaubnis."

                        Anders sieht es aus, wenn eine nicht eingetragene Modifikation einfach bei der Hauptuntersuchung nicht bemängelt wird. Dies ist keineswegs so etwas wie eine "stillschweigende Anerkennung".

                        Gleiches wäre der Fall bei einer mündlichen Aussage wie etwa "das geht schon ok" ohne Eintragung in die Fahrzeugpapiere.

                        Hier kann die Versicherung im Falle eines Unfalles Regress (Haftpflicht) oder gar Leistungsverweigerung (Kasko) geltend machen. Die möglichen Sanktionen sind übrigens seit einigen Jahren von Versicherung zu Versicherung und je nach Bedingungswerk unterschiedlich geregelt!

                        (Anm: Dies ist eine rein private Aussage und gilt nicht als Rechtsberatung oder Beratung im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes und/oder der Vermittlerverordnung)

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                          Hi,

                          hier nochmal eine kurze technische Info zwischen all dem rechtlichen Kram.

                          http://www.spurverbreiterung.de/index.php?lan=de&ecu=

                          Bei 7 Zoll breiten Felgen mit 205er Bereifung gilt laut SCC eine minimale Einpresstiefe von 11mm. Darüber hinaus wird der TÜV also auch nur per Einzelabnamhe eintragen.
                          Wie das bei anderen Herstellern aussieht, kann ich nicht sagen, dass müsste man dann nochmal recherchieren.
                          Wer später bremst ist schneller da!

                          Ciao, yours M8)cs!

                          Kommentar


                            Zitat von macs1971 Beitrag anzeigen
                            ..Darüber hinaus wird der TÜV also auch nur per Einzelabnamhe eintragen..
                            Eigentlich ist dafür ja quasi IMMER eine Einzelabnahme nötig.
                            Das Gutachten der Distanzscheiben gilt ja (nur) für Fahrzeuge mit serienmäßigen Fahrwerkskomponenten. Und wer ne Verbreiterung montiert, hat meistens doch mindestens schon Tieferlegungsfedern verbaut.

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                              Bitte um Aufklärung

                              Sehe ich das richtig das das French Power Spezial Distanzscheiben Angebot fürn 207 von H&R ist . Habe mir mal gerade das passende Gutachten von der H&R Seite heruntergeladen, da steht drin das man die Distanzscheiben nur mit Flachbundschrauben fahren darf. Meine Felgen haben aber Kegelbundschrauben geht das dann trotzdem oder schnall ich da irgendwas nicht.


                              Gruß Frank

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                                Das mit den Flachbundschrauben steht doch auch beim French-Power - Angebot dabei!?

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