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206cc-Schriftzug für dritte Bremsleuchte

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    #46
    Grundregelung sind die EU-Regularien wie ECE oder auch EG-Typgenehmigungen.
    wikipedia/ECE-Homologation und verkehrslexikon.de/BetriebsErlaubnis

    Darüber hinaus darf jedes Land noch seine eigene Vorschriften dazu geben. Deutschland, wohl als die "Auto-Nation", dürfte da wirklich weltmeisterlich sein, was die Zusatzvorschriften (ABE, Einzelgenehmigungen, Prüfzeichen etc.) betrifft.

    Was diesen angesprochenen Bremsleuchten-Aufkleber betrifft:
    "Salzburg-Cabriofans": Der hier zitierte Beitrag ist ja auch schon 14J. alt und die Webseite wird scheinbar nicht mehr aktuell betrieben?


    OT .... Ich glaube in D gibt es Nichts, was nicht irgendwie "vorschriftsmässig geregelt" ist.
    Daraus entsteht dann das berühmt berüchtigte "amtsdeutsch"
    onlinewahn.de/beamtenquiz .... OT_Ende
    Zuletzt geändert von CCarin; 28.02.2019, 11:30.
    GrüCCle von CCarin
    Wo
    der206cc auch zu Hause ist ...

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