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Rechtslage-Aufbewahrung von Ersatzteilen nach Reparatur!?

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    Rechtslage-Aufbewahrung von Ersatzteilen nach Reparatur!?

    Hallo zusammen,


    ich habe ein sehr umstrittenes Thema für Euch!
    Meine Frage hat einen rechtlichen Aspekt:

    Wie ist die Rechtslage, beim Anspruch alter, ausgetauschter Ersatzteile nach der Reparatur:
    Gehören diese weiterhin dem Kunden!?
    Ich rede hier nicht von gebrauchten Ölfiltern, zu entsorgende, gefährliche Stoffe, oder Kleinbeträgen wie defekte Glühbirnen etc. -
    eher von beschädigten Teilen wie, Front- und Heckschürzen, Außenspiegel und Teile des Fahrzeuginneren.

    Und wie ist es mit der Aufbewahrung der ausgetauschten Ersatzteile:
    Muss die Werkstatt diese aufbewahren um sie dem Kunden zu zeigen, um zu begründen zu können, wenn eine erweiterte Reparatur vorgenommen wurde!?
    Wenn ja, gibt es dazu ein brauchbares Gesetz?

    Und zu guter letzt:
    Hat die Beschädigung ein Mitarbeiter bei der Demontage verursacht, so dass bestimmte Teile nicht wieder verbaut werden können, wer muss für diese bezahlen!?

    Ich hoffe ihr könnt alle davon profitieren.

    Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten, Ratschläge und Tipps.

    MFG

    #2
    Hallo,wenn du die Teile selber zahlst,gehören sie auch dir.Wenn das ein Versicherungsfall ist,gehören die Teile der Versicherung.Die Austauschteile muss die Werkstatt,auf verlangen,dir auch zeigen,aber nicht Wochen später,sondern bei Abholung des Fahrzeugs.Und ja,wenn der Schaden in der Werkstatt passiert ist,muss diese auch für den Schaden aufkommen.
    Das Leben ist nicht einfach,aber was wäre es ohne den Löwen?????,noch viel schwerer

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      #3
      Die Rechtslage ist genauso, wie von "Löwenbändiger" beschrieben.

      Bei Schäden durch die Werkstatt fällt Dir die Beweislast zu !

      Sind die auftretenden Mängel durch die Werkstatt verursacht worden, haben Sie einen Anspruch auf kostenloses Beheben. Weigert sich die Werkstatt mahnen Sie die kostenlose Reparatur schriftlich an und setzen der Werkstatt eine Frist. Danach befindet sich die Werkstatt in Verzug und Sie könen alle weiteren anfallenden Kosten sich ersetzen lassen.

      Sie müssen allerdings beachen dass Sie bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung grundsätzlich dafür beweispflichtig sind, dass die Schäden durch die Werkstatt verursacht wurden. Gelingt Ihnen der Beweis über Zeugen etc. nicht, kann dies zum einen durch einen Gutachter oder durch Indizien erfolgen. Das Hauptproblem dabei ist, dass der gerichtliche Gutachter das Fahrzeug im defekten Zustand untersuchen muss. Ist es repariert, z. Bsp. von einer anderen Werkstatt, kann der Gutachter nur noch in Ausnahmefällen ein verwertbares Gutachten erstellen. Kommt das Gericht zu dem Schluss, dass die Werkstatt für die Schäden verantwortlich ist, muss diese grundsätzich ihre zusätzlich entstandenden Kosten tragen.

      Einige Gerichte gehen aber auch von einer Umkehrung der Beweislast aus (z. Bsp. Landgericht Bonn, Urteil vom 19.10.2005, Az.: 5 S 154/05), d.h. die Werkstatt muss beweisen dass kein Fehler gemacht wurde. Diese Rechtsansicht hat sich jedoch (noch) nicht durchgängig durchgesetzt,sodass Sie sich darauf nicht allein verlassen sollten.
      http://www.frag-einen-anwalt.de/Scha...-__f23328.html
      GrüCCle von CCarin
      Wo
      der206cc auch zu Hause ist ...

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        #4
        Man sollte schon fairer Weise der Werkstatt vorher sagen, dass man die getauschten Teile behalten möchte. Wenn zB ein "guter" Serienauspuff gegen einen Sportauspuff getauscht wird und die wissen nicht das man das Serienteil noch verkaufen will, kann man denen nicht verübeln, wenn sie es klein schneiden damit's besser in den Container passt. Oftmals lassen sich auch Teile ganz schlecht ausbauen ohne sie dabei zu beschädigen.
        Bei mir lagen die Serienfedern nach der Tieferlegung zB im Kofferraum.

        Zu der anderen Frage: Klar, wenn etwas beim Umbau beschädigt wird muss es der reparieren, der es kaputt gemacht hat. Sowas machen die allermeisten Werkstätten aber von ganz allein. In 95% der Fälle ist ja auch vorher klar was kaputt ist und was getauscht werden muss. Für die anderen 5% der Fälle hinterlasse ich zB immer meine Handynummer und die rufen dann an.

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          #5
          Eine ordentliche Werkstatt legt die ausgebauten Teile in der Regel in den Kofferraum und bietet bei der Fahrzeugübergabe an, diese zu entsorgen.
          So jedenfalls hab ich es bisher erlebt, außer wenn vorher schon vereinbart war, dass entsorgt werden soll.
          "Das Problem mit Zitaten aus dem Internet ist, dass man sich nicht sicher sein kann, ob sie echt sind"
          Abraham Lincoln

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