Oder mit dem Arbeitgeber reden. Jahresurlaub + unbezahlter Urlaub in der Sperrfrist.
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Zitat von AndyV6 Beitrag anzeigenOder mit dem Arbeitgeber reden. Jahresurlaub + unbezahlter Urlaub in der Sperrfrist.
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Was ich lese ... man man man ... Leutz, kaum älter (oder gar jünger) wie Supermassive machen hier einen auf "alten Hasen" und werfen Steine obwohl im 2. Halbsatz sinngemäß steht "ich bin oder war zwar auch kein Deckchen ABER ...".
UND
Den gesamten Werdegang kennt hier wohl auch nur Supermassive und trotzdem mehren sich die Beschuldigungen gegen die Ämter ("Bürokratenkram") und angeblich öfters "schludernde" Behörden. Sind hier Glaskugeln im Umlauf? :confused:
Fakt ist doch, dass keine Führerscheinbehörde in dieser Republik einfach mal so ein Einschreiben verschickt zum Lappen abgeben. Das heißt, dass die Anhörung scheinbar fristgerecht erfolgt ist. Somit war ja eigentlich klar, dass da noch die Ahndung eines Vergehens aussteht. Da das Vergehen noch inmitten der Probezeit lag ist meiner Meinung nach auch das terminliche Ende der Probezeit nicht das rettende Ufer. Das würde ja bedeuten, dass die Probezeit faktisch nicht nach 24 sondern schon nach 21-23 Monaten enden würde weil eine Ahndung in der Probezeit nicht mehr möglich ist. DAS kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein.
Und zum Schluss noch das: Sollte das hier partiell weiter so gehen, dass Manche nur hämische Kommentare schreiben ohne was zum Thema beizutragen, so werde ich dieser Bitte von Supermassive Folge leisten:Zitat von Supermassive Beitrag anzeigenIch bitte darum das dieser Thread gelöscht wird
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@Supermassive
Ich hab ja hier auch meinen Unmut über unverantwortliches Verhalten im Verkehr kund getan.
Ich kann zwar keine Rechtsberatung machen aber da ich beruflich damit zu tun habe evtl. Tipps geben.
Da nach Deinen angaben nichts genaues rauszulesen war, brauche ich dazu aber ein paar infos.
1. War der nette Brief von der Führerscheinstelle in einem gelben Umschlag verpackt?
2. Wie ist der Wortlaut in dem Schreiben bitte ganz genau lesen? Steht da was von Fahrverbot (das ist die befristete sache)? Oder von Entzug (Erlöschen der Fahrerlaubnis)? Oder Verwarnen sie dich nur weil Du 9 Punkte hast und erklären dir das ab 15 Punkte der Führerschein entzogen werden kann und ab 18 Punkten muss?
3. Auf welche Paragraphen bezieht sich die Behörde?
4.Wie lange hast Du frist?
Kannst mir auch gerne eine PM schicken.WO ICH BIN IST VORNE! UND WENN ICH HINTEN BIN, DANN IST HINTEN VORNE!
206cc Platinum 110 Eisbergsilber *17.09.2002 +15.11.2005 nach bums von hinten Rahmen und Dach verzogen. Unheilbar :( R.I.P.
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Hey Es Monchichi
1. Nein war nicht gelb verpackt.
2. Es geht um Entzug Erlöschen der Fahrerlaubnis.
3. §2a STVO
4. Hab vorerst bist zum 27.3 Frist um den Lappen freiwillig abzugeben. Kann ich nicht denn ich bin unter der Woche in Erfurt auf Arbeit und da muss ich rauffahren.
Ich danke dir für deine Hilfe.
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Zitat von Supermassive Beitrag anzeigen
4. Hab vorerst bist zum 27.3 Frist um den Lappen freiwillig abzugeben. Kann ich nicht denn ich bin unter der Woche in Erfurt auf Arbeit und da muss ich rauffahren.
Ruf doch mal bei der/dem Sachbearbeiter an...!?
EDIT
§2a StVO gibts nicht
Und §2.1 StVO wär dieser
§2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.Zuletzt geändert von gobo206; 24.03.2007, 19:19.
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Zitat von Supermassive Beitrag anzeigen4. Hab vorerst bist zum 27.3 Frist um den Lappen freiwillig abzugeben. Kann ich nicht denn ich bin unter der Woche in Erfurt auf Arbeit und da muss ich rauffahren.
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Das wird dann wohl der § 2 StVG (Straßenverkehrsgesetz) sein, nicht StVO.
In dem ist geregelt wie bei Verkehrsverstößen in der Probezeit zu verfahren ist.
Im Absatz 2 ist das dann genauer definiert.
Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in das Verkehrszentralregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen ist, die Fahrerlaubnisbehörde
1.seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
2.ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahe zulegen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende Zuwiderhandlung begangen hat.
3.ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er nach Ablauf der in Nummer 2 genannten Frist innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.
Die Fahrerlaubnisbehörde ist bei den Maßnahmen nach den Nummern 1 bis 3 an die rechtskräftige Entscheidung über die Straftat oder Ordnungswidrigkeit gebunden. Für die verkehrspsychologische Beratung gilt § 4 Abs. 9 entsprechend.
Wenn das im stimmt was Du da geschrieben hast, müsstest Du schon mal eine Nachschulung gemacht haben und schon eine Verwarnung zugestellt bekommen haben.
Erst wenn man sich danach noch Ausrutscher erlaubt wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Das wären dann aber mehr als drei Verstöße.
Wenn dem so ist… dann kann ich Dir nicht viel Hoffnung machen, dass Du mit einem Anwalt den Entzug abwenden kannst, da die Führerscheinstelle dort leider kein Ermessensspielraum hat, das Gesetz ist sehr eng gefasst.WO ICH BIN IST VORNE! UND WENN ICH HINTEN BIN, DANN IST HINTEN VORNE!
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@ Supermassive: Nun mal Butter bei di Fische...
Was haste den genau alles gemacht? Auch wenn es nur einmal Falschparken ist.
Wir sollen Dir Ratschläge geben, aber richtig kommt von Dir nix rüber an Informationen.
Suchfunktion www.google.de hätte Dir schonmal geholfen wegen dem Paragraphen.
Und wie Es_Monchichi schon schrieb da muss mehr gewesen sein. :-)
Grüße
P.S. Bin dafür den Thread zu schließen weil er nix bringt. Kannst ja dann mal das entgültige Resultat posten.Garage kommt bald wieder wenn ich Zeit habe!
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Zitat von Supermassive Beitrag anzeigenNachschulung hab ich schon hinter mir (war nicht so teuer bei mir in der Gegend ist des relativ günstig)
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Nee Jungs bei freiwillig abgeben meine ich das mir dabei keine Kosten entstehen.
Dann soll ich nochmal Post kriegen wo dann die endgültige Frist drinsteht.
War schon beim Anwalt, und er hat gemeint das es da keine Lücken gibt. Ich werde die Strafe wohl oder übel hinnehmen müssen und den Lappen in 3 Monaten neu machen müssen.
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Hier gibts preiswerte Wohnungen in Erfurt und unten steht die Bahnverbindung für morgen Früh.Angehängte Dateien
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