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Fahrerlaubnisentzug, Hilfe!!!

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    #46
    Oder mit dem Arbeitgeber reden. Jahresurlaub + unbezahlter Urlaub in der Sperrfrist.

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      #47
      ...sicher schlagen wir alle mal über die stränge. wer aber unbeirrbar punkte sammelt, muß mit dem absehbaren ergebnis leben - c'est la vie...

      liebe admins, vielleicht schließt ihr diesen thread jetzt - er ist so unendlich sinnfrei und unerfreulich...

      grüßle
      schal statt schott

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        #48
        Zitat von AndyV6 Beitrag anzeigen
        Oder mit dem Arbeitgeber reden. Jahresurlaub + unbezahlter Urlaub in der Sperrfrist.
        Na das kannst max. 6 Wochen machen, denn unbezahlter Urlaub wird nicht gehen. Der Arbeitgeber muss ja monatlich die Arbeitnehmerkosten (Versicherungen) tragen, auch über die 6 Wochen Urlaub hinaus... das kann man glaube ich nicht aussetzen - schließlich hat man ja ein gültiges Beschäftigungsverhältnis. Somit bezweifle ich dass sich ein Arbeitgeber auf deinen Vorschlag einlassen würde.
        mfg derPicknicker
        Martin

        Meine kleine "Rennsemmel"

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          #49
          Was ich lese ... man man man ... Leutz, kaum älter (oder gar jünger) wie Supermassive machen hier einen auf "alten Hasen" und werfen Steine obwohl im 2. Halbsatz sinngemäß steht "ich bin oder war zwar auch kein Deckchen ABER ...".

          UND

          Den gesamten Werdegang kennt hier wohl auch nur Supermassive und trotzdem mehren sich die Beschuldigungen gegen die Ämter ("Bürokratenkram") und angeblich öfters "schludernde" Behörden. Sind hier Glaskugeln im Umlauf? :confused:

          Fakt ist doch, dass keine Führerscheinbehörde in dieser Republik einfach mal so ein Einschreiben verschickt zum Lappen abgeben. Das heißt, dass die Anhörung scheinbar fristgerecht erfolgt ist. Somit war ja eigentlich klar, dass da noch die Ahndung eines Vergehens aussteht. Da das Vergehen noch inmitten der Probezeit lag ist meiner Meinung nach auch das terminliche Ende der Probezeit nicht das rettende Ufer. Das würde ja bedeuten, dass die Probezeit faktisch nicht nach 24 sondern schon nach 21-23 Monaten enden würde weil eine Ahndung in der Probezeit nicht mehr möglich ist. DAS kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein.


          Und zum Schluss noch das: Sollte das hier partiell weiter so gehen, dass Manche nur hämische Kommentare schreiben ohne was zum Thema beizutragen, so werde ich dieser Bitte von Supermassive Folge leisten:
          Zitat von Supermassive Beitrag anzeigen
          Ich bitte darum das dieser Thread gelöscht wird

          KK
          Schreib dich nicht ab - Lern Lesen und Schreiben!

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            #50
            @Supermassive
            Ich hab ja hier auch meinen Unmut über unverantwortliches Verhalten im Verkehr kund getan.
            Ich kann zwar keine Rechtsberatung machen aber da ich beruflich damit zu tun habe evtl. Tipps geben.
            Da nach Deinen angaben nichts genaues rauszulesen war, brauche ich dazu aber ein paar infos.

            1. War der nette Brief von der Führerscheinstelle in einem gelben Umschlag verpackt?

            2. Wie ist der Wortlaut in dem Schreiben bitte ganz genau lesen? Steht da was von Fahrverbot (das ist die befristete sache)? Oder von Entzug (Erlöschen der Fahrerlaubnis)? Oder Verwarnen sie dich nur weil Du 9 Punkte hast und erklären dir das ab 15 Punkte der Führerschein entzogen werden kann und ab 18 Punkten muss?

            3. Auf welche Paragraphen bezieht sich die Behörde?

            4.Wie lange hast Du frist?

            Kannst mir auch gerne eine PM schicken.
            WO ICH BIN IST VORNE! UND WENN ICH HINTEN BIN, DANN IST HINTEN VORNE!

            206cc Platinum 110 Eisbergsilber *17.09.2002 +15.11.2005 nach bums von hinten Rahmen und Dach verzogen. Unheilbar :( R.I.P.

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              #51
              Hey Es Monchichi

              1. Nein war nicht gelb verpackt.

              2. Es geht um Entzug Erlöschen der Fahrerlaubnis.

              3. §2a STVO

              4. Hab vorerst bist zum 27.3 Frist um den Lappen freiwillig abzugeben. Kann ich nicht denn ich bin unter der Woche in Erfurt auf Arbeit und da muss ich rauffahren.

              Ich danke dir für deine Hilfe.
              In loving Memory...

              http://www.ccfreunde.de/forum/vbpicg...do=view&g=1313

              Goodbye littlle Lion :(

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                #52
                Zitat von Supermassive Beitrag anzeigen

                4. Hab vorerst bist zum 27.3 Frist um den Lappen freiwillig abzugeben. Kann ich nicht denn ich bin unter der Woche in Erfurt auf Arbeit und da muss ich rauffahren.
                Sorry, gilt nicht! Per Einschreiben/Rückantwort muss der spätestens am 27ten eingehen, sonst strafrechtliche verfolgung......

                Ruf doch mal bei der/dem Sachbearbeiter an...!?

                EDIT
                §2a StVO gibts nicht

                Und §2.1 StVO wär dieser
                §2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

                (1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
                Dafür wird kein Lappen entzogen
                Zuletzt geändert von gobo206; 24.03.2007, 19:19.

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                  #53
                  Zitat von Supermassive Beitrag anzeigen
                  4. Hab vorerst bist zum 27.3 Frist um den Lappen freiwillig abzugeben. Kann ich nicht denn ich bin unter der Woche in Erfurt auf Arbeit und da muss ich rauffahren.
                  Das interessiert niemanden, weder der Behörde noch Deinen Chef. Klingt blöd, aber es gibt ja öffentliche Verkehrsmittel (Bus, Zug, Taxi, Flugzeug).
                  GruCC
                  Stephan

                  Meine schwarze Schönheit

                  Mein Spritmonitor

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                    #54
                    Das wird dann wohl der § 2 StVG (Straßenverkehrsgesetz) sein, nicht StVO.
                    In dem ist geregelt wie bei Verkehrsverstößen in der Probezeit zu verfahren ist.
                    Im Absatz 2 ist das dann genauer definiert.

                    Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in das Verkehrszentralregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen ist, die Fahrerlaubnisbehörde
                    1.seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
                    2.ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahe zulegen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende Zuwiderhandlung begangen hat.
                    3.ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er nach Ablauf der in Nummer 2 genannten Frist innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.
                    Die Fahrerlaubnisbehörde ist bei den Maßnahmen nach den Nummern 1 bis 3 an die rechtskräftige Entscheidung über die Straftat oder Ordnungswidrigkeit gebunden. Für die verkehrspsychologische Beratung gilt § 4 Abs. 9 entsprechend.


                    Wenn das im stimmt was Du da geschrieben hast, müsstest Du schon mal eine Nachschulung gemacht haben und schon eine Verwarnung zugestellt bekommen haben.
                    Erst wenn man sich danach noch Ausrutscher erlaubt wird die Fahrerlaubnis entzogen.
                    Das wären dann aber mehr als drei Verstöße.

                    Wenn dem so ist… dann kann ich Dir nicht viel Hoffnung machen, dass Du mit einem Anwalt den Entzug abwenden kannst, da die Führerscheinstelle dort leider kein Ermessensspielraum hat, das Gesetz ist sehr eng gefasst.
                    WO ICH BIN IST VORNE! UND WENN ICH HINTEN BIN, DANN IST HINTEN VORNE!

                    206cc Platinum 110 Eisbergsilber *17.09.2002 +15.11.2005 nach bums von hinten Rahmen und Dach verzogen. Unheilbar :( R.I.P.

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                      #55
                      @ Supermassive: Nun mal Butter bei di Fische...

                      Was haste den genau alles gemacht? Auch wenn es nur einmal Falschparken ist.
                      Wir sollen Dir Ratschläge geben, aber richtig kommt von Dir nix rüber an Informationen.

                      Suchfunktion www.google.de hätte Dir schonmal geholfen wegen dem Paragraphen.

                      Und wie Es_Monchichi schon schrieb da muss mehr gewesen sein. :-)

                      Grüße

                      P.S. Bin dafür den Thread zu schließen weil er nix bringt. Kannst ja dann mal das entgültige Resultat posten.
                      Garage kommt bald wieder wenn ich Zeit habe!

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                        #56
                        Zitat von Supermassive Beitrag anzeigen
                        Nachschulung hab ich schon hinter mir (war nicht so teuer bei mir in der Gegend ist des relativ günstig)
                        Mir scheint, dass der Lappen nicht mehr zu retten ist ... Nachschulung absolviert, wieder auffällig geworden, 9 Punkte gesammelt ... das schaut nicht nach einem Happy End aus.


                        KK
                        Schreib dich nicht ab - Lern Lesen und Schreiben!

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                          #57
                          Nee Jungs bei freiwillig abgeben meine ich das mir dabei keine Kosten entstehen.
                          Dann soll ich nochmal Post kriegen wo dann die endgültige Frist drinsteht.

                          War schon beim Anwalt, und er hat gemeint das es da keine Lücken gibt. Ich werde die Strafe wohl oder übel hinnehmen müssen und den Lappen in 3 Monaten neu machen müssen.
                          In loving Memory...

                          http://www.ccfreunde.de/forum/vbpicg...do=view&g=1313

                          Goodbye littlle Lion :(

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                            #58
                            Bekommst du eine Sperrfrist oder sind das diese 3 Monate?

                            KK
                            Schreib dich nicht ab - Lern Lesen und Schreiben!

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                              #59
                              Hier gibts preiswerte Wohnungen in Erfurt und unten steht die Bahnverbindung für morgen Früh.
                              Angehängte Dateien

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                                #60
                                Die Sperrfrist ist drei monate. Danach mach ich den Lappen neu und in der Zeit werde ich mich auf den Umbau meiner Karre konzentrieren hab schon ein paar Teile bestellt.
                                Ich will net zu viel verraten aber ich krieg den Lappen bezahlt.
                                In loving Memory...

                                http://www.ccfreunde.de/forum/vbpicg...do=view&g=1313

                                Goodbye littlle Lion :(

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