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206 CC Roland Garros - Kaufentscheidung Vorführwagen

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    206 CC Roland Garros - Kaufentscheidung Vorführwagen

    Hallo liebe Mitglieder,
    wir haben uns nun auch für einen 206 CC entschieden.

    Ich benötige aber noch mal Euren Rat:
    Also wir haben am Wochenende beim Händler einen Kaufvertrag für einen 206 CC Roland Garros unterschrieben.
    Das Fahrzeug sieht toll aus, mit Leder etc. so wie wir den haben wollen.
    Bj. 2006, 109 PS, 1. Hand, 17000 km für 15.300 EUR.
    Gestern (am Sonntag) habe ich gesehen, dass der Händler "Vorführwagen/Mietwagen" angekreuzt hat. Meiner Frau hat er es wohl erzählt, dies habe ich allerdings nicht mitbekommen! Nun stellt sich mir die Frage, ist er dann noch günstig? Sollten wir Ihn dennoch nehmen oder vom Kaufvertrag zurücktreten (bzw. vom Widerrufsrecht gebrauch machen)? Was meint Ihr dazu?

    #2
    Zitat von schondrin Beitrag anzeigen
    ...
    Also wir haben am Wochenende beim Händler einen Kaufvertrag für einen 206 CC Roland Garros unterschrieben...
    ... Sollten wir Ihn dennoch nehmen oder vom Kaufvertrag zurücktreten (bzw. vom Widerrufsrecht gebrauch machen)? Was meint Ihr dazu?
    Woraus schließt Du, daß Du ein Rücktrittsrecht hast?
    Bist Du den Wagen probegefahren? Hast Du ihn Dir gründlich angeschaut?

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      #3
      Danke für die schnelle Antwort.
      Hat man nicht generell 14 Tage Widerrufsrecht? Wir haben noch keinen Cent gezahlt, man kann doch noch zurücktreten, oder? Bei dem Händler haben wir schon mal ein Auto gekauft, denke das wäre nicht so das Problem.

      Wir haben uns den gründlich angeschaut und natürlich auch Probe gefahren, konnte nichts schlechtes entdecken!
      Tolles Auto, aber was würdet Ihr machen? Ist der Preis noch OK?

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        #4
        generell, kannst du beim Händler ja nicht viel verkehrt machen wegen der Garantie.
        Ich habe auch einen Vermietwagen aus einen Autohaus gekauft hatte wenig gelaufen und war bestens in Schuss.
        Probleme bisher - KEINE!!!
        Ob der Preis OK ist schau mal hier: www.autobudget.de

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          #5
          Zitat von schondrin Beitrag anzeigen
          ...Hat man nicht generell 14 Tage Widerrufsrecht? Wir haben noch keinen Cent gezahlt, man kann doch noch zurücktreten, oder? Bei dem Händler haben wir schon mal ein Auto gekauft, denke das wäre nicht so das Problem.
          Nein, hat man nicht. Du hast ja nicht im I-Net, per Telefon oder an der Haustüre gekauft.
          Wenn der Händler will, kann er Dich festnageln.
          Wenn Ihr aber das Auto gründlich inspiziert habt, kann man den schon bei einem Händler mit Gewährleistung kaufen.
          Paß aber auf, was er bei der Übergabe alles an Vorschäden reinschreibt. Es werden heute gern allerlei Schäden geschickt nebulös umschrieben, um sie bei einer späteren Reklamation als bereits bei der Übergabe vorhanden und akzeptiert zurückzuweisen.

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            #6
            Der Wagen ist 1 Jahr alt... Sonderausstattung... Wenn ich den Preis sehe, habe ich für meinen zu viel bezahlt.. ^^ Meiner ist 2 Jahre alt, hatte 18.000 km drauf und habe 15.500 € bezahlt...
            Hast du irgendwas rausgehandelt?
            Wenn er es deiner Frau gesagt hat, ist er auf der sicheren Seite... Er muss es nur erwähnt haben...
            Wenn euch der Wagen gefällt, es nichts zu bemängeln gibt, dann nehmt ihn doch... Vielleicht würdest du es hinterher bereuen..

            Liebe Grüße
            Blacky
            Endlich macht Autofahren wieder Spaß!
            Cabrio fahren gegen schlechte Laune!

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              #7
              Sollte dar CC bar gekauft worden sein, also mit Barvertrag hat man kein Rücktrittsrecht. Rücktrittsrecht nur bei Finanzierung oder bei Leasing, dann auch nur bei Privatpersonen und nicht, falls auf eine der Vertag ausgestellt wurde.
              Wenn sich ein Mensch dazu entschließt einen Hund anzuschaffen, dann ist das für den Menschen eine planbare Zeit seines Lebens. Für den Hund dagegen, ist es alles was er hat ……..es ist sein Leben.
              gekauft für 250,00 € bei EBAY

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                #8
                Danke Leute für Eure super schnellen Antworten.

                Also bisher ist noch kein Cent bezahlt!
                Preis ist ja eigentlich OK. Nur hatte ich selbst mal einen Renault Scenic Mietwagen und den wollte kein Händler in Zahlung nehmen!

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                  #9
                  ...wichtig ist doch nur, wer als erster halter im brief steht. ist es der händler (=vorführwagen) oder sixt/europcar/mallorca-miet-könig (=mietwagen). Das kannst du dann noch nachlesen, sofern es sich noch um einen fahrzeugbrief handelte bei der erstzulassung. schon in deinem brief (wie eißt das heute richtig?) steht dazu aber nix mehr drin. insofern dann nur schwer zu recherchieren. wenn sonst am auto nix stört tut es ja nicht weh. handelt es sich denn nun um einen vorführer oder einen mietwagen ? soll er halt "mietwagen" durchstreichen, wenn es keiner war. vielleicht kannst du ihn auch dazu bewegen, auf der rechnung nur Gebrauchtwagen/Vorführwagen/Jahreswagen zu schreiben ?

                  grüßle
                  schal statt schott

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