Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Winterausrüstungspflicht, Gesetze, Winterreifen!

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Zitat von Steff Beitrag anzeigen
    Thommy du läufst doch auch im Winter in Winterschuhen und nicht in Sandalen umher!
    Nein, aber wenn das Wetter es zuläßt in Halbschuhen.

    Und wenn jemand sagt, daß er bei Schnee und Glätte sein Auto auf dem Hof stehen läßt, weil er nicht gezwungen ist zu fahren, dann ist das bitteschön zu akzeptieren und er nicht als potentieller Straftäter abzukanzeln.
    Der Gesetzgeber hält es ebenso.

    Zitat von CCarin Beitrag anzeigen
    Dann schau mal hier : Download.pdf_SommerWinterJahresReifenVergleich

    Bei rund 10° C und nassem Untergrund sind Bremsweg zw. Winterreifen und Sommerreifen ungefähr gleich - danach scheiden sich die Geister.
    Solange ich nicht weiß, wer dem TSC (oder wars der TCS?) den Test bezahlt hat, gebe ich da nichts drauf und behaupte weiterhin, die ominöse Sieben-Grad-Regel ist ein Schmarrn.
    Vor ein paar Tagen hat jemand im TV gesagt: Die Sintflut war eine Geschäftsidee Noahs um sein Boot vollzubekommen.
    Genau in diesem Kontext sehe ich die Reifendiskussion. Irgendwer hatte hier schon geschrieben, daß viele mit Winterreifen unsicherer fahren als geübte Autofahrer ohne. Da ist was dran.
    Zuletzt geändert von Thommy; 23.12.2009, 20:48.

    Kommentar


      Ich fahre nun im zweiten Winter mit meinen Sommerreifen auch bei Schnee und Matsch und Eis... Bisher ist nichts passiert. Ist das beste kostenlose Fahrsicherheitstraining überhaupt

      Kommentar


        angepasste Bereifung

        Wenn es dann mal schiefgeht,wundere dich dann nicht wenn dir die Versicherung die rote Karte zeigt.Denn es ist vorsätzliche Fahrlässigkeit.
        Das Leben ist nicht einfach,aber was wäre es ohne den Löwen?????,noch viel schwerer

        Kommentar


          Es ist doch blödsinn WINTERREIFEN PAUSCHAL vorzuschreiben. Im Allgäu oder im Schwarzwald wird wahrscheinlich niemand ohne fahren aber wenn ich ins Rheintal schaue oder nach Stuttgart dann habe ich 5 Schneetage im Jahr und wenn ich an diesen das Auto stehen lasse dann brauch ich keine. man sollte nunmal auch die Region anschauen wo der Fahrer unterwegs ist.

          Kommentar


            Das stimmt auch so. Nur sollte man sich dann auch wirklich daran halten. Ich find es immer wieder zum Heulen wenn ich im Winter meine Tages - Skiausflüge mache, und auf den Straßen reihenweise Winterurlauber mit Sommerreifen hängen bleiben. Frei nach dem Motto "Ich fahre auf Skiurlaub, aber wer kann schon damit rechnen dass dort Schnee liegt?"

            Kommentar


              Winterreifen sind nicht sinnvoll?

              Das sehe ich persönlich etwas anders!! Selbst wenn es nur fünf Tage im Jahr schneit. Diese fünf Tage können über Leben und Tod entscheiden!

              Kleines Beispiel vom letzten Freitag:

              Hier in Hannover hat es Freitag ja heftig geschneit. Ich war gerade auf dem Weg nach Hause, als ich dabei war, unter der Schnellwegbrücke durchzufahren. Neben dieser Brücke kommt eine Abfahrt runter, an der man nur rechts abbiegen darf(siehe Zeichnung)


              Kurz bevor ich auf Höhe dieser Abfahrt war, schoss ein Renault Kangoo dort herunter, geradeaus auf meine Straße, schoss vor mir vorbei (verfehlte mich um eine halbe Autolänge) knallte dann auf den Bordstein auf meiner Straßenseite, der sie GsD bremste, verfehlte um einen halben Meter einen Baum und kam schließlich unfallfrei auf dem dort angelegten Parkplatz zum Stehen.

              Was ist passiert: Nun, die gute Dame hatte keine Winterreifen drauf und als sie beim Passieren dieser Abfahrt bremste, passierte (genau): Nichts! Also schoss sie (ich schätze so ca. 30 bis 40 km/h) diese Abfahrt runter, ungebremst. Wäre ich nur 1 Sekunde früher da lang gefahren, hätte ich dieser Welt wahrscheinlich lebewohl sagen können, weil sie mir volles Pfund in die Fahrerseite gedonnert wäre!!! Und das nur, weil sie keine Winterreifen hatte.

              Es ist zum Glück nichts passiert! (Wobei ich nicht weiß, ob ihre Reifen und Felgen den durch die Geschwindigkeit harten Zusammenstoß überlebt haben. Ich hoffe, sie sind kaputt! Und das es ihr eine Lehre sein wird!! Ich weiß, das klingt vielleicht hart, aber in Anbetracht der Tatsache, dass ich wegen diesem falschen Geiz vielleicht mein Leben verloren hätte, habe ich dafür keinerlei Verständnis!!!)

              Es mag sein, dass die Situationen, in denen Winterreifen ihrem Namen alle Ehre machen, hier in Deutschland selten sind! Aber es reicht EINE EINZIGE um ein Leben zu zerstören!

              Ist das nicht Grund genug für solch eine Investition?

              Frohe Weihnachten und eine sichere Fahrt :winken:

              Cleomy
              Wieder mit meinem Baby unterwegs!!! :car::sonne::car:

              Kommentar


                ... ich sehe das genauso: viele verwechseln WR immer mit Schneereifen und sagen dann, dass ja hier sowieso so gut wie kein Schnee liegt und dass man somit nicht unbedingt WR braucht. Es sind aber WINTERREIFEN, die für die kalte Jahreszeit gedacht sind und physikalisch so aufgebaut sind, dass sie eben bei den Witterungsverhältnissen im Winter die gleichen Leistungen bringen wie Sommerreifen im Sommer. Es sollte mal ne anständige Winterreifenpflicht eingeführt werden (mit Verwarnungsgeld, wenn im Winter auf SR gefahren wird). Aber es ist in Deutschland ja wichtiger ein Bußgeld für eine nicht angebrachte Feinstaubplakette zu zahlen. Wie hirnlos!

                weiterhin ein frohes Fest!
                Verbrauch
                http://www.spritmonitor.de/de/detailansicht/298632.html

                Kommentar


                  Nur leider würden selbst dann Einige noch auf Sommerreifen fahren...

                  Wie viele telefonieren mit dem Handy, obwohl es verboten ist?

                  Wie viele fahren ohne Plakette in die Umweltzonen, obwohl es verboten ist?

                  usw.

                  Die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden ist einfach zu gering.
                  Wieder mit meinem Baby unterwegs!!! :car::sonne::car:

                  Kommentar


                    Zitat von Cleomy Beitrag anzeigen
                    Winterreifen sind nicht sinnvoll?
                    ... Und das nur, weil sie keine Winterreifen hatte.
                    Aha. Du bist sicher nach dem Schreck 500 m weiter an der nächsten Abfahrt abgefahren, durch die halbe Stadt zurück auf den Parkplatz, wo die Dame mit dem Kangoo stand und hast Dir die Reifen angesehen?
                    Hut ab.

                    Aber selbst wenn dem so wäre. Was willst Du uns damit sagen?
                    War hier ein Einziger der Winterbereifung beim Fahren auf winterlichen Straßen negiert?
                    Ich kann mich nicht erinnern.

                    Kommentar


                      Nein nicht 500m weiter, sondern sofort. Außerdem kann man auch fragen... ich habe nämlich einen Mund! Und bevor Du jetzt nochmal dagegen ziehen möchtest: Nein ich habe ihr keine Szene gemacht und hab ihr auch nicht mit sonstwas gedroht, weil ich nämlich so geschockt war, dass ich dazu nicht in der Lage war.

                      Und ich kann mich schon erinnern, wer sich hier negiert, weil ich nämlich lesen kann! Zum Glück die Wenigsten. Aber leider auch welche, von denen ich mir mehr Verantwortungsbewusstsein erwartet hätte...

                      Aber genug zu dem Thema. Du schaffst es ja sowieso wieder, mir aus meinen Worten einen Strick zu drehen... Das kannst Du ja am Besten...
                      Wieder mit meinem Baby unterwegs!!! :car::sonne::car:

                      Kommentar


                        Zitat von Löwenbändiger Beitrag anzeigen
                        Wenn es dann mal schiefgeht,wundere dich dann nicht wenn dir die Versicherung die rote Karte zeigt.Denn es ist vorsätzliche Fahrlässigkeit.
                        Falsch. Ist es nicht. Da hier keine Winterreifenpflicht besteht muss auch die Versicherung zahlen. Ist alles mehrfach abgecheckt...

                        Kommentar


                          ... man muß meines Wissens nach der Witterung entsprechende Bereifung drauf haben! Und wenn es glatt ist oder schneit, dann sind Sommerreifen eben NICHT geeignet !!!!!!!!!! Da sollten die imWinterSommereifenFahrer Kräftig zur Kasse gebeten werden !!!!!!

                          Im Netz nachzulesen:


                          Anders als in einigen skandinavischen oder baltischen Staaten ist in Deutschland eine Winterreifen-Pflicht (noch) nicht gesetzlich vorgeschrieben. Nichtsdestotrotz kann die falsche Bereifung im Winter richtig teuer werden – dann nämlich, wenn es bei winterlichen Straßenbedingungen zum Unfall kommt und dabei nachweislich keine wintertaugliche Ausrüstung in Gebrauch war.


                          Risikofaktor Falsch-Bereifung
                          Viele Versicherungen verweigern die vollständige Haftung, wenn der Schadensfall unter Einwirkung einer nicht saisongemäßen Bereifung entstanden ist. Zahlreiche Rechtsurteile sprechen hier eine deutliche Sprache: Ereignet sich ein Verkehrsunfall, bei dem ein mit Sommerreifen ausgestattetes Fahrzeug beteiligt war, ist in jedem Fall von einer Mitverschuldung, unter Umständen sogar von grober Fahrlässigkeit auszugehen.


                          Dazu der Gesetzgeber:
                          "Wird das mit Sommerreifen ausgestattete, bevorrechtigte KFZ im Winter auf verschneiter Straße behindert und kommt es aufgrund eines Bremsvorganges ins Schleudern, ist eine Mitverursacherquote von 20 Prozent anzunehmen." (AG Trier, AZ: 6 C 220/85)


                          Risikofaktor Reifenprofil
                          Die Auseinandersetzungen mit zahlungsunwilligen Versicherungen können sehr unangenehm ausfallen. Häufig sitzt die Versicherung rechtlich gesehen am längeren Hebel. Ihr Versicherungsschutz ist laut Gesetz dann gefährdet, wenn die Fahrsicherheit Ihres Fahrzeugs nicht mehr gewährleistet ist. Abgefahrene Reifen stehen hier leider oft im Blickpunkt

                          "Autofahrer, die mit einer Reifenprofiltiefe von maximal 1,6 Millimetern, also an der gesetzlichen 'Verschleißgrenze', auf regennasser Fahrbahn bei 120 km/h ins Schleudern geraten, haben wegen grober Fahrlässigkeit keinen Anspruch aus ihrer Vollkaskoversicherung – auch wenn es noch nicht 'ordnungswidrig' ist, mit solchen Reifen zu fahren." (LG Itzehoe, AZ: 3 0 153/00)
                          Zuletzt geändert von irgendeinonkel; 26.12.2009, 12:13.
                          Verbrauch
                          http://www.spritmonitor.de/de/detailansicht/298632.html

                          Kommentar


                            Zitat von Cleomy Beitrag anzeigen
                            ... wer sich hier negiert, ... Du schaffst es ja sowieso wieder, mir aus meinen Worten einen Strick zu drehen... Das kannst Du ja am Besten...
                            Du machst es einem aber auch sehr leicht. Keine Angst, einen Strick drehen will Dir hier keiner...
                            Zitat von Cleomy Beitrag anzeigen
                            Nein nicht 500m weiter, sondern sofort. Außerdem kann man auch fragen... ich habe nämlich einen Mund!...
                            Zitat von Cleomy Beitrag anzeigen
                            ...(Wobei ich nicht weiß, ob ihre Reifen und Felgen den durch die Geschwindigkeit harten Zusammenstoß überlebt haben. Ich hoffe, sie sind kaputt! ...
                            Und da hast Du wohl vergessen zu fragen, ob die Felgen das überlebt haben und sehen konnte man die Plattfüße auch nicht, weil man auf das Reifenprofil schauen mußte.

                            Warst Du nicht irgendwie als Versicherungsazubine unterwegs?
                            Dann könntest Du Dich ja mal auf einem Spielfeld tummeln, auf dem Du die Regeln kennst.
                            Wie ist denn das nun genau mit den Versicherungsbedingungen bei Sommerreifen im Winter?


                            @irgendeinonkel

                            Hier wird gern der kalendarische Begriff "Winter" mit winterlichen Straßenverhältnissen gleichgesetzt und gipfelt in der, nicht hier von Dir, aber sonst auch sehr gern aus der Schublade gezogenen Schwachsinnsregel (Von O bis O), wo doch jeder weiß, daß Ostern mal im März und mal im April stattfinden kann und sich das Wetter einen Dreck um Feiertage schert.

                            Weiter werden hier "Gesetzgeber" mit einem Amtsgericht Trier gleichgesetzt. Auch sehr gewagt.

                            Aber um zum Ausgangspunkt zurückzukehren: Ich fahre auf beiden Autos im Winter Winterreifen mit genügend Profil, weil ich fahren muß.
                            Ich wende mich nur gegen eine undifferenzierte Pauschalverurteilung aller, die das Auto stehenlassen wollen, wenn es glatt wird und auch dagegen, daß über die Winterreifen eine trügerische Sicherheit aufgebaut wird, es könne einem nichts passieren.
                            Solche Versimplifizierung steht der BLÖD-Zeitung besser zu.
                            Den Gipfel der Dummheit hat vergangene Woche mein Nachbar vom Stapel gelassen, der seiner Frau nach Schneefall den nagelneuen SUV für den Weg zur Arbeit gab, weil der ja Allradantrieb hat.
                            Zuletzt geändert von Thommy; 26.12.2009, 16:28.

                            Kommentar


                              angepasste Bereifung

                              alsch. Ist es nicht. Da hier keine Winterreifenpflicht besteht muss auch die Versicherung zahlen. Ist alles mehrfach abgecheckt...
                              Der Gestzgeber spricht von den Wetterbedingungen angepasste Bereifung,da hast du etwas falsch abgescheckt,frage mal deinen Anwalt
                              Das Leben ist nicht einfach,aber was wäre es ohne den Löwen?????,noch viel schwerer

                              Kommentar


                                Ich hatte in dem Moment anderes zu tun, als mir die Reifen von dem Auto anzuschauen!

                                Wichtig war, das niemandem etwas passiert ist.

                                Also lass uns mit der Diskussion aufhören!

                                Und, ja ich arbeite bei einer Versicherung!

                                Und darum kann ich Dir auch genau sagen, dass der Versicherte verpflichtet ist, geeignete Bereifung am Fahrzeug zu haben. Wenn dies nicht der Fall ist, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. Dies gilt nicht für die Kfz-Haftpflichtversicherung, die zahlt immer (außer bei Vorsatz und Arglist) Aber die Kasko wird vermutlich passen.

                                Dies könnt ihr übrigens in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nachlesen, die eure Versicherung euch hat zukommen lassen. Wenn Interesse besteht, suche ich auch gerne mal unsere raus.

                                LG
                                Wieder mit meinem Baby unterwegs!!! :car::sonne::car:

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X