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Verschönerung und TÜV...?!?(Rückleuchten)

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    Verschönerung und TÜV...?!?(Rückleuchten)

    Hallo liebe ccFreunde.

    Seit ca. einem Monat hab ich jetzt auch einen kleinen Löwen und wollte ihn ein bissl verändern. Hab leider den großen Fehler gemacht, mir Scheinwerfer, Rückleuchten und eine Nebelschlussleuchte bei ebay zu kaufen... jaja, man sollte sich halt eben vorher informieren... aber jetzt ist es leider passiert. Mein Freund hat sie mir gleich eingebaut. Anschließend hab ich mich nochmal beim Tüv informiert, da ich mich mit sowas vorher noch nie beschäftigt habe und auch nicht auskenne (bin ein Mädchen *g*). So, jetzt steht auf der Internetseite vom TÜV:

    Sollen Teile nachträglich montiert werden, und haben sie ein passendes Zertifikat, bleibt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erhalten. Aber Achtung – diese Erleichterung kann an die Bedingung geknüpft sein, dass der TÜV oder sonst eine autorisierte Prüforganisation den Ein- bzw. Anbau
    sofort nach der Montage abnimmt. Ob Ja oder Nein, muss aus dem Zertifikat zu entnehmen sein, das dem Teil beigegeben ist. Dort muss auch vermerkt sein, für welche Fahrzeugtypen das Teil geeignet ist, und welche Vorgaben bei der Montage zu beachten sind.
    Doch Vorsicht: Nicht jedes Papierchen hat den amtlichen "Segen" des § 19 der StVZO. Es muss sich um ein anerkanntes Prüfzeugnis für das Teil handeln. Das sind vor allem:Eine "Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile" gemäß
    § 22 a der StVZO. Sie wird zum Beispiel für nahezu alle Leuchten und Rückstrahler, für Anhängekupplungen und Reifen sowie für kraftstoffbetriebene
    Standheizungen gefordert. Auf die besagten Zeichen kann der Auto- oder Motorradbesitzer bauen, sofern dem Teil das passende Zertifikat beigegeben ist, und sofern dieses Attest für das eigene Fahrzeug gilt. Dann heißt es nur noch fachgerecht montieren und sich vergewissern, ob anschließend eine Abnahme gefordert wird.

    Darauf hab ich mich gleich an die Leute von ebay gewendet, das ich noch eine Bauartgenehmigung für die Teile brauche. Alle drei haben geantwortet dass das nicht richtig wäre und das das E11 Prüfzeichen auf den Teilen genügen würde.

    Ich Blick überhaupt nicht mehr durch!!!

    Könnt ihr mir vielleicht erklären, was nun richtig ist und mir evtl. ein paar Tipps geben? Des wär echt super lieb, da ich, wie gesagt, echt überhaupt keine Ahnung hab!

    Für eure Antworten schonmal vielen, vielen Dank im Voraus!

    Liebe Grüße,
    Steffi

    #2
    Das E(uro) Prüfzeichen reicht wirklich vollkommen aus. Brauchst deine Leuchten nicht eintragen zu lassen, sofern sie das Zeichen tragen.

    HerCClich Willkommen bei den CCfreunden

    Kommentar


      #3
      Zitat von PantherXP
      Das E(uro) Prüfzeichen reicht wirklich vollkommen aus. Brauchst deine Leuchten nicht eintragen zu lassen, sofern sie das Zeichen tragen.

      HerCClich Willkommen bei den CCfreunden
      Kann ich nur Bestätigen!

      Und Herzlich Wilkommen bei uns Little-Homie

      cy
      Briegel
      Mein kleiner

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        #4
        Joop, sogar meine Links / Rechts Auspuffanlage besitzt ein E - Prüfzeichen und ist somit eintragungsfrei!

        E 11 steht übrigens für den / das Prüfungsort (-land) Grossbritannien

        Gruß Tos

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          #5
          @Tos

          Gibbet irgendwo in den Weiten des Internets eine Liste, woraus man ersehen kann in welchem Land das Prüfzeichen vergeben wurde?


          MlG

          Kellerkind
          Schreib dich nicht ab - Lern Lesen und Schreiben!

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            #6
            Scheinwerfer und Heckleuchten
            Ort der Zulassung

            E1 Deutschland
            E2 Frankreich
            E3 Italien
            E4 Niederlande
            E5 Schweden
            E6 Belgien
            E7 Ungarn
            E8 Tschechien
            E9 Spanien
            E10 ehemaliges Jugoslavien
            E11 Grossbritannien
            E12 Österreich
            E13 Luxemburg
            E14 Schweiz

            Scheinwerfer
            Ausführung

            A - Begrenzungslicht
            B - Nebellicht
            C - Abblendlicht
            R - Fernlicht
            CR - Fern- und Abblendlicht
            C/R - Fern- oder Abblendlicht
            HC - Halogen Abblendlicht
            HR - Halogen Fernlicht
            HCR - Halogen Fern- und Abblendlicht
            HC/R - Halogen Fern- oder Abblendlicht
            DC - Xenon Abblendlicht
            DR - Xenon Fernlicht
            DC/R - Bi-Xenon
            / - nicht zusammen einzuschalten

            Heckleuchten
            Ausführung

            A - Begrenzungsleuchte
            AR - Rückfahrscheinwerfer
            F - Nebelschlussleuchte
            IA - Rückstrahler
            R - Schlussleuchte
            S1 - Bremsleuchte
            2a - hintere Blinkleuchte

            sonstige Leuchten

            1, 1a, 1b vordere Blickleuchten unterschiedliche Ausführungen
            5 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge bis 6m Länge
            6 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge länger als 6m
            SM1 - Seitenmarkierungsleuchte für alle Fahrzeuge
            SM2 - Seitenmarkierungsleuchte für Fahrzeuge bis 6m Länge

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              #7
              Danke.


              MlG

              Kellerkind
              Schreib dich nicht ab - Lern Lesen und Schreiben!

              Kommentar


                #8
                Hallo!

                Bekommt man schwarz lasierte Teile (Rückleuchten, NSL und §. Bremsleuchte) eingetragen??
                Hier gehts zu meiner Garage KLICK

                HECKSCHÜRZE + GROßE FRONT + ORIGINAL FAHRWERK mit EIBACH FEDERN + Felgen Hier: http://www.ccfreunde.de/forum/showthread.php?t=12564

                Kommentar


                  #9
                  Nein!
                  Fährt man Rückwärts an ´nen Baum - verkleinert sich der Kofferraum

                  Kommentar


                    #10
                    VIELEN DANK FÜR DIE ANTWORTEN!!! Wenn`s wirklich so is, dann passt ja alles, auch wenn ich immer noch net versteh was der TÜV dann da verzapft...

                    tos_crocker: Hab natürlich E1 gemeint, hab mich vertippt ;-)

                    Wenn die Nebelschlussleuchte Klarglas ist, die muss ich dann aber eintragen lassen, oder? Weil es rote Lampen nicht zum Kauf gibt, nur so Lackstifte mit denen man sie rot machen kann, oder? Lieg ich da richtig? Die Nebelschluchte hat nämlich auch das E1 zeichen?

                    Danke für alles.

                    Liebe *sonnige* Cabrio-Grüße,
                    Steffi.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Little-Homie
                      VIELEN DANK FÜR DIE ANTWORTEN!!! Wenn`s wirklich so is, dann passt ja alles, auch wenn ich immer noch net versteh was der TÜV dann da verzapft...

                      tos_crocker: Hab natürlich E1 gemeint, hab mich vertippt ;-)

                      Wenn die Nebelschlussleuchte Klarglas ist, die muss ich dann aber eintragen lassen, oder? Weil es rote Lampen nicht zum Kauf gibt, nur so Lackstifte mit denen man sie rot machen kann, oder? Lieg ich da richtig? Die Nebelschluchte hat nämlich auch das E1 zeichen?

                      Danke für alles.

                      Liebe *sonnige* Cabrio-Grüße,
                      Steffi.
                      Nein, braucht auch keinen Eintrag. Für Klarglasnebelleuchten gibt es sogg. Chrombirnen. Kosten um 5.- / stck wenn ich recht erinnere und leuchten entweder gelb (für Blinker), oder rot (für Nebel oder Bremslicht). Müsste aber angegeben sein in welcher Farbe die nun genau leuchten. Such mal bei EBAY, da müsstest du was finden, oder einfach mal zu einem Zubehörhändler gehen.

                      cy
                      Briegel

                      Edit: Könnte Dir natürlich auch meine incl. Birne Verkaufen. Bin grad am überlegen vielleicht doch ein Nebelschlusslicht in LED zu erwerben
                      Zuletzt geändert von Briegel; 21.04.2006, 20:31.
                      Mein kleiner

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                        #12
                        Zitat von Little-Homie
                        VIELEN DANK FÜR DIE ANTWORTEN!!! Wenn`s wirklich so is, dann passt ja alles, auch wenn ich immer noch net versteh was der TÜV dann da verzapft...

                        tos_crocker: Hab natürlich E1 gemeint, hab mich vertippt ;-)

                        Wenn die Nebelschlussleuchte Klarglas ist, die muss ich dann aber eintragen lassen, oder? Weil es rote Lampen nicht zum Kauf gibt, nur so Lackstifte mit denen man sie rot machen kann, oder? Lieg ich da richtig? Die Nebelschluchte hat nämlich auch das E1 zeichen?

                        Danke für alles.

                        Liebe *sonnige* Cabrio-Grüße,
                        Steffi.
                        Also bei www.ruefferperformance.de gibt's ne rote Glühlampe, ne Chromlampe, die rot leuchtet und ne sog. LED Lampe. Hab die Chromlampe auch in meiner Klarglas Nebelschlussleuchte drin und es funzt auf jeden Fall.

                        Mfg Frank

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                          #13
                          Servus,

                          die meisten Chromlampen haben entweder von Haus aus keine TÜV-Zuöassung oder waren mal Orange und wurden von Hand verchromt. Damit haben auch diese Ihre Zulassung verloren. Nur so ... hab "aber" auch Seitenblinkerlampen mit Chromüberzug drin.


                          MlG

                          Kellerkind
                          Schreib dich nicht ab - Lern Lesen und Schreiben!

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                            #14
                            Zitat von Little-Homie
                            tos_crocker: Hab natürlich E1 gemeint, hab mich vertippt ;-)
                            Umso besser...

                            Zitat von Little-Homie
                            Wenn die Nebelschlussleuchte Klarglas ist, die muss ich dann aber eintragen lassen, oder? Weil es rote Lampen nicht zum Kauf gibt, nur so Lackstifte mit denen man sie rot machen kann, oder? Lieg ich da richtig? Die Nebelschluchte hat nämlich auch das E1 zeichen?
                            VORSICHT! Kellerkind hat recht! Chrom Birnen die rot leuchten sind nicht erlaubt! Das Gehäuse der NSL muss zwar nicht eingetragen werden, aber es sollte auf jeden Fall eine rote Birne eingesetzt werden!
                            Ich verstehe zwar nicht warum es chrom - Blinkerbirnen mit TÜV gibt und die für die NSL nicht aber so ist es nun mal! Ich fahre auch eine nicht zulässige rot leuchtende Chrombirne! Wenn man angehalten wird und die Polizei diese entdeckt sind 3 Punkte fällig, das sollte jedem bewusst sein!

                            Es gab mal welche von Osram, Diadem rot, wurden jedoch nicht zugelassen und sind jetzt in Ami Land etc. erhältlich!

                            Gruß Tos

                            Kommentar


                              #15
                              Vielen lieben Dank Kellerking und tos_crocker, ich möchte mir nämlich keinesfalls Punkte einhandeln (hab schon welche *g*).

                              Somit gibt es also keine legale Lösung, für eine Nebelschlussleuchte, außer man läßt sie eintragen, versteh ich das jetzt richtig???

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