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Fragen zu Felgen & Reifen

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    Mal eine frage, weil mein Thema immer noch nicht veröffentlicht wurde.
    Welche Alugröße und Reifen kann ich auf den 307cc machen ohne was verändern zu müssen und ohne Probleme zu bekommen?

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      Herzlich willkommen!
      Schau mal in #109 da findest Du von Stoppi einen schönen Link der dir wohl helfen könnte. Hin und wieder lohnt es sich hier nicht nur den letzten Beitrag zu lesen
      Was heißt dein Thema wurde nicht veröffentlicht?
      Wenn ich recht entsinne sind in einem Teil des Forums eine gewisse Anzahl an Beiträgen notwendig.

      Viel Spaß weiterhin!
      Zuletzt geändert von CCarin; 01.04.2021, 23:43.
      Gruß Biike

      28.01.2015 - 14.11.2019 207cc Allure VTI 120

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        Versteh das ganze nicht, muss nachher mal schauen. Habe den ja erst geholt und steht abgemeldet in der Tiefgarage. Überall lese ich Lockereis 4 nur habe ich gestern mal geschaut bei mir sind die Stahlfelgen mit den Winterreifen 5er Lockereis?

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          Zitat von Nightstar Beitrag anzeigen
          ... bei mir sind die Stahlfelgen mit den Winterreifen 5er Lockereis?
          Hallo Nightstar,

          ich habe das gleiche Auto acht Jahre gefahren, natürlich hat es- wie Du hier im Forum schon richtig gelesen hast- vier Radschrauben pro Rad. Wenn Du zu dem Auto Winterräder mit 5er Lochkreis dazu bekommen hast, dann hatte der Verkäufer die entweder "übrig" oder er hatte Adapterplatten dazu...

          Viele Grüße

          Michael

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            Mußt Du mal bei dem Alu-Herstellern "forschen", wofür die ABEs haben.

            Ich habe 8x18 mit 215/40 "eintragungsfrei" (und dementsprechend ohne Dengel-/Bördelarbeiten :-)).

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              Doch Schuriken und Reifengröße?

              Hallo

              Habe mal eine Frage, habe günstig 17er Dotz Schuriken Felgen gekauft und wollte mal fragen welche Reifengröße ich da drauf machen darf?

              Nur Standard 205/50r17?

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                Hallo,
                ich habe mich ja auch gerade bei Dotz umgetan ... daß mit für die Shuriken eine ABE für den 307CC untergekommen ist, kann ich micht nicht dran erinnern.
                Hast Du eine ABE? Dann steht da auch drin, welche Reifengrößen zugelassen sind ... und Obacht! Deine Felgen müssen auch die in der ABE angegebene ET haben, sonst hast Du "keine ABE" ...
                Falls nicht, dann ist's eh eine Einzelabnahme beim TÜV, da müßtest Du dann alles raufmachen können, was Dotz für die Felge vorsieht - allerdings kannst Du das "Problem" haben, daß Du an den Radhäusern noch arbeiten mußt.

                Viel Erfolg!

                Kommentar


                  Hallo,

                  habe da eine blöde Frage ... ich möchte gerne wieder meine Winterräder montieren, kann aber keine Angaben über das Anzugsdrehmoment finden.

                  Kennt einer von Euch das Moment für die Original-Peugeot-Felgen, die hier zu sehen sind:

                  http://www.ccfreunde.de/forum/showpo...12&postcount=1

                  Oder sind es einfach nur die üblichen 307 -> 90 Nm?

                  Danke,
                  Markus
                  Zuletzt geändert von ; 26.10.2015, 14:27.

                  Kommentar


                    Hallo Markus,

                    es sind die üblichen 90 nm, ich richte mich immer nach der Tabelle, die ich irgendwann mal im Netz gefunden habe:

                    Anzugsmonente_Radschrauben_Radmuttern[1].pdf

                    Ich finde es übrigens witzig, dass Peugeot im Handbuch darüber absolut nichts schreibt.

                    Viele Grüße

                    Michael

                    Kommentar


                      Danke

                      Kommentar


                        Original ABE für Peugeot Felge 6,5x17CH-31

                        Hallo zusammen...
                        Ich bin auf der Suche nach einer Original ABE für die oben genannte Original Peugeot Alufelge. Leider ist diese Felge nicht eingetragen und nur ein Teilegutachten nach § 19 (3) StVZO vorhanden.

                        Peugeot Felge 6,5x17CH-31 7711-* für 307 CC 3 RFJ
                        Reifen 205/50 R17
                        e2+2001/116+0313***

                        Danke für eure Hilfe

                        Manny
                        ES STIMMT, DASS ARBEIT NOCH NIE IRGENDJEMANDEN UMGEBRACHT HAT.
                        ABER WARUM EIN RISIKO EINGEHEN?

                        Kommentar


                          @Manny
                          Was wollen die denn sonst noch?
                          Für deinen Fall ab Seite 16 ...

                          http://peugeot-de-de.custhelp.com/allemagne/peugeot/307/Räder- Reifen - Sonderraeder_307.pdf
                          (vollständiges Teile Gutachten nach §19 (3) StVZO vom TÜA Rheinland)

                          Oder du musst zum Freundlichen fahren und Dir für einen kleinen Obulus bei denen eine ABE-Kopie geben lassen.
                          GrüCCle von CCarin
                          Wo
                          der206cc auch zu Hause ist ...

                          Kommentar


                            CCarin...
                            Danke für dein Feedback.......
                            Aber schaue mal auf Seite 22 von 24 den Text unter A03... :-(

                            Heute war durch Zufall der DEKRA Mann bei uns in der Firma.
                            A03 sagt genau das ich mit den Felgen & Reifen zum TÜV fahren muss um mir das bescheinigen zu lassen.

                            Ein Teilegutachten lang nicht aus. Und wenn es hart auf hart kommt mit der Rennaufsicht kostet das 75 Euro und 3 Punkte in FL.

                            Bei Unfall kann sogar der Versicherungsschutz verfallen.

                            Manny :-(
                            ES STIMMT, DASS ARBEIT NOCH NIE IRGENDJEMANDEN UMGEBRACHT HAT.
                            ABER WARUM EIN RISIKO EINGEHEN?

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                              Dann schreibe dies doch auch gleich deutlich. Ich dachte, die hätten sich beim TÜA so quergestellt ...??
                              Klar musst Du mit dem Gutachten vorher beim TÜA die Richtigkeiten bescheinigen lassen und dann erst zur Eintragung an die Zulassungsstelle.

                              Generell gilt: Ein TÜV Teilegutachten ist die häufigste Form der Genehmigung bei Tuning-Teilen. Das Teilegutachten enthält genaue Anweisungen und Auflagen. Um zu vermeiden, daß Tuning Teile falsch angebracht oder Modifikationen falsch durchgeführt werden, muß das Fahrzeug nach dem Umbau einem TÜV Prüfer vorgeführt werden.
                              Hier wird nicht nur die Übereinstimmung des Gutachtens mit dem zugehörigen Teil und auch dem Entsprechenden Fahrzeugt-Typ / Modell überprüft, sondern auch die Qualität des Umbaus.
                              Die Fahrzeug Betriebserlaubnis erlischt direkt nach dem Umbau vorübergehend, bis der Umbau "eingetragen" wurde. Nur der direkte Weg zur TÜV Prüfstelle darf mit dem Fahrzeug noch unternommen werden. Der TÜV Prüfer stellt eine Bescheinigung aus - eine Eintragung nach StVZO §19.3. Mit dieser Bescheinigung kann die Modifikation dann auf der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
                              GrüCCle von CCarin
                              Wo
                              der206cc auch zu Hause ist ...

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                                225er Reifen

                                Hallo zusammen,

                                nachdem ich nun schon Stunden im Netz nach diesem Thema ohne Erfolg suche, wende ich mich voller Hoffnung an euch, das Ihr mir vielleicht helfen könnt?!

                                Was ich gerne wissen würde, ob auf den 307cc ohne Veränderungen an der Karosserie, 225er Reifen in 17 Zoll (mit entsprechender Felge) passen würden.

                                Ich frage deshalb, weil ich in diversen ABE´s immer wieder folgende Zeile gelesen habe:


                                "Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen.
                                Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein"

                                Weil in so einem Falle würde ich dann lieber auf 215er ausweichen, weil die Extraarbeit oder das Extrageld den Unterschied nicht rechtfertigen würden.


                                Auf jeden Fall möchte ich mich schonmals bedanken!!


                                Mfg

                                Daniel

                                Kommentar

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