Antworten zur Frage in Kürze:
- ABE: Da steht, dass Felge oder auch andere Teile an aufgeführte Fahrzeuge verbaut werden dürfen. Es steht auch drin ob ein Gutachten erstellt werden muss. Es gibt auch Teile die keinen Gutachter erfordern, wie z. Bsp. Tönungsfolie für die Scheiben. Dann muss nur die ABE mitgeführt werden.
- Einbaugutachten: Damit wird durch TÜV, Dekra o. anderen festgestellt, dass alle vorgeschriebenen Arbeiten für die Anbauteile notwendig sind durchgeführt wurden und dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. So ist bei manchen Felgen und Reifen ist ein Bördeln der Kotflügel notwendig. Der Gutachter prüft dann ob nichts schleift.
- Gutachten: Muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, kann jedoch in der Regel auch erst eingetragen werden wenn sich die Zulassungsstelle aus einem anderen Grund mit den Fahrzeugpapieren beschäftigt. Solange die Einbaugutachten nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, sind die Gutachten mitzuführen.
Ich hoffe, die Infos helfen etwas weiter.
- ABE: Da steht, dass Felge oder auch andere Teile an aufgeführte Fahrzeuge verbaut werden dürfen. Es steht auch drin ob ein Gutachten erstellt werden muss. Es gibt auch Teile die keinen Gutachter erfordern, wie z. Bsp. Tönungsfolie für die Scheiben. Dann muss nur die ABE mitgeführt werden.
- Einbaugutachten: Damit wird durch TÜV, Dekra o. anderen festgestellt, dass alle vorgeschriebenen Arbeiten für die Anbauteile notwendig sind durchgeführt wurden und dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. So ist bei manchen Felgen und Reifen ist ein Bördeln der Kotflügel notwendig. Der Gutachter prüft dann ob nichts schleift.
- Gutachten: Muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, kann jedoch in der Regel auch erst eingetragen werden wenn sich die Zulassungsstelle aus einem anderen Grund mit den Fahrzeugpapieren beschäftigt. Solange die Einbaugutachten nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, sind die Gutachten mitzuführen.
Ich hoffe, die Infos helfen etwas weiter.
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