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Reifen: Tragfähigkeitsindex / Geschwindigkeitsindex

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    Reifen: Tragfähigkeitsindex / Geschwindigkeitsindex

    Hallo, darf ich 205/45 R17 84W auf meinem cc mit 120 ps fahren? Lg Max

    #2
    Hallo,

    Das W ist kein Problem.

    Aber der Tragfähigkeitsindex von 84 (500 KG). Sieh doch mal in deiner Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemaliger KFZ-Schein) nach ob unter Ziffer 7.1 zul. max. Achslast Vorderachse ein Wert bis einschl. 1000 KG steht. Dann sollte es gehen. Wenn drüber(wie bei meinem THP 1050 KG)- nur mit Index 87 (545 KG) oder 88 (560 KG) wie von PUG ab Werk vorgesehen. Mehr Index geht m.W. nach auch.

    (Natürlich alle Angaben ohne Gewähr - nachfragen beim Reifenhändler etc...)
    lg
    -ralf- .....Leder schwarz / JBL-Soundsystem / Notrad / Rüffer-Windschott / ALU-Fußstütze.....

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      #3
      Hi,

      84 W heißt definitiv Traglast/Rad 500 kg.

      Ich selber fahre 85W, allerdings musste dafür der TÜV die Vorderachse um 20 kg ablasten, damit das zulässig ist.

      Wenn du solche "Verrenkungen" nicht veranstalten willst, dann brauchst du wenigsten TI 86 (530kg) oder TI 87 (545kg).
      Wer später bremst ist schneller da!

      Ciao, yours M8)cs!

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        #4
        Zitat von maxac Beitrag anzeigen
        Hallo, darf ich 205/45 R17 84W auf meinem cc mit 120 ps fahren? Lg Max
        Die 205/45 R17 84W werden massenhaft angeboten (oft auch gebraucht), da sie für den leichteren Mini Cooper passend sind. Aber für den 207er wird man vermutlich selbst nach Ablasten keine Abnahme bekommen... ist einfach zur groß der Schritt...
        Ehemals 207 CC Platinum, schwarz, JBL+Wechsler, Rückfahrassistent, Tempomat, Alarm. Zusätzlich: Funkwerk Dabendorf EGO Talk Bluetooth FSE, LED-Tagfahrlicht, Bastuck ESD

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          #5
          Reifen Geschwindigkeitsindex H vs. V

          Hallo,

          bin in der Suche nicht fündig geworden, daher meine Frage jetzt hier.

          207 CC 120 PS

          Warum stehen Reifen mit dem Geschwindigkeitsindex V (bis 240 kmh) in den Papieren und gibt es auch Freigaben für H?

          Der 120 VTi hat eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 190. Bei einem Puffer von + 10% lande ich bei 209 kmh und somit beim Geschwindigkeitsindex H bis 210 kmh. Auch die Traglast der H Reifen wäre ausreichend.

          Die Spezifikation V macht bei einen Satz Premium-Reifen schnell 100 € Preisunterschied, zu dem gleichen Reifensatz mit dem Index H aus.

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            #6
            Wenn die Traglast des "H" Reifens ausreichend groß dimensioniert ist, also mind. 87H ... dann dürfte dies zulässig sein? Heutzutage gibt es ja "H"-Reifen mit Tragfähigkeitsindexindex 91 H.
            Zumindest interpretiere ich dies so aus:
            https://adac.de/upload/Text/Reifenkennzeichnung.pdf
            (s. Pkt. 3. Welche Abweichungen zw. Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt)
            bzw. nochmals gut erläutert in GTÜ/informativ-reifen.pdf

            Dies gilt für Autos mit Zulassung nach 1.5.2009, also mit EG-Homologation (EG-Typgenehmigung)

            Hier eine Info aus 12/2011 (peugeotboard.de) für Reifengröße 205/45 R17 bei einem 207cc HDI

            Antwort von Peugeot Deutschland zur allgemeinen Info:

            "Sehr geehrter Herr ...
            vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Vertrauen in unsere Löwenmarke.

            Gerne haben wir für Sie recherchiert. Aufgrund des geringeren Belastungsindex, ist die gewünschte Bereifung 205/45R17 84V für Ihr Fahrzeug nicht zugelassen. Aus diesem Grunde dürfen nur Reifen mit einem Belastungsindex mind. 87V gefahren werden.

            Gerne berät Sie hierzu auch Ihr PEUGEOT Vertragspartner. Dieser kann Ihnen vor Ort ein entsprechendes Angebot für einen Reifensatz, der zu Ihrem Wagen passt, unterbreiten. Er ist Ihnen gerne behilflich.

            Wir freuen uns, wenn wir Ihnen auf diesem Wege weiterhelfen können und
            Mit freundlichen Grüßen


            ......

            PEUGEOT DEUTSCHLAND GMBH
            Armand-Peugeot-Strasse 1
            D-66119 Saarbrücken
            Für Fahrzeuge mit nationaler Zulassung vor dem 1.5.2009 gilt eine Berechnungsformel für den Geschwindigkeitsindex:
            ..... (eingetragene Höchstgeschw.) bbH × 0,01 + 6,5 km/h .....

            also für den Vti gilt dann:

            190 km/h x 0,01 + 6,5 km/h = 1,9 + 6,5 = + 8,4 km/h
            aufgerechnet ===> 190km/h + 8,4 = 198,4 km/h ....

            Somit wäre der H-Reifen bis 210km/h mit entsprechender Auflastung zulässig.
            Zuletzt geändert von CCarin; 17.01.2020, 00:37.
            GrüCCle von CCarin
            Wo
            der206cc auch zu Hause ist ...

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              #7
              Hi,

              danke für den Input, da rutsche ich zum Glück noch knapp mit rein, EZ 2009/11.

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