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    #16
    Zitat von Diesel-Georg Beitrag anzeigen
    So, jetzt habe ich es gefunden! Das sind nur Positionslampen, keine Tagfahrlichtern. Wer mit denen in Österreich rumfährt, riskiert eine Bußgeld! Bei echtem Tagfahrlicht steht knapp über der E-Nummer noch RL. Nur dann sind die zulässig! Schade, hatte mich schon echt gefreut, und den ebay-Preis hätte ich bei positivem Ergebnis schon noch in die Höhe getrieben, so kann er das Zeug als nutzlos behalten...
    mhm, das hilft mir nicht wirklich in der Entscheidung :confused:

    Entweder bau ich auf das Unwissen der Grünen am Wegesrand und baue mir die LED - Tagfahrlichter alias Begrenzungslichter ein..."Wieso, hier ist die doch ne E-Nr drauf..."

    Oder ich nutze die Steckschaltung - schnell eingebaut und zur Not schnell wieder draußen
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    / Tempomat/ CBRA 200 Komfortmodul/ XENON/ LED-Rückleuchten/ Chrom-Bügel/ Becker Indianapolis + CD-Changer/ Autogas

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      #17
      ich hab mich für die Steckschaltung entschieden, ist jetzt bestellt und dann rein damit und fertig...
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        #18
        hi,

        ich habe mich vor einiger zeit im internet schon mit diesem thema beschäftigt (siehe auch beiträge im entsprechenden threat hier im forum).

        auf www.daylightrunninglights.com wurden vor einiger zeit deutsche autofahrer gesucht, die das modul kostenlos zu referenzzwecken erhalten sollten. laut der homepage wurde das modul auch schon häufiger in deutschland von tüv, dekra etc. eingetragen.

        ich habe mir heute ebenfalls bei robert das bei fp angebotene modul bestellt.
        --
        Viele Grüße

        quiksilver

        seit 04/2011:
        RCZ 200 THP Perlmuttweiß

        ab Frühling 2014:
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          #19
          so, die Schaltung ist drin, zuerst gabs noch Frust bei mir, da in der Anleitung nicht genau beschrieben war, welcher Sicherungskasten nun genau gemeint ist. Der unter dem Lenkrad enthält die Sicherungen für das Abblendlicht, deshalb habe ich da gesucht und auf dem Foto ein anderer Sicherungskasten abgebildet war, dachte ich schon an an den Modellwechsel auf Multiplaque und das das Modul nicht zum BJ paßt - ein kurzer Anruf brachte Gewißheit...und das auf der Homepage nur eine ältere Anleitung zum Download bereit liegt. Ich hab mir die korregierte Fassung zuschicken lassen, da sind auch mehr Erläuterungen bei...

          gruß
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            #20
            hi,

            ich habe am wochenende mein modul eingesetzt (das modul, welches über french power zu beziehen ist). kinderleichte montage die zwei beschriebenen sicherungen raus, rein damit ins modul und das ganze in die freigewordenen steckplätze. leichter geht's wohl nicht

            das ergebnis ist spitze. tagsüber leuchten kurz nach dem motorstart nur die leicht gedimmten abblendlichter, sobald es dämmert, wird über den lichtsensor die komplette beleuchtung aktiviert. übrigens wird das gleiche prinzip nun auch offiziell von vw beworben und zum nachträglichen einbau angeboten.
            --
            Viele Grüße

            quiksilver

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              #21
              Hallo,
              es gibt jetzt auch Tagfahlicht (LED) von Hella. Der Preis (199,- ) überzeugt mich nicht. Hat schon jemand Erfahrungen mit der Nachrüstung von Tagfahrlicht? Wie sieht das aus? Wo und wie habt ihr es eingebaut?
              Bilder wären super.

              Grüße
              Hein

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                #22
                Ich habe bei meinem 207 erdie Beleuchtung so programmieren lassen, dass sobald das Fahrzeug läuft auch das Abblendlicht an ist. Meines Wissens müsste das auch mit dem 206 er gehen. Dabei brennt die Innenbeleuchtung, Radio, Klima etc. nicht wie beim Einschalten des Abblendlichtes.
                Wenn sich ein Mensch dazu entschließt einen Hund anzuschaffen, dann ist das für den Menschen eine planbare Zeit seines Lebens. Für den Hund dagegen, ist es alles was er hat ……..es ist sein Leben.
                gekauft für 250,00 € bei EBAY

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                  #23
                  Also ich muss sagen ich finde dieses LED-Tagfahrlicht jeglicher Bauform ja auch sehr schick und spiele mit dem Gedanken mir das auch nachzurüsten... Sehe ich das richtig, dass:

                  1.) Das Tagfahrlicht so geschaltet sein muss das es NUR dann an ist wenn die Zündung AN ist und KEINE andere Lichtquelle (Stand-/Ablend-/Fernlicht) an ist? Also man sich quasi ein Modul kaufen muss und das Tagfahrlicht nicht einfach über die Zündung laufen lassen kann?
                  2.) Das die Tagfahrlichter neben einem E-Prüfzeichen auch über eine RL-Kennung vefügen müssen, wodurch die meisten oder sogar fast alle eBay-Varianten für 40 € wie z.B.: http://www.ak-tuning.com/catalog/led...996.html?ref=4 (bis auf das original S6-Tagfahrlicht) wegfallen weil die nur als Positions (Standlichter) erlaubt sind? Wie sieht es dann z.B. mit solchen quasi "Eigenbauvarianten" aus die man sich selber in den Grill einbauen muss: http://www.day-lights.de/shop/catalo...oducts_id=1001 die sind dann bestimmt dann doch auch nicht als Tagfahrlicht eintragungsfrei obwohl die ein E-Zeichen haben, oder?
                  3.) Sind die Positionsangaben von mindestens 250 mm und höchstens aber 1500 mm über der Straße und Abstand von mindestens 600 mm (http://www.day-lights.de/galerie_aut...fl_hinweis.bmp) korrekt?

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                    #24
                    Zitat von F!SCH Beitrag anzeigen
                    3.) Sind die Positionsangaben von mindestens 250 mm und höchstens aber 1500 mm über der Straße und Abstand von mindestens 600 mm (http://www.day-lights.de/galerie_aut...fl_hinweis.bmp) korrekt?
                    Ja siehe StVZO §49a bis 52

                    Zu 2
                    Wenn die Leuchten E Zeichen haben dürfen die noch lange nicht in Betrieb genommen werden
                    Siehe Xenonbrenner etc die haben alle E-Zeichen
                    Einbauen/benutzen darf man die trotzdem nicht

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                      #25
                      Und worauf kommt es dann an? Auf die RL Kennung? Wo gibt es denn LED-Tagfahrleuichten (ausser denen für den S6, da die nun mal bei der original-Front leider nicht passen...) die auch "in Betrieb genommen werden dürfen"?

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                        #26
                        ZBsp von Hella

                        Lies mal da http://www.tagfahrlicht.de/DE/index.html unter gesetzl. Bestimmungen

                        HIer mal der KBA Text
                        http://www.kba.de/Abt4/infosystem/in...nfo16_01R1.pdf
                        Zuletzt geändert von gobo206; 16.02.2008, 19:52.

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                          #27
                          Also das Hella Tagfahrlicht gefällt mir überhaupt nicht... Laut diesem Artikel: http://www.day-lights.de/galerie_auto/bilder/AUTOT, da kann ichs auch direkt sein lassen ... Laut diesem Artikel: http://www.day-lights.de/galerie_aut...TOTUNING_2.jpg müsste die Selbst-Einbau-Variante von Daylights ja als Tagfahrlicht zugelassen, stimmt das? Ich kann mir ds irgendwie nicht vorstellen, da es sich ja nur um ein paar LEDs handelt, die man sich einfach selbst in die Stoßstange bastelt und mit einem Steuermodul verbindet.

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                            #28
                            Sagen wirs mal so Jedes am Fahrzeug ausen angebrachte Leuchtmittel braucht für seine Bestimmung das E Prüfzeichen hatt es das nicht ist es genau genomen am Fahrzeug auch nicht erlaubt.
                            Das ist meines Wissens FAKT.
                            Gruß Grisu_1968
                            CC = Cool, Cool,

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                              #29
                              Ja das Problem ist ahlt nur wo finde ich ein tagfahrliocht das auch als tagfahrlicht zugelassen ist? Das einzige was ich bisher gefunden habe ist vom S& aber dafür brauche ich ne andere Front (-> Stoppi) weil:
                              - unter der Stoßstange darv nicht, da ist es zu tief (min. 250 mm überm boden)
                              - unter die Scheinwerfer passts nicht, da zu lang (530 mm)
                              - und unter die Stpßstange passts wegen seiner Länge auch nicht, da so der Abstand von 600 mm zueinander nciht mehr gewährleistet ist

                              und die ganzen eBay Varianten, sind alle nur als bessere Standlichter erlaubt und bei dieser Selbstbau-Variante bin ich mir eben nicht sicher, da das ja im Prinzip einzelne LEDs ohne feste Bauform sind, ob man die sich einfach so als Tagfahrlicht im Rahmen der gestzlichen Bestimmungen am Auto montieren darf. Weil sonst könnt man ja einen entsprechnenden Träger basteln, unten den Grill (habe den von Mattig) etwas zurechtsägen (ist das überhaupt einfach so erlaubt?) und den Träger mit den LEDs dann zwischen Stoßstange und Kühlergrill etwas zurückgesetzt montieren, so dass er nicht so auffällt als wenn man die LEDs einfach so in den Grill "reinbohrt"

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                                #30
                                Wollt Ihr aus Euren Autos fahrbare Christbäume machen oder wollt Ihr ein Tagfahrlicht, welches den rechtlichen Anforderungen genügt?

                                Wenn Letzteres zutreffen sollte, gibts hier eine Lösung, die in 5 Minuten eingebaut ist und funktioniert.
                                Das Modul von X-Light gibts leider nicht mehr. Hat nur die Hälfte gekostet und erfüllt seit fast zwei Jahren bei mir seinen Zweck.

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