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Drängeln auf der Autobahn erlaubt?

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    #16
    Drängeln auf der Autobahn erlaubt?

    nachdem sich in einem anderen thema, eine diskusion ergeben hat, wie das jetzt mit dem überholen, und überholen LASSEN, weil von hinten ein schnelles auto kommt, ergeben hat, mach ich hier einen neuen beitrag

    damit sich die mods nicht so ärgern müssen, wegen dem ständigem OT

    also hier mal eine frage zu beginn:

    "muss man platz machen, wenn auf einer autobahn, von hinten ein schnelleres auto kommt?"
    308 CC ACTIVE PRO 1.6 THP 160
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    Einparkhilfe, HiFi- System JBL, WIP Com 3D

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      #17
      müssen tust des nicht, aber in D, ich weiss net genau wie des bei dir in A. ist,
      giebt es n rechtsfahrgebot, das heisst du musst so schnell wie möglich wieder auf die rechte spur...

      aber ich denke mal der freundlichkeit halber sollte man, solange dadurch keine gefahr besteht platz machen, schlieslich willst du ja auch net ewigkeiten lang hinter irgendjemandem recht lange herfahren der die linke spur blockiert...

      aber zum anderen des drängeln ist nicht erlaubt, lichthupe, blinker links usw. kann als nötigung aufgefasst werden und somit stafbar sein... ganz zu schweigen davon das "drängler" so gut wie nie den vorgeschiebenen mindestabstand einhalten...
      1.: 106 Long Beach Gold-Metallic 1.1 60PS
      2.: 206 Quicksilver 1.4 90PS
      3.: 206cc Sondermodell Sport nachtschwarz 2.0 136PS
      4.: 307SW Steingrau metallic 1.6 hdi 109PS

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        #18
        ganz genau deiner meinung bin ich auch, aber dieser meinung sind eben nicht alle hier im forum
        Zuletzt geändert von Hogi; 15.07.2010, 15:32.
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          #19
          Hier mal ein paar Auszüge aus der Verkehrswacht, damit blabla Diskussionen zu diesem Thema gleich mal weg bleiben

          Überholen

          Wie auch auf der Beschleunigungsspur sollte man beim Überholen zügig Gas geben, um durch den Überholvorgang den nachfolgenden Verkehr nicht zu behindern. Seit 2004 wird für das Überholen mit zu geringer Differenzgeschwindigkeit sogar ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro und 1 Punkt im Verkehrszentralregister verhängt.
          Gleichzeitig sollte man sich natürlich nicht durch offensichtliches Drängeln provozieren lassen. Niemand ist gezwungen nach dem ersten überholten Fahrzeug sofort wieder nach rechts einzuscheren. Wenn man z.B. ein paar Lkws auf einmal überholen möchte, sollte man dies getrost bis zu Ende machen, und sich nicht mit einem Bremsmanöver zwischen zwei Lkws quetschen.

          Rechtsfahrgebot

          Was die Fahrspurwahl angeht, gilt auf allen bundesdeutschen Autobahnen das Rechtsfahrgebot. Ist also die rechte Spur frei, und auf längere Sicht kein langsameres Fahrzeug auf der rechten Spur, muss man diese benutzen. Wird gegen diese Regelung verstoßen und dabei noch der nachfolgende Verkehr behindert, droht ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro und möglicherweise 1 Punkt im Verkehrszentralregister.
          Es gibt nur eine Situation beim Fahren auf der Autobahn, bei der die Benutzung des rechten Fahrstreifens ausdrücklich verboten ist: zum Rechtüberholen.
          Das rechts überholen ist insofern gefährlich, da möglicherweise direkt vor dem zu überholenden Fahrzeug ein weiters von der linken (oder mittleren) Spur nach rechts wechselt. So können sehr schnell schwere Unfälle passieren. Auch deshalb wird das Rechtsüberholen mit 50 Euro Bußgeld und 3 Punkten im Zentralregister geahndet.

          Richtgeschwindigkeit

          Viele Autofahrer wissen nicht genau, was man unter dem Begriff "Richtgeschwindigkeit" versteht, die auf deutschen Autobahnen 130 km/h beträgt. Das ist weder die Geschwindigkeit, die man mindestens auf der Autobahn fahren muss (diese beträgt 60 km/h), noch ist das Tempo, welches man maximal fahren darf. Richtgeschwindigkeit bedeutet, dass man bis Tempo 130 straffrei auf der Autobahn unterwegs ist - solange nichts passiert. Fährt man schneller als 130 und ist dann in einen Unfall verwickelt, trägt man immer eine Teilschuld, selbst wenn man nicht der Unfallverursacher ist.
          Zuletzt geändert von Hogi; 15.07.2010, 15:45.
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            #20
            also war des was ich geschrieben hatte ja gar net so falsch...

            und nach rechtzgehen und bremsen nur um einen vorbeizulassen ist für mich eigentlich fast selbstverständlich das man das nicht macht...
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              #21
              Zitat von Jelly Beitrag anzeigen
              "muss man platz machen, wenn auf einer autobahn, von hinten ein schnelleres auto kommt?"
              Die Sache ist simpel:
              Bin ich auf der linken Spur, weil ich überhole, haben sich nachfolgende Fahrer eben hinten anzustellen. Alle haben das gleiche Recht um vorwärts zu kommen. Dafür ziehe ich auch nicht knapp auf die rechte Spur und zwinge schnellere Fahrzeuge zu übermäßigem bremsen. Ist der Überholvorgang erledigt, geht es wieder rechts rüber, egal wie schnell man ist.

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                #22
                Hallo,

                Richtig!

                Hier ist der entscheidende Punkt:

                Zitat von Hogi Beitrag anzeigen
                ...Wenn man z.B. ein paar Lkws auf einmal überholen möchte, sollte man dies getrost bis zu Ende machen, und sich nicht mit einem Bremsmanöver zwischen zwei Lkws quetschen....
                Im Umkehrschluß ergibt sich nämlich daraus folgendes:

                Wenn das nachfolgende Fahrzeug, dass schneller fahren möchte, in der Lage ist so schnell eine ausreichende Differenzgeschwindigkeit aufzubauen, dass ich in der Lücke zwischen den LKWs NICHT abbremsen muß ...weil das schenllere Fahrzeug, wenn ich den nächsten LKW erreiche, längst vorbei ist ...muß ich die Lücke nutzen

                Gruß!

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                  #23
                  Das, was Hogi geschrieben hat, beschreibt es sehr genau!

                  Ergänzend fällt mir dazu nur ein, daß ich in Bezug auf den Überholvorgang mal gehört habe, daß die Differenzgeschwindigkeit zwischen Überholer und Überholtem mindestens 10 km/h betragen sollte. Das wären umgerechnet 3 m/sec; damit könnte ein PKW einen anderen unter Einhaltung des vollen Sicherheitsabstandes bei 130 km/h innerhalb von 50 Sekunden überholen; LKW bei 80 km/h einen anderen innerhalb von 36 Sekunden.
                  Wenn ein Überholen mit diesem Unterschied nicht möglich ist (Kolonnenverkehr ausgenommen), sollte bzw. - bei Behinderung des nachfolgenden Verkehrs - muß der Überholvorgang abgebrochen werden. Brummirennen, die Minuten andauern, weil einer an dem anderen nur mit viel Mühe vorbeikriecht, werden also ebenfalls (und auch zurecht, wie ich finde) mit Bußgeld bestraft. Und auch PKW-Fahrer sollten darauf achten, nicht zu langsam vorbeizuziehen; notfalls muß man halt mal seine sonst auf der rechten Spur eingehaltene Geschwindigkeit kurzfristig erhöhen, um die nachfolgenden nicht zu behindern.

                  Reinquetschen, nur weil einer hinten schiebt, muß man sicher nicht. Wenn aber ausreichend Platz vorhanden ist, um einzuscheren, den anderen vorbeizulassen und dann wieder auszuscheren, ohne dabei selbst bremsen zu müssen oder in Bedrängnis zu kommen, muß man die Spur sehr wohl räumen. Leider gibt es nur allzu viele, die nur aus Angst, nicht wieder nach links ausscheren zu können oder aus Bequemlichkeit links bleiben, auch wenn ausreichend Platz wäre. Im Extremfall ist solches Verhalten auch Nötigung!

                  Mich nervt jedoch am meisten die sich immer mehr verbreitende Unsitte, von der rechten Spur (mit oder manchmal auch ohne gesetztem Blinker) nach mal unterstelltem kurzen Blick in die Rückspiegel auf die linke Spur auszuscheren und die auf der Überholspur ankommenden Fahrzeuge zum Abbremsen zu zwingen. Ein zweiter Blick in den Rückspiegel hätte dem Ausscherenden eigentlich klarmachen müssen, daß sich da ein Fahrzeug mit deutlich höherer Geschwindigkeit nähert und man warten muß. Ein Wechseln in die linke Spur und das Zwingen zum Bremsen ist ein Verstoß gegen die Vorfahrt auf der genutzten Spur, ggf. sogar Nötigung und gehört deutlich bestraft. Offenbar glauben solche Leute sich mit der Benutzung des Blinkers alles erlauben zu können, nach dem Motto: Ich habe ja geblinkt! Solche Kampfblinker meinen, die Bentzung des Blinkers rechtfertige dann das Reinfahren in die Spur oder in der Stadt auch das wilde Parken mit der Warnblinkanlage als Parkscheinersatz.

                  Grüße
                  Zuletzt geändert von 307CC-Fan; 15.07.2010, 16:30.
                  So sehr man auch trödelt; es wird nicht früher! (Prof. Harald Lesch, Astrophysiker)

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                    #24
                    Ist das nicht irgendwie alles gesunder Menschenverstand? :keineahnung: Wer ist denn so "gaga" und drängelt sich in eine 3m Lücke zwischen zwei LKWs nur damit der 240km/h Porsche hintendran seine 25l auf 100km/h verblasen kann?

                    Übrigens @ Vorredner, finde ich auch, dass ausscheren ohne Blinken grausig ist. Da gab es so einen schönen Film "Shoot'em Up", wo sich Clive Owen auch sehr ... ausgelassen ... über Nicht-Blinker beschwert. Wahre Worte, sage ich nur. Es bringt niemanden um, den Finger ein paar Millimeter zu bewegen

                    Wobei ich zugegebenermaßen auch mal "drängle". Hier von Karlsruhe Richtung Pfalz ist die 3-spurige Rheinbrücke, auf der jetzt Blitzer stehen. 100km/h ist Geschwindigkeitsbegrenzung, vor der Brücke ist aber noch ein 60er Schild, das aber explizit nur für LKW's gilt. Nur leider meinen dann alle, dass sie auf der linken Spur 60 fahren müssen mit ihrem PKW,und daher auch vor dem Blitzer immer plötzlich auf 60 runterbremsen - auf der linken Spur! Da bleibt mir meist nichts über als rechts zu überholen (ich fahr halt meine 100 mit Tempomat) oder eine Vollbremsung zu riskieren, wenn es der Verkehr erlaubt.

                    Bei solchen Idioten gebe ich dann auch meist Lichthupe - wenn die meinen, ihr Tacho geht 20-40km/h vor oder sie können keine Schilder lesen, ist das ihre Schuld, aber dann bitte nicht auf der linken von drei(!) Spuren. Überraschenderweise sitzen am Steuer aber oft ältere Menschen. Aber das ist ein eigenes Themam, worüber ich mich auslassen könnte.

                    Ansonsten gilt - was du nicht willst, das man dir tu, ... Ich mache anschießenden Fahrzeuge meist Platz, weil ich das auch erwarte, wenn ich ankomme. Wenn es aber nicht geht, fahre ich so vorausschauend, dass er sic nicht bedrängt fühlt und ich nicht voll in die Eisen steigen muss. Ich will ja noch bisschen was ovn meinem Cabrio haben :winken:
                    Zuletzt geändert von ; 15.07.2010, 16:31.

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                      #25
                      Zitat von Dr. Beutel Beitrag anzeigen
                      ..Wobei ich zugegebenermaßen auch mal "drängle". Hier von Karlsruhe Richtung Pfalz ist die 3-spurige Rheinbrücke, auf der jetzt Blitzer stehen. 100km/h ist Geschwindigkeitsbegrenzung, vor der Brücke ist aber noch ein 60er Schild, das aber explizit nur für LKW's gilt. Nur leider meinen dann alle, dass sie auf der linken Spur 60 fahren müssen mit ihrem PKW,und daher auch vor dem Blitzer immer plötzlich auf 60 runterbremsen - auf der linken Spur! Da bleibt mir meist nichts über als rechts zu überholen (ich fahr halt meine 100 mit Tempomat) oder eine Vollbremsung zu riskieren, wenn es der Verkehr erlaubt.

                      Bei solchen Idioten gebe ich dann auch meist Lichthupe - wenn die meinen, ihr Tacho geht 20-40km/h vor oder sie können keine Schilder lesen, ist das ihre Schuld, aber dann bitte nicht auf der linken von drei(!) Spuren. Überraschenderweise sitzen am Steuer aber oft ältere Menschen. Aber das ist ein eigenes Themam, worüber ich mich auslassen könnte...
                      Was Du da geschrieben hast, ist an Arroganz nicht mehr zu überbieten. Wenn Du deine Texte schon editierst, dann bitte mit Verstand.

                      Gruß
                      Hogi
                      Reisen veredelt den Geist und räumt mit unseren Vorurteilen auf

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                        #26
                        Du weisst schon, dass ich hier von Extremsituationen rede, oder?
                        Wenn vor dir einer plötzlich abbremst ohne ersichtlichen Grund und ein Unfall droht, wenn du nicht ausweichst .... was ist daran arrogant? Das ist nur leider momentan ein recht häufiges Bild auf der Strecke, dass da ineinandergeschobene Autos stehen. Und bevor es soweit kommt, überhol ich lieber rechts. Und da ich die strecke jeden morgen und Abend fahre, kriege ich auch mit, wie oft da (in sehr kurzem Zeitraum) Huporgien stattfinden. Es ist einfach idiotisch, auf einer stark befahrenen Schnellstraße plötzlich zu bremsen, nur weil da jetzt Blitzer stehen, die nur überprüfen, dass da so gefahren wird, wie die letzten Jahre zuvor auch. Mittlerweile fahre ich ja schon freiwillig angepasst, aber meist jeden 2.,3. Tag rappelts da.

                        Falls da was falsch rüber kam, pardon. Ich achte dann mehr auf korrekte Formulierungen

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                          #27
                          @Dr. Beutel

                          Kann ich aber nur bestätigen, an besagter stelle!!! furchbar...!
                          Zuletzt geändert von Stoppi; 15.07.2010, 19:42.

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                            #28
                            Zitat von Hogi Beitrag anzeigen
                            [..]Das ist weder die Geschwindigkeit, die man mindestens auf der Autobahn fahren muss (diese beträgt 60 km/h)[..]
                            'tschuldige, wenn ich korrigiere.
                            §18 Abs.1 StVO: Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, so gilt das gleiche auch für diese.
                            Eine Mindestgeschwindigkeit gibt es nicht.

                            Und außerhalb geschlossener Ortschaften darf man ein Überholmanöver sogar mit (Licht-)Hupe ankündigen. Habe ich jedenfalls mal so gelernt vor ganz vielen Jahren.
                            Wer Tippfehler findet, darf sie behalten ;-)


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                              #29
                              Zitat von AphroditesChild Beitrag anzeigen
                              'tschuldige, wenn ich korrigiere.
                              §18 Abs.1 StVO: Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, so gilt das gleiche auch für diese.
                              Eine Mindestgeschwindigkeit gibt es nicht.

                              Und außerhalb geschlossener Ortschaften darf man ein Überholmanöver sogar mit (Licht-)Hupe ankündigen. Habe ich jedenfalls mal so gelernt vor ganz vielen Jahren.
                              So isses...
                              ...und ansonsten gibt es in diesem Land ein rechts Fahrgebot und kein links Fahrgebot.

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                                #30
                                Zitat von AphroditesChild Beitrag anzeigen
                                Eine Mindestgeschwindigkeit gibt es nicht.
                                Schade, denn so wären Staus ja gesetzlich verboten. Wäre doch cool - nie wieder Stau!

                                Diejenigen, die bereit sind grundlegende Freiheiten aufzugeben, um ein wenig kurzfristige Sicherheit zu erlangen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit. — Benjamin Franklin

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