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    #16
    Danke Capitano für deinen Beitrag.
    Werde im Frühjahr das Gespann testen und dann berichten.
    Bis dahin
    viele -grüsse
    holgi

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      #17
      Hey, ich bin auch so einer. Ich genieße jedes Jahr meine Reise in den Süden mit offenem Dach.
      Ich ziehe sogar einen 1200 kg Wohnwagen und hab nur die besten Erfahrungen damit gemacht. Ich weiß nicht, an was es liegt, aber mit dem
      308CC liegt mein Wohnwagen besser hinten dran, als mit meinem früheren Fahrzeug.
      Weiterhin viel Spass

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        #18
        Zulässige Anhängelast

        Hallo Gemeinde

        Ich fahre einen 308cc (Peugeot 308 I (4) 1.6 eHDi 110 CC) und benutze ihn auch als Zugfahrzeug für einen 1200 kg Wohnwagen, obwohl er nur für 1100 kg zugelassen ist.

        Das Fahrverhalten mit dem Wohnwagen ist erstaunlich gut und weit besser wie mit meinem bisherigen Opel Zafira, der 1200 kg ziehen durfte.

        Nun will ich gerne die Zuglast erhöhen und im Brief eintragen lassen.

        Wie weit kann sie erhöht werden und mit welchen Kosten ist zu rechnen?

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          #19
          Den 308cc kann man lt. Peugeot belasten mit ungebremstem Hänger bis 750kg, mit gebremstem Hänger bis 1400 kg.

          Lese dazu auch mal hier : ccfreunde.de/307cc Anhängerbetrieb/postcount=69
          so wie die Beiträge Nr. 60, 61 + 80 aus dem Thema.
          GrüCCle von CCarin
          Wo
          der206cc auch zu Hause ist ...

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            #20
            Farbe, Anhängelast

            Hallo,
            Ich fahre einen 308CC HDI16V 110PS und wollte eigentlich nur den Farbcode ermitteln und dabei ergaben sich neue Fragen. Der Farbcode sollte im rechten Türholm stehen. Nur weche Zeile ist der Code? Vermutlich die fettgedruckte?

            Bei dieser Gelegenheit bin ich noch auf andere Aufkleber gestoßen...siehe Bilder. Ich habe auch Probleme die zulässige Zuglast zu bestimmen und nun habe ich drei verschiedene Angaben.

            Bei allen Angaben geht es um einen gebremsten Anhänger. Das zul. Gesamtgewicht des Fahrzeuges ist immer mit 1925 kg ,
            das zulässige Gewicht des Gespanns ist immer mit 3025 kg angegeben.

            Unterschiede gibt es jedoch in Betriebsanleitung, Aufklebeschilder im Türholm und in der Zulassungsbescheinigung der EG.

            Laut Betriebsanleitung kann ich 1100 kg ziehen (mit Lastübertrag bis 1200 kg)
            Laut Schild im PKW (rechter Türholm) darf ich 1120 kg ziehen.
            Laut EE Bescheinigung darf ich 1200 kg ziehen.

            Was gilt denn nun?

            Nebenbei: Ich habe in der Peugeotfachwerkstatt wegen einer Auflastung nachgefragt, damit ich mehr ziehen kann. Eine Auflastung ist nicht möglich.

            Bilder:
            1. Tür links am Anschlag
            2. Motorraum rechts vorne
            3. Motorraum links vorne
            4. Türholm links

            Was bedeuten all diese Zahlen?
            Angehängte Dateien

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              #21
              308 cc als Zugfahrzeug für Pferdehänger

              Hallo,
              ich fahre ja derzeit noch meinen geliebten 207 cc und leiste mir zusätzlich einen Mondeo Turnier als Zugfahrzeug für mein Pferd . Zwei Autos ist mir aber auf Dauer irgendwie auch zu doof. Jetzt überlege ich, beide Autos zu verkaufen und mir dafür einen 308 cc zuzulegen. Der hat als SW HDI FAB 135 oder 140 eine gebremste Anhängerlast von 1650 kg oder sogar 1700 kg. Das reicht also für ein Pferd.

              Hat jemand schon mal mit dem 308 cc ein Pferd gezogen und kann mir sagen, ob der das gut macht? Es ist mir natürlich schon wichtig, dass das Zugfahrzeug sicher und fest auf der Straße liegt und meinen Doppelhänger (Poly) und mein Pferd (ca. 520 kg) gut zieht.

              Vielen Dank für Eure Erfahrungen
              Cabrio 207

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                #22
                Ach Mist. Hab schon gemerkt, dass ich mich vertan habe. Der SW ist ja der Kombi und darf deshalb so viel ziehen. Der 308 cc darf nur 1400 kg ziehen, das ist zu wenig. Frage hat sich daher leider erledigt



                bleib ich halt bei meinen beiden Autos.

                Cabrio207

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                  #23
                  Anhängerkupplung -> Anhängerlast

                  Hallo

                  Ich bin seid November stolze Besitzerin eines Peugeot 308 CC.

                  Ich möchte evtl. eine Anhängerkupplung an mein 308 anbringen, leider bin ich etwas verwirrt. Ich habe mehrere Angebote endeckt, Ich weis das ich eine Abnehmbare AHK möchte, wo die Steckdose hochklappbar ist, damit die AHK nicht auffällt.
                  Ich bin auf eine AHK von Bosal gestoßen. Diese ist für 1.700kg Anhängerlast zugelassen. In der Beschreibung steht, dass die AHK nicht bei einem Sachverständigen vorgeführt werden muss und auch nicht eingetragen werden muss.
                  Nun meine Frage, kann ich mit der AHK wirklich 1.700 kg ziehen oder nur so viel wie im FZG angegeben? Kann man das FZG sonst auflasten lassen? oder reicht es eine günstigere AHK zu kaufen weil man eh nicht mehr ziehen kann.
                  Mir ist bewusst, dass ich mit mehr Anhängerlast nur sehr langsam fahren kann und auch das Gespann nicht sehr stabil ist, dennoch würde ich gerne über kurz Stecken unser Boot ziehen, welches doch leider etwas mehr wiegt.

                  vielen Dank schon mal für die Antworten.
                  Liebe Grüße
                  Zuletzt geändert von Stoppi; 04.04.2018, 11:16. Grund: OT

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                    #24
                    Zitat von CCarin Beitrag anzeigen
                    Den 308cc kann man lt. Peugeot belasten mit ungebremstem Hänger bis 750kg, mit gebremstem Hänger bis 1400 kg.
                    Diese AHK ist für max. 1700kg ausgelegt, würde also passen.
                    Eine Auflastung ist höchstwahrscheinlich nicht möglich ... entnehmbar aus dem
                    307cc/forum/anhängerkupplung (siehe Beitrag 61).
                    Die EU-Zulassung reicht dann aus, man muss nicht extra zum TÜA damit.

                    *edit*
                    Allgemein gilt: Bei Anhängerkupplungen, die nach der Regelung ECE 55 beziehungsweise zuvor die 94/20/EG genehmigt wurden, ist eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere neu angebauter oder eingebauter Anhängerkupplungen nicht erforderlich.
                    Verfügt die Anhängerkupplung nicht über eine EU-Zulassung, ist auch weiterhin eine Anbaumaßnahme über den ordnungsgemäßen Anbau durch eine anerkannte Prüfstelle wie den TÜV oder die Dekra notwendig. Bei Anhängerkupplungen greift dabei das Teilegutachten für nachträglich eingebaute Teile.
                    Zuletzt geändert von CCarin; 06.04.2018, 17:11.
                    GrüCCle von CCarin
                    Wo
                    der206cc auch zu Hause ist ...

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