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Unfallwagen gekauft: Was tun?

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    #46
    Hi,

    in der Tat schreibt der Eschbornern EGA Händler nichts davon, dass das Auto unfallfrei ist.
    Ob er davon überhaupt weiß? Mich würde nicht wundern, wenn der EGA Händler, der das Auto nun verkauft, nicht alle Informationen bekommen hat.

    Macht er sich deshalb nun strafbar? Auf jeden Fall ist er, so wie der Händler, der Münstertom sein Auto verkauft hat, haftbar für falsche Aussagen beim Verkauf des Fahrzeugs.
    Wer später bremst ist schneller da!

    Ciao, yours M8)cs!

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      #47
      Zitat von Tandor Beitrag anzeigen
      Also ich kann in der Anzeige nichts von Unfallfrei lesen. Von daher sollte jedem potentiellen Käufer klar sein das er einen reparierten Unfallschaden hat, verstehe gerade einfach das Problem nicht, oder bin ich blind ?
      Aber eben da liegt ja das Problem!

      Ich habe das Auto im August 2011 als unfallfrei gekauft, für ca. 14.000 Euro.

      Nun habe ich ihn eben aufgrund des verschwiegenen Unfallschadens wieder zurück gegeben.
      Der Schaden war auf der kompletten Beifahrerseite, sprich hinteres Seitenteil, Tür und Stoßfänger komplett getauscht und lackiert. Eine Felge zudem repariert worden.
      Schaden im Februar 2011 ca. 4000 Euro.

      Das Auto habe ich letzte Woche für 13.000 Euro zurück gegeben (abzüglich meiner bisher gefahrenen Kilometer).

      Nun steht er für über 13.000 Euro bei einem anderen Händler, natürlich ohne Angabe von evtl. Unfallschäden.

      Wenn man es nun aber fair betrachtet, ist dieses Auto keine 13.000 Euro mehr Wert.
      Laut einem Gutachter wo ich war, darf er für höchstens 7000,- Euro verkauft werden, als Unfallauto.

      Sollte dieser Wagen in Eschborn nun für eine Summe zwischen 12.000 und 13.000 Euro verkauft werden, wird der Händler unter Garantie nichts von einem Unfallschaden erzählen und somit den nächsten potenziellen Käufer blenden. Niemand würde für diese Summe dieses Auto kaufen, wenn man weiß das die komplette Beifahrerseite mal gemacht wurde.
      Tom´s CC Garage

      http://www.ccfreunde.de/forum/album.php?albumid=572

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        #48
        Ich habe auch schon einen Unfallwagen gekauft. Das war so:

        -Auto gesehen und für gut befunden;

        -Vertrag wurde aufgesetzt und mir erklärt;

        -dann, der Verkäufer:" ach ja,..was ich noch sagen muss,...hahaha nur ne Kleinigkeit....der hatte schonmal nen kleinen rempler hinten rechts, war nix schlimmes ist bei uns im Händlernetz gemacht worden!"

        -Dann ich: ok, kauf ich trotzdem, für Betrag X weniger und mit Gutachten,klar?

        -Verkäufer dann: OK machen wir, Vertrag geändert, irgendein Dekra Gutachten aus dem Hut gezaubert und fertig.

        -Der Händler war das Auto quitt, ich hatte mein Auto mit x-Preisnachlass und der Händler ist vermeintlich Sauber

        Ok, heute weiß ich auch das es nicht richtig war und ich es nicht hätte kaufen sollen, aber andererseits war das Auto Top, so what?

        Vielleicht soll´s hier auch so laufen, das so´n Blauäugiger Typ wie ich reinkommt und den/die Händler entlastet??

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          #49
          Im Endeffekt findest du es nur frech das der Händler den Wagen zum gleichen Preis weiterverkaufen will wie er ihn zurückgenommen hat. Das ist aber nicht verboten sondern ganz normal. Ob er bekommt was er will ist wieder was anderes.

          Was den Unfallschaden angeht zählt halt nur was später im Kaufvertrag steht, und das wissen wir nicht, das der nicht bei mobile erwähnt wird ist Standard, solange da nicht steht Unfallfrei hat er meistens was gehabt. Wird schon nen Grund haben das der Händler das Häckchen nicht gesetzt hat.
          Jetzt im MX-5 Coupé unterwegs

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            #50
            Hi,

            also wenn ich dem Link folge, dann hat sich am Preis aber nichts getan.

            Frech ist das schon. Aber da er nichts von unfallfrei schreibt, ist es keine Straftat denke ich (bin ja kein Fachmann). Wie das beim Verkauf ist, wenn der Händler das weiterhin verschweigt, ist mir ebenfalls nicht bekannt.
            Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass diese Handlung dann noch Rechtens wäre. Es kann ja nicht sein, dass man als Käufer erst nach sowas fragen muss.
            Wer später bremst ist schneller da!

            Ciao, yours M8)cs!

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              #51
              Wenn der Händler dem Käufer den Schaden verschweigt und es am Schluss zu einem Kaufvertrag kommt (dem Preis nach würde man nicht ahnen, dass es sich um einen Unfallwagen handelt) dann hat der Händler auf jedenfall eine Straftat begangen!
              So ein Verhalten nennt man Täuschung durch Unterlassen!
              Und wenn man mit Absicht täuscht, um sich ein Vermögensvorteil zu verschaffen, dann wird es zu einem Betrug der mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe droht!

              Hier die Zitat aus §263 StGB:
              "Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
              Zuletzt geändert von Selw206; 18.07.2012, 10:05.

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                #52
                Zitat von Muenstertom Beitrag anzeigen
                Aber eben da liegt ja das Problem!
                ....Schaden im Februar 2011 ca. 4000 Euro.....
                ...Wenn man es nun aber fair betrachtet, ist dieses Auto keine 13.000 Euro mehr Wert.
                Laut einem Gutachter wo ich war, darf er für höchstens 7000,- Euro verkauft werden, als Unfallauto
                Hi :-)

                Sorry, aber da bin ich nicht Deiner Meinung.
                Erstens darf ein Verkäufer jeden Preis verlangen, den er möchte. Ob er ihn bekommt, ist eine andere Sache.
                Natürlich muss er einen Vorschaden angeben!
                Allerdings wird ein fachgerecht reparierter Schaden in Höhe von 4.000 € keine Wertminderung von 6000,-- € (!!) verursachen sondern vielleicht 400-500 € je nach Schaden und Fahrzeugalter. (hatte ähnlichen Fall gerade selbst erlebt: 400 € Wertminderung bei ca 5.000 € Reparaturkosten)

                Wie ein Gutachter darauf kommt, dass ein Auto, welches unfallfrei 13.000 wert ist, als Auto mit fachgerecht repariertem Unfallschaden nur noch 7000 wert sein soll kann ich nicht nachvollziehen. Also eine der beiden Zahlen stimmt so nicht.

                CU
                Ritch

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