Zitat von scott_strike
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Du hast stattdessen Deinen Anspruch gegen die Versicherung, auf Bezahlung der Reparaturkosten, an die Werkstatt abgetreten.
Normalerweise haben ja Werkstatt und Versicherung nichts miteinander zu tun, da sie keine Vertragspartner sind. Du hättest die Werkstattrechnung bezahlen müssen und die Versicherung hätte Dir den versicherten Schaden ersetzen müssen. Um die Sache zu vereinfachen hat ein findiger Kopf die Abtretung erfunden.
Jetzt ist der Fall eingetreten, daß die Werkstatt Leistungen erbracht hat, die von Dir nicht beauftragt waren und nach Versicherungsmeinung nicht zum Versicherungsumfang gehören. Das wird spannend.
Für mich gehört zumindest die Dichtheitsprobe zu den normalerweise mitgeschuldeten Qualitätssicherungsmaßnahmen der Werkstatt und ist m.E. nicht gesondert zu bezahlen.
Ob eine Überprüfung der Dachfunktion erforderlich war, erschließt sich mir nicht.
Wenn dagegen diese Folie nicht zerstörungsfrei auszubauen ist, gehört diese ursächlich zu den Scheibenaustauschkosten und ist von der Versicherung zu ersetzen.
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