Zitat von nima
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da irrst Du gewaltig.
Neben den fahrzeugbezogenen Leistungen, die dieSchutzbriefe der Kfz-versicherungungen auch bieten, aber eben nur für das konkret genannte versicherete Fahrzeug mit Obergrenzen, sind eben noch andere benutzte Fahrzeuge und personenbezogene Leistungen versichert:
Originaltext ADAC:
Was ist geschützt?
Der Schutz der ADACPlusMitgliedschaft umfasst europaweite, fahrzeugbezogene Leistungen wie Hilfe bei Panne, Unfall oder Fahr-zeugentwendung. Geschützt sind alle auf das ADACPlusMitglied und seine Familie zugelassenen Kraftfahrzeuge, alle nicht zulassungs-pflichtigen Fahrzeuge, die der Familie gehören und alle fremden Fahrzeuge, die von der Familie geführt werden. Die Fahrzeuge müssen innerhalb bestimmter Maße und Gewichte liegen (näheres in § 3 der Gruppenversicherungsbedingungen für die ADACPlusMitglied-schaft).
Der Schutz enthält weltweite, personenbezogene Leistungen für ADACPlusMitglieder und deren Familie bei Erkrankung, Verletzung und Tod.
Die personenbezogenen Leistungen gelten für Reisen, die mehr als 50 km vom Wohnsitz entfernt sind. In Europa besteht Schutz bei Reisen bis zu 92 Tagen, außerhalb Europas bis zu 45 Tagen (gerechnet zum Zeitpunkt des Schadenereignisses).
Gruß vom CC-Joachim
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