Hallo zusammen,
ich habe ein sehr umstrittenes Thema für Euch!
Meine Frage hat einen rechtlichen Aspekt:
Wie ist die Rechtslage, beim Anspruch alter, ausgetauschter Ersatzteile nach der Reparatur:
Gehören diese weiterhin dem Kunden!?
Ich rede hier nicht von gebrauchten Ölfiltern, zu entsorgende, gefährliche Stoffe, oder Kleinbeträgen wie defekte Glühbirnen etc. -
eher von beschädigten Teilen wie, Front- und Heckschürzen, Außenspiegel und Teile des Fahrzeuginneren.
Und wie ist es mit der Aufbewahrung der ausgetauschten Ersatzteile:
Muss die Werkstatt diese aufbewahren um sie dem Kunden zu zeigen, um zu begründen zu können, wenn eine erweiterte Reparatur vorgenommen wurde!?
Wenn ja, gibt es dazu ein brauchbares Gesetz?
Und zu guter letzt:
Hat die Beschädigung ein Mitarbeiter bei der Demontage verursacht, so dass bestimmte Teile nicht wieder verbaut werden können, wer muss für diese bezahlen!?
Ich hoffe ihr könnt alle davon profitieren.
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten, Ratschläge und Tipps.
MFG
ich habe ein sehr umstrittenes Thema für Euch!
Meine Frage hat einen rechtlichen Aspekt:
Wie ist die Rechtslage, beim Anspruch alter, ausgetauschter Ersatzteile nach der Reparatur:
Gehören diese weiterhin dem Kunden!?
Ich rede hier nicht von gebrauchten Ölfiltern, zu entsorgende, gefährliche Stoffe, oder Kleinbeträgen wie defekte Glühbirnen etc. -
eher von beschädigten Teilen wie, Front- und Heckschürzen, Außenspiegel und Teile des Fahrzeuginneren.
Und wie ist es mit der Aufbewahrung der ausgetauschten Ersatzteile:
Muss die Werkstatt diese aufbewahren um sie dem Kunden zu zeigen, um zu begründen zu können, wenn eine erweiterte Reparatur vorgenommen wurde!?
Wenn ja, gibt es dazu ein brauchbares Gesetz?
Und zu guter letzt:
Hat die Beschädigung ein Mitarbeiter bei der Demontage verursacht, so dass bestimmte Teile nicht wieder verbaut werden können, wer muss für diese bezahlen!?
Ich hoffe ihr könnt alle davon profitieren.
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten, Ratschläge und Tipps.
MFG
Kommentar