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    #76
    Sperrdiode

    Hallo DFman,
    du hast Recht, jede Spule eine Relais erzeugt beim Abschalten eine Spannung/Strom in umgekehrter Richtung und vielfacher Höhe der angelegten Spannung.
    Deshalb werde bei Standart Relaisschaltungen, die durch Halbleiter angesteuert werden sogenannte Reversedioden (die diese Abschaltspannung kurzschließt) parallel zur Spule geschaltet.

    Ich habe mir das Relais von den TFLs leider nicht genau angeschaut, aber nach meiner Überlegung müßte es so beschaltet sein, wie ich es in der Skitze gezeichnet habe.
    Demnach wird Spule des Relais von den +12V des Standlichts geschaltet und durch einen Öffnerkontakt die TFLs abgeschaltet.
    Oder irre ich mich da?

    Denmach müßte die Sperrdiode in die Standlichtleitung und nicht in die +12V von der Sicherung 10, oder wie gesagt parallel zur Spule.

    Zu den Fehlermeldungen:
    Bei mir war schon eine Lampe des Abblendlichts defekt.
    Es kam aber nur 1 MAL eine Fehlermeldung, obwohl ich mehrere Tage mit defekter Lampe gefahren bin.
    Das ist alles recht merkwürdig :confused:, jetzt kommt die Fehlermeldung bei jedem Starten.

    PS: Ich bin beruflich Werkstattleiter einer Elektronikwerkstatt :winken:
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    Gruß Achim

    Das war mein schwedischer 206CC
    Uschis CC und SW Seite

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      #77
      Hallo zusammen,

      ich habe mir die Hella LEDayline einbauen lassen.
      Mir gefällt es so .... auch wenn sie doch nah beisammen sind.



      Kommentar


        #78
        Zitat von mike_f. Beitrag anzeigen
        Hallo zusammen,

        ich habe mir die Hella LEDayline einbauen lassen.
        Mir gefällt es so .... auch wenn sie doch nah beisammen sind.
        Preis (LEDs, Einbau)?

        Kommentar


          #79
          Zitat von Navi-CC Beitrag anzeigen
          Preis (LEDs, Einbau)?
          Die LEDs habe ich bei Ebay geschossen für € 161,- und sie dann bei meiner Werkstatt einbauen lassen. Das war aber eine mega schlechte Idee. Die haben es nicht geschaft die Leuchten richtig anzuschließen. Wenn ich den Wagen angemacht habe, leuchteten sie nicht mit 100% Helligkeit, sondern nur in Standlichthelligkeit. Habe das dann bei einer freien Werkstatt richtig machen lassen.
          Jetzt leuchten sie mit 100% im TFL-Modus und mit reduzierter Helligkeit im Standlicht-Modus.
          Die Einbaustation ( die es dann richtig gemacht hat ) habe ich über die Internetseite von Hella gefunden.

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            #80
            Hallo mike_f,

            mit deinen TFL wirst du wohl beim TÜV Probleme bekommen.
            So wie es auf deinen Fotos zu sehen ist der Abstand zwischen den Leuchten nur ca. 400 mm.
            Sie müßen aber lt. ECE R87 mit einem Innenabstand von mindest. 600 mm verbaut werden.
            Nur bei Fahrzeugen mit einer Breite von kleiner 1300 mm dürfen es 400 mm sein.
            Siehe Montageanleitung

            Ich wollte mir diese Leuchten auch erst holen, habe es dann aber gelassen, da der vorschiftsmäße Einbau als TFL bei dem 207CC nicht möglich ist.
            Gruß Achim

            Das war mein schwedischer 206CC
            Uschis CC und SW Seite

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              #81
              @mike_f.

              Wie Achim schon erwähnt hat, ist dies keine Montage gemäß ECE-Regelung R87. Fazit: Betriebserlaubnis erlischt.
              Weiterhin: Kann man auf den Fotos schlecht erkennen, aber es sieht so aus, als würden beim eingeschaltetem Abblendlicht sowohl die Hella TFLs (dann etwas gedimmt) sowie die Pug eigenen Standlichter (Positionsleuchten) leuchten. Das wäre auch nicht zulässig. Entweder steuert man die TFLs mit 100% Helligkeit an, und schaltet diese komplett aus, wenn man Abbelndlicht anschaltet. Oder man schaltet sie so, dass Sie beim Abblendlichteinschalten dimmen (ist von Hella vorgegeben, ist ein zweiter Plus-Anschluss dafür an den TFLs vorgesehen), dann muss man aber das original PUG Standlicht/Positionslicht abklemmen.
              Hintergund ist folgender: Das Hella TFL trägt die RL Kennzeichnung, ist damit als TFL zugelassen (also als Tagfahrlicht, wenn alle anderen Lichter (Abblend und Standlicht) aus sind). Es hat aber im Gegensatz zu den TFLs von Auco auch noch ein "A-Kennzeichen". Steht meist vor dem RL. Also z.B. "A RL" oder sowas. Das ist eine weitere Zulassung (unabhängig von der Zulassung als TFL). Nämlich als Positionslicht (=Standlicht). Die billigen TFLs bei Ebay haben meist nur diese A-Kennzeichnung, sind daher oft nur als Standlicht zugelassen. Die teuren haben dann die RL Kennzeichnung, die richtig teuren (Hella) dann beides, A und RL. Wenn man also die Hella auch als Positionslicht nutzen möchte, so geht das. Sie werden dann von der Hella Elektronik entsprechend gedimmt, sobald man das Abblendlicht einschaltet. Gemäß StVZO sind aber nur 2 Positionslichter vorne erlaubt, nicht 4. Fazit: Die orginal PUG Positionslichter müssen in dieser Konfigurations abgeklemmt sein. Dies nur zur Info.
              @mike_f.: Ob das bei Dir so gemacht wurde, also ob die orig. Standlichter abgeklemmt wurden, kann man auf den Fotos schlecht erkennen. Könnte auch ein Effekt vom Blitz sein oder so. Aber auf jeden Fall kontrollieren. Ungedachtet der Tatsache, dass die Betriebserlaubnis wegen des falschen Montageortes immer noch erloschen bleibt.

              Zitat von Achim Beitrag anzeigen
              Demnach wird Spule des Relais von den +12V des Standlichts geschaltet und durch einen Öffnerkontakt die TFLs abgeschaltet.
              Oder irre ich mich da?
              Denmach müßte die Sperrdiode in die Standlichtleitung und nicht in die +12V von der Sicherung 10, oder wie gesagt parallel zur Spule.
              Ich erinnere mich wieder. Stimmt, das Wechsler Relais ist so geschaltet, dass es als Trennrelais fungiert. Hatte erst überlegt, die +12V von Sicherung 10 auf eine Seite der Spule (Pin 86) anzuschließen, auf die andere dann das Standlicht (Pin 85). Pin 30. also wo Du jetzt +12V zu den TFLs liegen hast, wäre dann genau wie bei Dir. Auf der Schalterstellung, wo Du die 12 V von der Sicherung 10 anliegen hast, wäre dann allerdings nichts, dafür auf der anderen Stellung dann +12 V Dauerplus direkt von der Batterie. Fazit: Beim Einschalten des Motors und noch ausgeschaltetem Stand/Abblendlicht würde eine Potentialdifferenz an der Spule vorliegen, das Relais schaltet auf die Stellung, auf der +12V Dauerplus von der Batterie angliegt. Das TFL leuchtet. Wird nun zusätzlich das Standlicht eingeschaltet, so liegen vor und hinter der Spule +12V an, das Relais schaltet ab bzw. fällt in die Nullstellung zurück, trennt also die Verbindung Dauerplus - TFL wieder. Unterschied: Man zwack von der Sicherung 10 praktisch kaum Leistung ab, holt sich diese stattdessen direkt von der Batterie. Die +12V von Sicherung 10 dienen also nur noch als Schaltsignal. Und genau dann wäre eine Sperrdiode extrem wichtig gewesen. Da aber die TFL recht kleine Ströme ziehen im Vergleich zu denen, die im Zündsystem sonst durch Sicherung 10 fließen, hab ich auf eine Umkonfektionierung der orig. Auco Kabel am Relais verzichtet, und die ursprünglich vorgesehene Variante gewählt (wie auch Achim). Hier kann es lediglich Rückflüsse von den TFLs selber in Sicherung 10 geben. Ist halt die Frage, wie die Elektronik in den TFLs aussieht. Bin dann halt auf Nummer Sicher gegangen und habe die Sperrdioden eingebracht. Aber wie schon gesagt: ist hoffentlich nicht zwingend nötig. Klar, das Standlicht sollte man jetzt aber ggf sichern durch eine Diode. Aber der Standlichtstromkreis wird selber über Relais abgefertigt, ist also schon diesbezüglich hoffentlich von Peugeot aus entsprechend abgesichert. Außerdem würde ich, wenn ich das Standlicht dennoch absichern möchte, ein Schutzdiode parallel zur Spule (also an Pin 85 und 86) schalten. Nicht in Reihe zur Standlichtleitung.

              Summing up: Sperrdioden sind vermutlich nicht nötig, wenn man dennoch auf Nummer sicher gehen möchte, dürfte meines Erachtens reichen, diese in Reihe zum Abgriff an der Sicherung 10 zu schalten, wie in meinem vorherigen Posting erklärt.


              Zitat von Achim Beitrag anzeigen
              Zu den Fehlermeldungen:
              Bei mir war schon eine Lampe des Abblendlichts defekt.
              Es kam aber nur 1 MAL eine Fehlermeldung, obwohl ich mehrere Tage mit defekter Lampe gefahren bin.
              Das ist alles recht merkwürdig :confused:, jetzt kommt die Fehlermeldung bei jedem Starten.
              Echt seltsam. Bei mir kam diesbezüglich noch nie eine Meldung. Auch seit Einbau des TFL (nunmehr schon einige Monate her) wurde nie der fehlende Nebelscheinwerfer bemängelt, auch nicht, wenn ich diesen einschalte (bei Nebelschlussleuchte).

              Zitat von Achim Beitrag anzeigen
              PS: Ich bin beruflich Werkstattleiter einer Elektronikwerkstatt :winken:
              Bin Physiker, dürften uns also gut verstehen :-)
              Ehemals 207 CC Platinum, schwarz, JBL+Wechsler, Rückfahrassistent, Tempomat, Alarm. Zusätzlich: Funkwerk Dabendorf EGO Talk Bluetooth FSE, LED-Tagfahrlicht, Bastuck ESD

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                #82
                @ DFman & Achim

                stellt euch mal vor .... das weiß ich alles.
                aber Danke noch einmal für die Info.
                Wenn es da Probleme geben sollte, hat die meine PUG Werkstatt den die haben die mir einfach so eingebaut und wenn die das nicht können, dann müßen die es eben lernen.

                Schönen Abend noch

                Kommentar


                  #83
                  Zitat von DFman Beitrag anzeigen
                  ...
                  Gemäß StVZO sind aber nur 2 Positionslichter vorne erlaubt, nicht 4
                  ...
                  Hallo DFman,
                  das habe ich auch gedacht. Mein Werkstattmeister meinte es ginge doch. Das wollte ich nicht glauben und bin zum TÜV. Der hat es bestätigt. Nun bin ich etwas unsicher. Kannst Du mir Deine Quelle verraten?

                  Kommentar


                    #84
                    Zitat von mike_f. Beitrag anzeigen
                    Wenn es da Probleme geben sollte, hat die meine PUG Werkstatt den die haben die mir einfach so eingebaut und wenn die das nicht können, dann müßen die es eben lernen.
                    Wenn es eine Werkstatt tut heißt das noch lange nicht dass es legal ist
                    Und im Zweifel bist du der Dumme weil du und nicht deine Werkstatt damit rumfährt - und das zählt!!
                    Wer dir das eingebaut hat ist sch***egal. Du bist der Halter - du fährst damit rum.

                    Aber sowas muss jeder selber wissen
                    Zuletzt geändert von Tobe84; 22.04.2009, 14:56.
                    open source - open mind - open future

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                      #85
                      Zitat von Heinblöd Beitrag anzeigen
                      Hallo DFman,
                      das habe ich auch gedacht. Mein Werkstattmeister meinte es ginge doch. Das wollte ich nicht glauben und bin zum TÜV. Der hat es bestätigt. Nun bin ich etwas unsicher. Kannst Du mir Deine Quelle verraten?
                      Hi,

                      sorry, hab mich ja damals durch mehrere hundert Seiten Vorschriften etc gewühlt, hatte das falsch im Kopf.
                      Edit: Kann mich wieder entsinnen, wo ich das gelesen habe: Hab die Montageanleitung der LEDayLine TFLs von Hella gelesen. Dort steht explizit:

                      Laut ECE R-48 dürfen nur zwei Positionsleuchten, nach vorne, aktiv sein. Soll die Positionslichtfunktion von den LED Leuchten übernommen werden, muss das serienmäßige Positionslicht deaktiviert werden.
                      Hier der Link zu Regelung R-48:
                      Relung R-48

                      Unter Punkt 6.9 steht tatsächlich, dass nur zwei Begrenzungsleuchten erlaubt seien.


                      Habe nun nochmal ausführlich recherchiert. Wichtig für diese Frage sind auch die Regelung 76/756/EWG und die deutsche Umsetzung in der StVZO in § 51. Die StVZO sagt ganz klar:

                      (1) Kraftfahrzeuge [...] müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten.
                      Voller Text des § 51:
                      http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__51.html

                      Es können also neben den zusätzliche montierten Positionslichtern/Begrenzungslichtern die original Begrenzungslichter in den PUG Scheinwerfern weiter betrieben werden. Sie müssen also nicht abgeklemmt werden. Wichtig ist halt nur, dass die zusätzlichen Begrenzungslichter die nötigen Abstände von der Seite usw einhalten.

                      So verstehe ich den § 51 der StVZO. Hoffe, ich liege nicht falsch damit.
                      Edit 2: Auch in Regelung 76/756/EWG und deren Änderungen steht immer nur etwas von zwei Begrenzungsleuchten. Fazit: Die Sache mit 4 Begrenzungsleuchten ist also einzig in der StVZO zu finden.

                      Dumm als, dass die StVZO im Widerspruch zur Aussage von Hella und der Regelun R 48 steht.... die StVZO ist aber eine Sammlung von verbindlichen Rechtsnormen in Deutschland, eben ein Gesetzt. Es hat daher wohl primär Gültigkeit. Entscheidend dürfte daher letztendlich die StVZO sein. Aber bin kein Jurist, würde ich wohl abklären lassen, wenn ich betroffen wäre. Vielleicht kann ja Hella weiterhelfen, wenn man dort unter Bezugnahme auf die Passage in der Montageanleitung einmal nachfragt, warum im gültigen Gesetz, der StVZO mehr als zwei Leuchten erlaubt sind, laut Hella aber nicht....


                      Zitat von mike_f. Beitrag anzeigen
                      @ DFman & Achim
                      stellt euch mal vor .... das weiß ich alles.
                      aber Danke noch einmal für die Info.
                      Wenn es da Probleme geben sollte, hat die meine PUG Werkstatt den die haben die mir einfach so eingebaut und wenn die das nicht können, dann müßen die es eben lernen.
                      Schönen Abend noch
                      War eigentlich nur nett gemeint, um zu verhindern, dass Du bei einem selbstverschuldeten Unfall von Deiner Versicherung keinen Cent siehst. Dachte, jeder wäre über einen solchen Hinweis mehr als dankbar. Ich wärs jedenfalls. Dass Du das alles schon weißt, konnten Achim und ich natürlich nicht wissen. Dass einzig der Fahrzeug Halter und auch der Fahrzeugführer dafür verantwortlich sind, ob das genutzte Fahrzeug eine Betriebserlaubnis hat, das hat Tobe bereits angedeutet.
                      Zuletzt geändert von DFman; 22.04.2009, 13:01.
                      Ehemals 207 CC Platinum, schwarz, JBL+Wechsler, Rückfahrassistent, Tempomat, Alarm. Zusätzlich: Funkwerk Dabendorf EGO Talk Bluetooth FSE, LED-Tagfahrlicht, Bastuck ESD

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                        #86
                        Super. Vielen Dank für die Mühe etwas Licht ins dunkel der Vorschriften zu bringen.

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                          #87
                          Nebelleuchten deaktiviert

                          So, nun erscheint der Warnhinweis "Glühlampe(n) der Nebelleuchten defekt" nicht mehr!

                          Ich hatte gestern meinen CC zur 2 Jahresinspektion bei meinem Peugeothändler.
                          Der Werkstattmeister war von den Tagfahrleuchten ganz begeistert.
                          Er war auch sofort bereit die Nebelleuchten im Planet/Diag zu deaktivieren.
                          Das hat auch ohne Probleme geklappt und die Nebelschlußleuchten funktionieren auch noch.

                          Ich bin wohl der erste 207CC Fahrer im Bielefelder Raum, der mit LED-TFL durch die Gegend düst.

                          Zusätzlich hatte ich ihn noch einmal gebeten den Regensensor zu aktivieren.
                          Ende 2007 hatten sie es schon einmal probiert, aber leider ohne Erfolg.
                          Diesmal hatte ich die Anleitung aus diesem Forum dabei und siehe da auch das hat geklappt. (Variante 2)
                          Nun warte ich sehnsüchtig auf den nächsten Regen.
                          Gruß Achim

                          Das war mein schwedischer 206CC
                          Uschis CC und SW Seite

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                            #88
                            @DFman

                            sorry. ja danke für den hinweiß. war irgendwie nicht so gut drauf bei meiner antwort. sollte nicht so böse rüber kommen ....

                            bin ja auch nicht so ganz begeistert das die so nah zusammen sind und suche auch schon nach einer anderen lösung. aber eine andere werkstatt sagte mir auch das es eine alte deutsche vorschrift geben würde wo ich auch 4 positionsleuchten haben könne.

                            ok eine andere lösung habe ich mir schon bestellt .... ein anderes auto

                            danke.

                            Kommentar


                              #89
                              Zitat von mike_f. Beitrag anzeigen
                              @DFman

                              sorry. ja danke für den hinweiß. war irgendwie nicht so gut drauf bei meiner antwort. sollte nicht so böse rüber kommen ....
                              .
                              Kein Problem

                              Zitat von mike_f. Beitrag anzeigen
                              bin ja auch nicht so ganz begeistert das die so nah zusammen sind und suche auch schon nach einer anderen lösung. aber eine andere werkstatt sagte mir auch das es eine alte deutsche vorschrift geben würde wo ich auch 4 positionsleuchten haben könne.
                              Wie oben von mir geschrieben, sind laut StVZO doch 4 Begrenzungsleuchten erlaubt. Ist also keine alte "Vorschrift", sondern ein aktuell gültiges Gesetz.
                              Leider verweist die StVZO immer öfter auf europäische Vorschriften usw. Es wird dann in der StVZO etwas erlaubt, aber unter Verweis darauf, dass die ECE Regel XXXX zu beachten ist. In der ECE Regel steht dann, dass das von der StVZO Erlaubte eben nicht erlaubt ist. Fazit: Es ist nicht erlaubt, da die StVZO ja eindeutig sagt, dass ausschlaggebend die ECE Regel XXXX ist.
                              Im Falle der Positionsleuchten kann ich sowas aber in der StVZO nicht finden. Ich sehe dort keinen Verweis, dass 4 Positionslichter erlaubt sind, aber eine Regel XXXX berücksichtigt werden muss. Daher gehe ich ganz persönlich (bin kein Jurist!) davon aus, dass momentan 4 Begrenzungsleuchten erlaubt sind in Deutschland.

                              Nachtrag zur Aussage von Hella in der Montageanleitung der LEDayLine TFLs:
                              Laut ECE R-48 dürfen nur zwei Positionsleuchten, nach vorne, aktiv sein. Soll die Positionslichtfunktion von den LED Leuchten übernommen werden, muss das serienmäßige Positionslicht deaktiviert werden.
                              Habe Hella kontaktiert. Die sagen, dass die LEDayLine TFLs nach ECE R-48 geprüft und zugelassen seien. Da die TFLs nach ECE R-48 zugelassen sind, müssen auch die Vorschriften der ECE R-48 eingehalten werden. Denn bei einer anderen Montage als nach ECE R-48 würde die Zulassung der TFLs verloren gehen, sie wären nicht mehr erlaubt. Dass die StVZO 4 Begrenzungsleuchten erlaubt, sei leider egal. Die TFLs seien nach ECE R-48 geprüft und müssen dieser Regelung entsprechend auch montiert werden. Fazit: Bei den Hella TFLs muss man also wohl doch die serienmäßigen Begrenzungsleuchten abklemmen. Wenn ich die Antwort von Hella richtig verstanden habe :-(


                              Bleibt bei Dir aber auf jeden Fall noch der zu gringe Abstand, leider. Ist aber auch wirklich schwierig. Habe selbe lange überlegt, mir viele Lösungen angesehen. Die einzig brauchbaren (wenn man nicht wie Achim und ich die Nebelscheinwerferplätze benutzen möchte) Einbaustellen sind dort, wo auch Deine TFLs sitzen. Ist leider so. Hast also eigentlich auch keine andere Wahl gehabt.

                              Zitat von mike_f. Beitrag anzeigen
                              ok eine andere lösung habe ich mir schon bestellt .... ein anderes auto
                              Was bekommst Du denn? Und wie ist das TFL Problem dort gelöst?
                              Zuletzt geändert von DFman; 24.04.2009, 13:17.
                              Ehemals 207 CC Platinum, schwarz, JBL+Wechsler, Rückfahrassistent, Tempomat, Alarm. Zusätzlich: Funkwerk Dabendorf EGO Talk Bluetooth FSE, LED-Tagfahrlicht, Bastuck ESD

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                                #90
                                Zitat von DFman Beitrag anzeigen
                                Was bekommst Du denn? Und wie ist das TFL Problem dort gelöst?
                                ich habe mir einen VW Scirocco bestellt mit Xenon und da ist dann auch das TFL drin.

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