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Produkthaftung: Kupplungschaden durch Motoröl!

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    #16
    Zitat von understatement Beitrag anzeigen
    Ich weiß auch nicht, wie das Öl, um zwei Ecken herum (der Kurbelwellen-Simmerring liegt auf der Rückseite des Zweimassenschwungrades; die Disc auf der Vorderseite!) und gegen die Zentrifugalkraft auf die Kupplungsscheibe gelangen soll...

    Gruß!
    zumal es, bevor es überhaupt erst gegen die Zentrifugalkraft "antreten" könnte, erstmal noch die Schwerkraft zu überwinden hätte, um vom Boden der Kupplungsglocke in Richtung Schwungrad aufzusteigen.

    Andererseits muß man natürlich auch ehrlich zugeben, daß auch zwecks Vermeidung von Kupplungsschäden im Zweifelsfall oft zum Austausch eines nicht mehr ganz intakten Simmerringes geraten wird.
    Inhaltlich überzeugender ist natürlich der Grund, den Ring dann zu tauschen, weil man ohne Demontage der Kupplung ja gar nicht drankommen würde.

    Viele Grüße
    Thomas

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      #17
      Zitat von understatement Beitrag anzeigen
      Ich weiß auch nicht, wie das Öl, um zwei Ecken herum ...auf die Kupplungsscheibe gelangen soll...
      mal anders gefragt:
      war beim auto vor dem schaden ein erhöhter ölverbrauch zu merken?
      308 CC ACTIVE PRO 1.6 THP 160
      Umbra Braun, Leder Grau- Beige
      Einparkhilfe, HiFi- System JBL, WIP Com 3D

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        #18
        Update zum Kupplungsschaden

        Hallo zusammen,

        Heute kann ich mich endlich wieder zu der Angelegenheit melden. Ich wollte bei dem schwebenden Verfahren nichts Öffentlich machen.

        Also: Ihr hattet Alle recht, was die Gewährleistung/Garantie betrifft. Da liess sich (Kulanz oder nicht) gar nichts machen.

        Was hier vorlag war: Produkthaftung. Da haftet der Hersteller auch noch nach Ablauf der zwei Jahre, wenn erst dann der Schaden festgestellt wurde, wenn sich herausstellt, dass der Schaden durch einen Fehler bei der Montage entstanden ist.

        Und genau darauf hat mein Anwalt dann Peugeot Deutschland angeschrieben.
        Keine Reaktion.
        Also nochmal ein Schreiben, diesmal Peugeot Frankreich.
        Keine Reaktion.
        Also Klage gegen Peugeot Frankreich beim Amtsgericht.
        Und dann endlich eine Reaktion durch die Anwälte von Peugeot: Peugeot ist unschuldig, da kann ja jeder kommen, wir wissen von nichts und daher wollen wir nicht zahlen...
        Pech für Peugeot: Der gerichtliche Sachverständige hat meiner Werkstatt Recht gegeben. Der Schaden lag an einem falsch montierten Dichtungsring und hat dadurch schleichend die Kupplung zerstört. Also Produkthaftung.

        Einzige unschöne Angelegenheit: Bei Produkthaftung besteht gesetzlich immer ein Eigenanteil von 450,-€.

        Die Gegenseite wollte dann auf einen Vergleich hinaus und deutlich weniger bieten. Aber wir haben uns dann mit ihnen geeinigt: Vergleich ok, aber Zahlung einer Summe, die den vollen Reparaturkosten abzüglich Eigenanteil schon sehr nahe kommt.

        Ich habe unter der Hand Info von einer Peugeotwerkstatt bekommen: bei Kulanz wäre es ein besseres Trinkgeld gewesen (auch wenn ich wirklich Alles, einschl. Inspektionen bei Peugeot hätte machen lassen).

        Das Gericht hat dann entschieden: Obwohl Vergleich, muss Peugeot den deutlich größeren Teil der Verfahrenskosten tragen. Und meinen Teil trägt meine Rechtsschutzversicherung.

        Damit ist das Verfahren beendet.

        Ich hätte zwar weiter Klagen können, aber viel mehr Geld wäre das auch nicht geworden und die Dauer ist in solchen Fällen offen. Hat so schon lange genug gedauert.

        Aber so empfinde ich das ganze als: Peugeot gut, Alles gut.
        Paranoid zu sein heißt nicht,
        dass man NICHT verfolgt wird.

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          #19
          na ned schlecht. aufs PHG wär ich nie gekommen. eigentlich dumm.

          gratuliere und danke fürs rückmelden!

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            #20
            Super, dass du das soweit durchgezogen hast! Ich hoffe, dass der Spass ab jetzt ungetrübt sein wird.

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              #21
              Zitat von LeFrancais Beitrag anzeigen
              Was hier vorlag war: Produkthaftung. Da haftet der Hersteller auch noch nach Ablauf der zwei Jahre, wenn erst dann der Schaden festgestellt wurde, wenn sich herausstellt, dass der Schaden durch einen Fehler bei der Montage entstanden ist.
              Super ... da hat sich die Beharrlichkeit gelohnt und über 1000 € eingespart
              (und vielen Dank für die Folge-Info)


              Ich werden den Thementitel ein bisserl "modifizieren" ... als exemplarisches Beispiel für * Produkthaftung *
              Info/Produkthaftung_allgemein/Produkthaftung_allgemein_neu.

              Wann ist ein Produkt fehlerhaft?
              Von zentraler Bedeutung ist im PHG die erweiterte Definition des Produktfehlers:
              "§ 3 FEHLER
              (1) Ein Produkt hat einen Fehler, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere
              a. seiner Darbietung,
              b. des Gebrauchs, mit dem billigerweise gerechnet werden kann,
              c. des Zeitpunkts, in dem es in den Verkehr gebracht wurde, berechtigterweise erwartet werden kann."

              Was letzlich ein fehlerhaftes Produkt ist, wird expressis verbis nicht definiert. Die Rechtssprechung hat jedoch folgende Fehlerkategorien entwickelt:
              • Entwicklungsfehler
              • Konstruktionsfehler
              • Fabrikationsfehler
              • Instruktionsfehler
              • Produkt-Beobachtungsfehler
              Zuletzt geändert von CCarin; 01.03.2013, 14:06.
              GrüCCle von CCarin
              Wo
              der206cc auch zu Hause ist ...

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