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Quicksilvers Windschott

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    Quicksilvers Windschott

    Hey hätte interresse bei quicksilver ein windschott zu kaufen hab aber keine lust geld zu überweisen und danach keine ware zu bekommen...hatt jemand von euch bei ihm eins gekauft? denkt ihr man kann da getrost zuschlagen?

    ps. Sorry quicksilver aber ich möchte nur ganz sicher sein...hoffe du verstehst das. hatte leider schon ein paar mal das pech beschissen worden zu werden.

    #2
    Für mich sieht das mehr als unseriös aus. Keine Bilder, das erste Geld ist komischerweise unmittelbar nach dem Post eingegangen?!

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      #3
      Quicksilvers Windschott

      Warum wurden die Threads von Quicksilver gelöscht? Also die wo er seine Windschotts aufm Marktplatz 206/207 anbietet.
      Gabs da Probleme?
      Hab auch eins bestellt aber noch keine Ware erhalten obwohl er angeblich Mittwoch versandt hat...
      Ne PN kann man ihm auch nicht mehr schreiben.
      Vielleicht kann sich mal ein Mod. dazu äußen?

      Wer hat noch ein Windschott bestellt?

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        #4
        FALLS die überhaupt ankommen
        Ich hätte bei sowas unseriöses nicht einfach mein Geld hingeschickt :winken:

        Naja, dennoch viel Erfolg das sich alles zum guten wendet!
        detailing.PERFORMANCE

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          #5
          Muss mich meinem Vorredner anschließen!

          Hatte da angerufen, mit "ihm?" gesprochen und überhaupt kein gutes Gefühl dabei!

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            #6
            Hätte da auch mal lieber anrufen sollen
            Aber habs nicht getan...Hab nur drauf geguckt wie lange er hier schon registriert ist als User und gesehen das es schon über 1 Jahr war,das hat mir dann gereicht

            Hmh,wenn ich jetzt nochmal drüber nachdenke glaub ich auch eher das das Fake war.

            Gibts hier zufällig einen Anwalt oder jemanden der sich damit auskennt was man dann machen kann?
            Den Namen,Kontonummer wo das Geld hin gegangen ist habe ich ja.Bringt einem das was (vorausgesetzt es ist sein eigenes Konto gewesen)
            Kann ein Anwalt das Geld zurück holen?

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              #7
              Ich würde mal schleunigst zur Bank fahren und das Geld zurückbuchen (falls das überhaupt noch möglich ist)!

              Aber bevor Du einen Anwalt einschaltest würde ich noch etwas warten bis was passiert, genau das selbe würde Dir der Anwalt auch sagen, es ist ja noch nichtmals eine Woche vergangen!
              Zuletzt geändert von *BcK*; 21.02.2011, 17:59.
              detailing.PERFORMANCE

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                #8
                Ich habe gerade mal als Mod nachgeschaut. Es ist leider so, dass dieser Quicksilver von einem unserer Mods dauerhaft gesperrt wurde :cool: Es lag ein schwerer Missbrauch vor( Account gehacked und missbraucht)

                Geld kann man doch auch zurückbuchen lassen
                Zuletzt geändert von AIR-FRANCE PEPPI; 21.02.2011, 18:05.
                Sieht er nicht stark aus der Dicke?! Der 307CC ist einmalig!!
                Solange man noch genügend Träume in sich hat.. lebt man auch auf der Sonnenseite des Lebens !!

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                  #9
                  Hmh,mist.
                  Ich glaub man kann ne Überweisung nicht zurück holen nur bei ner Lastschrift geht das.War früher jedenfalls so.
                  Bin noch in Dänamark und werd mich ab Donnerstag damit beschäftigen ob und wie ich das Geld zurück bekommen könnte.
                  Hab ne Rechtschutzversicherung von daher werde ich wohl schnell erfahren was machbar ist.

                  Könnt mir aber jetzt schon in deern Arsch beißen das ich so dumm war und das Geld überwiesen hab... Aber Dummheit wird ja meistens bestraft

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                    #10
                    Geld, welches man selbst per Überweisungsauftrag überwiesen hat, kann man natürlich nicht zurückbuchen.

                    Günstiger sieht das im Lastschrift- bzw. Bankeinzugverfahren aus. Zu Unrecht abgebuchte Beträge können innerhalb von 14 Tagen zurück gefordert werden, sogar kostenlos!

                    Für die 50€ einen Anwalt zu befragen halte ich für übertrieben. Schon allein die Kosten für die erste Beratung würden den Streitwert überschreiten. Und das überwiesene Geld zurückholen kann auch der beste Anwalt nicht.

                    Ach da fällt mir noch ein, es gibt eine Ausnahme:

                    Wenn man nachweisen kann, dass man die Überweisung nicht selbst getätigt hat, also wenn ein Unbefugter ein Überweisungsformular zur Bank gegeben hat, dann wird die Bank den Schaden ersetzen müssen. Die Beweislage ist allerdings schwierig.
                    Zuletzt geändert von Stoppi; 21.02.2011, 18:45. Grund: Doppelpost

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                      #11
                      Habs Online Überwiesen also sollte klar sein das ich das gemacht habe und kein anderer.
                      Hab keine Selbstbeteiligung und von daher würde mich ein gang zum Anwalt nichts kosten.Mal sehen was er sagt.

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                        #12
                        Mhhhh, mist....
                        Da reihe ich mich mal ein, denn ich habe auch Geld überwiesen.
                        Irgendwas muss man doch dagegen tun können.
                        Mir geht es nicht so sehr um die 51.-Euro sondern ums Prinzip das er so einfach aus der Sache rauskommen könnte. (zb. Anwalt lohnt nicht wegen der Höhe der Summe )
                        Gruß

                        Olli

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                          #13
                          da geht dann nur eines -- Anzeige wegen Betrug -- dann müssen die blauen Mänchen und die Staatsanwaltschaft ran und kostet nur unsere Steuergelder -- kann mir vostellen das der geringe Preis auf unterlassen ausgerichtet war
                          *SOMMER - SONNE - CABRIO*

                          www.crc-brandenburg.de

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                            #14
                            Zitat von cabrioharald Beitrag anzeigen
                            da geht dann nur eines -- Anzeige wegen Betrug
                            Auch hier ist die Sache nicht so ganz einfach.

                            Eine Strafanzeige wegen eines Betruges in so geringer Höhe ist meist nicht von öffentlichem Interesse und wird daher nicht von den Staatsanwälten angenommen. Strafanträge können nur von der Staatsanwaltschaft gestellt werden.

                            Anders sieht das aus, wenn der Strafanzeige eine erfolgreiche Privatklage vorausgegangen ist. Diese ist aber zuerst mal wieder für den Antragsteller kostenpflichtig (ca. € 140,-)

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                              #15
                              Zitat von AIR-FRANCE PEPPI Beitrag anzeigen
                              .. Es ist leider so, dass dieser Quicksilver von einem unserer Mods dauerhaft gesperrt wurde :cool: Es lag ein schwerer Missbrauch vor( Account gehacked und missbraucht) ..
                              Genau so ist bzw. war es.
                              Quicksilver´s Account wurde daraufhin auf seinen Wunsch hin gesperrt um dessen Missbrauch künftig zu verhindern.

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