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Allgemeine Betriebserlaubnis - zum Thema Dachmodul

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    Allgemeine Betriebserlaubnis - zum Thema Dachmodul

    :winken: damit wenigstens jeder das mal lesen kann:

    http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__19.html

    #2
    @lord
    Hab Dein Post mal in die Rubrik "Serienübergreifende Themen" verschoben da ja nicht nur 207cc davon "betroffen" ist.

    Kommentar


      #3
      Zitat von Stuttgarter Beitrag anzeigen
      @lord
      Hab Dein Post mal in die Rubrik "Serienübergreifende Themen" verschoben da ja nicht nur 207cc davon "betroffen" ist.

      :winken: prima.

      Kommentar


        #4
        Dröges Juristendokument

        Ich lese es so, und bezugnehmend auf Absatz zwei:
        (2) 1Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. 2Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
        2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
        3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
        In der BE zum 207cc müsste ja ausdrücklich festgehalten sein, wie die Dachoperationen zu erfolgen haben, so daß Abweichungen hiervon eine Nichterteilung der Betriebserlaubnis bedeuten würden. Das fände ich wesentlich spannender als das Gesetzesblättchen.
        Sicher hat Peugeot gute Gründe, die Funktion, welche über Module geboten werden, nicht als Grundfunktion aufzunehmen. Am Ende wird es um Geld gehen, sprich, der zu betreibende Aufwand für die Umsetzung steht in keinem Verhältnis zum Erlös.

        Das andere Cabrios eine Öffnungsfunktion oberhalb 10km/h bieten, wird wohl bauartbedingt sein (Art der Mechanik, Stoffdach, Klappdach usw.).


        Im übrigen bin ich dafür, wenn in Sachen "Dachmodul & Verlust BE" die Bälle flach gehalten werden, schließlich geht es hier nicht um einen Aufruf zum Mord. Einige serienmäßige Fahrzeuge mit BE inkl. ihrer bescheuerten Fahrer sind auf deutschen Straßen ein größeres Sicherheitsrisiko als es ein modulgespickter 206cc/207cc/307cc je sein könnte.

        Eine Hinweis zum Thema BE und die etwaigen Konsequenzen beim Verlust derselben für den Fahrzeughalter, damit es auch der Dümmste merkt, ist allerdings sicher hilfreich. Kannst ja mal einen allgemein verständlichen Text zusammenstellen.

        MacBaer
        Ich will knuddeln!
        Das war der bärengerechte CC: 308cc HDi 165 Automatik Allure 2011 JBL Xenon WIP-COM 3D Vollleder "Vintage Bordeaux" perla nera
        Das ist der bärengerechte Smart: fortwo Cabrio passion mhd 2013 kristallweiss/black

        Mehr MacBaer

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          #5
          Ich finde die Idee gut. Vielleicht sollten verschieden Themen gesammelt werden. Nicht nur Dachmodule. Gerade die Diskussion um die "Überrollbügel" beim 206er zeigt, wie sich viele täuschen können. Der Thread sollte nur zur Information dienen und nicht zur Diskussion über Sinn und Unsinn.

          Kommentar


            #6
            Sowas macht m.M.n. nur Sinn, wenn es auch Gerichtsurteile gibt, mit denen man seine Behauptungen untermauern kann.

            Wer stellt denn fest, ob und wann eine Gefährdung von "anderen Verkehrsteilenhmern" gegeben ist? Irgend eine Kundendienst-Mitarbeiterin eines französischen Automobilherstellers wohl kaum ... es sei denn sie ist nebenberuflich gerichtlich anerkannte Sachverständige.

            Im Übrigen habe ich bereits Anfang August 2007 mit dem TÜV über das Thema einen Schriftwechsel via Mail geführt. Dieser wollte wollte sich nicht dazu hinreißen lassen eine Aussage zur Gefährdung abzugeben. Warum nur .... ob's daran liegt, dass es noch kein Urteil dazu gibt?


            KK
            Schreib dich nicht ab - Lern Lesen und Schreiben!

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              #7
              Zitat von Kellerkind Beitrag anzeigen
              Sowas macht m.M.n. nur Sinn, wenn es auch Gerichtsurteile gibt, mit denen man seine Behauptungen untermauern kann.

              Wer stellt denn fest, ob und wann eine Gefährdung von "anderen Verkehrsteilenhmern" gegeben ist? Irgend eine Kundendienst-Mitarbeiterin eines französischen Automobilherstellers wohl kaum ... es sei denn sie ist nebenberuflich gerichtlich anerkannte Sachverständige.

              Im Übrigen habe ich bereits Anfang August 2007 mit dem TÜV über das Thema einen Schriftwechsel via Mail geführt. Dieser wollte wollte sich nicht dazu hinreißen lassen eine Aussage zur Gefährdung abzugeben. Warum nur .... ob's daran liegt, dass es noch kein Urteil dazu gibt?


              KK
              Hallo!

              Im Falle eines Gerichtsverfahrens wird sich der Richter auf die Aussage von PUG stützen, die Lord eingestellt hat. Natürlich ist es das gute Recht des Angeklagte dieses mit einem Gutachten in Frage zu stellen. Nur der Gegner vor Gericht, vermutlich eine Versicherung die nicht zahlen will, wird ein anderes Gutachten vorlegen. Wem nun das Gericht dann Recht geben wird ist strittig, aber teuer wird es auf jeden Fall. Dumm wenn man dann kein Recht bekommt und es heißt: "Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte!"

              Ich sehe das so, dass ein nachträglich eingebautes Teil in einem Kfz, was immer es auch für eine Funktion hat eine ABE haben sollte, die auch vom Hersteller anerkannt wird. Damit ist man auf der sicheren Seite.

              Sollte wirklich der ungünstigste Fall eintreten wird der Hersteller jede Schuld von sich weisen, weil ja sein Produkt nicht ausdrücklich mit einer ABE versehen wurde. Mir ist leider nicht bekannt ob darauf hingewiesen werden muss, vermutlich aber nicht. Der Dumme ist dann immer der Endverbraucher!

              Wie dumm man reinfallen kann, habe ich mal vor einiger Zeit gelesen. Ein Autofahrer verschuldete eine Unfall mit einem Roller (max. 40 km/h). Der Autofahrer verlangte eine Untersuchung des Rollers. Obwohl Schrott, wurde festgestellt, dass der Roller eine deutlich höhere Geschwindigkeit als zugelassen erreichen konnte und vom Fahrer nicht im Straßenverkehr bewegt werden durfte. Der Dumme war der Fahrer des Rollers, dem eine nicht unerhebliche Teilschuld zugesprochen wurde, obwohl er unschuldig war.

              mfg

              Frank
              Ich parke meinen CC noch immer lieber vorwärts ein! Die meisten Rückwärtseinparker sollten dieses lieber auch...........

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                #8
                Zum Thema getunte Roller gibt es Urteile, das macht es nachvolliehbar.
                Für den Rest deiner Aussagen gilt wohl: Mutmaßungen ... mehr leider nicht.

                Fakten scheint es z.Z. leider keine zu geben. Bis dahin ist das Thema für mich durch.


                KK
                Schreib dich nicht ab - Lern Lesen und Schreiben!

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