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Garantie nur bei Wartung in Vertragswerkstatt

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    Garantie nur bei Wartung in Vertragswerkstatt

    Garantie nur bei Wartung in Vertragswerkstatt

    Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen Autohersteller eine Garantie gegen Durchrosten davon abhängig machen, dass das Fahrzeug regelmäßig in eigenen Vertragswerkstätten gewartet wird. In dem Fall ging es um die Garantie, die Daimler seit 1998 für Wagen der Marke Mercedes gewährt.

    Es sei im "legitimen Interesse" des Herstellers, Kunden an das Netz der Vertragswerkstätten zu binden, so der BGH. Das Urteil bezieht sich auf Garantien, die über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgehen.

    Damit geht ein Verbraucher leer aus, der 2002 einen gebrauchten Mercedes gekauft hatte. Daimler hatte in einer so genannten mobilo-life-Garantie zugesichert, dass seine Neuwagen über 30 Jahre hin nicht von innen nach außen durchrosten, ansonsten würden Rostschäden auf Kosten des Konzerns beseitigt. Weil der Mann das Fahrzeug nicht regelmäßig in Daimler-Benz-Werkstätten überprüfen ließ, entfalle in seinem Fall die Durchrostgarantie.
    BGH: Wirtschaftliche Gegenleistung

    Laut BGH werden Verbraucher durch solch eine Vorgabe des Herstellers nicht unangemessen benachteiligt. Die langfristige,
    über die gesetzliche Gewährleistung hinausreichende Garantie solle dem Kunden nur "um den Preis" der regelmäßig durchgeführten Wartung in einer Vertragswerkstatt zustehen. Bei wirtschaftlicher Betrachtung könne deshalb von einer "Gegenleistung" gesprochen werden, die für die Garantie gefordert wird, heißt es im Urteil.

    Dem Autobesitzer ist es laut Gericht zudem selbst überlassen, ob er sein Auto in einer Vertragswerkstatt warten lässt, um sich die freiwillig vom Hersteller gewährten Garantieansprüche zu erhalten, oder ob er etwa ein älteres Auto in eine preisgünstigere freie Werkstatt bringt. Inzwischen bieten zahlreiche Autohersteller ähnliche Garantieleistungen an.

    Quelle: swr.de 12.12.2007

    #2

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      #3
      Zitat von lord Beitrag anzeigen
      ...denn wenn ich meinen daimler 30 jahre warten lasse, bekomme ich irgendwann einen frischen, neuen. da müßte man mal die wartungsintervalle und -kosten gegenrechnen.
      grüßle
      schal statt schott

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        #4
        Durchaus legitim! Allerdings sollte dann auch immer explizit darauf hingewiesen dass die erweiterte Garantie nur bei Wartung in der Markenwerkstatt gilt...

        Interessant vor allem auch für Autos aus 2. oder 3. Hand - bzw. Wiederverkaufserlös...

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          #5
          Oder eine Sichtkontrolle ins Wartungsheft eintragen lassen.

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            #6
            Zitat von CCdriver Beitrag anzeigen
            Durchaus legitim! Allerdings sollte dann auch immer explizit darauf hingewiesen dass die erweiterte Garantie nur bei Wartung in der Markenwerkstatt gilt...

            Interessant vor allem auch für Autos aus 2. oder 3. Hand - bzw. Wiederverkaufserlös...
            ..stand im strittigen Fall deutlich in den Garantie-Bedingungen.

            Grüßle
            schal statt schott

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              #7
              Es gab mal vor XX Jahren bei Ford neben der normalen Garantie eine Langzeitgarantie für Alles (außer Verschleißteile). Vorraussetzung : nur in die Ford-Werkstatt ; einmal für Austausch zahlen, dann lebenslange Garantie auf das Bauteil. Ford hat das allerdings nach wenigen Jahren wieder eingestellt.
              Sowas wäre gut als Wiedereinführung für Treue Kunden + Langzeitautos.
              Ein Bekannter von mir hat das damals bei Ford redlich genutzt. Er fuhr einen Ford Capri , 6 Zyl. rund 16 Jahre lang. Da er in Essen arbeitete fuhr er im Jahr so rd. 30000 km. Sein Capri hatte die 400tausend km-Marke längst überschritten. Argument: wenn wieder was kaputt geht tauscht Ford es kostenlos aus (ausgenommen die Arbeitskosten). Als Ford diesen Service wieder einstampfte, wurde der Capri stillgelegt. Schrubt heute irgendwo noch als Oldtimer rum.....
              GrüCCle von CCarin
              Wo
              der206cc auch zu Hause ist ...

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