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    #16
    @ Didi-2000

    Auch bei begründeten Verdacht ist das PDA weg

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      #17
      @AndyV6

      Jetzt wirds interessant! Wann wird denn aus einem Verdacht ein begründeter Verdacht?

      KK
      Schreib dich nicht ab - Lern Lesen und Schreiben!

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        #18
        zB. wenn man vor einer Verkehrskontrolle abbremst um der Ordnungswiedrigkeit zu entgehen. Die Polizei darf sich dann dein Fahrzeug mal genauer ansehen.
        Da war mal irgendwann im TV ein Beitrag zu Radarwarngeräten.
        Zuletzt geändert von ; 23.02.2007, 13:19.

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          #19
          dürfen die grünen Männchen sich mein Auto nicht bei jeder "allgemeinen Verkehrskontrolle" näher ansehen?
          :winken:
          _________________
          Jeder Mensch macht Fehler. Das Kunststück liegt darin, sie dann zu machen, wenn keiner zuschaut.

          307cc 140 Sport, Bj. 2008, Abysse-Blau, Tieferlegung, 17"

          407 Coupé 2.7 HDi Platinum, Bj. 2006, silber, SD

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            #20
            Dürfen sie nicht. Alles was sie sehen wollen, mußt Du zeigen (Blinker geht, geht nicht usw.) Die grünen/blauen Männchen haben bei Dir nichts anzufassen. Was nicht zur notwendigen Ausrüstung gehört, mußt Du denen auch nicht zeigen und sie schon gar nicht in Deinen PDA reingucken lassen.
            Hier wird wieder mal ein Szenario konstruiert...

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              #21
              Zitat von Thommy Beitrag anzeigen
              Dürfen sie nicht. Alles was sie sehen wollen, mußt Du zeigen (Blinker geht, geht nicht usw.) Die grünen/blauen Männchen haben bei Dir nichts anzufassen. Was nicht zur notwendigen Ausrüstung gehört, mußt Du denen auch nicht zeigen und sie schon gar nicht in Deinen PDA reingucken lassen.
              Hier wird wieder mal ein Szenario konstruiert...
              Nein Tommy du bist im Irrtum. Dann mal eben anders. Bei Verdacht einer Straftat haben sie das Recht. Und da es eben in Deutschland verboten ist, begehst du eine Straftat.
              Und wie schon oben geschrieben. Ich habe es selbst im TV gesehen, wie die Polizei diese Sachen an Ort und Stelle einzieht.

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                #22
                Zitat von AndyV6 Beitrag anzeigen
                Bei Verdacht einer Straftat haben sie das Recht. Und da es eben in Deutschland verboten ist, begehst du eine Straftat.
                Und wie schon oben geschrieben. Ich habe es selbst im TV gesehen, wie die Polizei diese Sachen an Ort und Stelle einzieht.

                Das fällt alles in die ZUständigkeit §23 Absatz 1b StVO
                (1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen,
                das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte
                zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
                Damit ist dies eine Ordnungswirdrigkeit nach §49 Absatz 22
                Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift über
                .....sonstige Pflichten des Fahrzeugführers nach § 23
                Damit ist dies keine Straftat

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                  #23
                  @Andy
                  Nur weil ich vor einer Radarkontrolle abbremse, heißt das noch nicht, dass ich gewarnt WURDE... schon mal überlegt bei Sichtkontakt zu bremsen?

                  Und die Navis warnen nicht erst 10m vorher, wo man wie wahnsinnig in die Eisen gehen muss, sondern bereits lange vorher, wo das Abbremsen nachher aussieht, als wenn man die Stelle kennt oder es gesehen hat oder einfach nur nach Vorschrift fährt!!! Außerdem... an wlchem Blitzerkasten steht denn noch ein Bulle und kontrolliert zusätzlich???

                  Bei mobilen Blitzern is das evtl. etwas anders... da gehts meistens nur auf Sicht, da man ja nie weiß, wo die stehen (außer aus der Radiomeldung). Und wer bei nem mobilen Blitzer ne Vollbremsung macht, wurde sicher nicht von nem Gerät gewarnt (weil die eben früher warnen), sondern der hat einfach nen Schreck bekommen... und dann können sie dich höchstens für grobe Gefährdung des Verkehrs dran kriegen, aber nicht weil du von nem Navi im Auto gewarnt wurdest... zu dem "begründeten" Verdacht besteht dann kein Anlass, somit auch kein Recht dir das Teil weg zu nehmen... Punkt.
                  mfg derPicknicker
                  Martin

                  Meine kleine "Rennsemmel"

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                    #24
                    ... hab mich mal schlau gemacht...

                    ...habe heute relativ lang mit dem ASTRA ..... telefoniert. Es sieht nun folgendermassen aus (für die Schweiz!)

                    Jegliche Form von Radarwarngeräten, sprich solche, welche vor Mobilen Kontrollen warnen, genauso welche vor stationierten Radargeräte warnen, sind verboten!

                    Zur Überprüfung, es gibt ganz ganz wenige, die technisch so versiert sind, dass Sie ein solches Gerät auch erkennen. Somit ist die Gefahr dass man erwischt wird eher klein. Verboten ist es aber

                    Nette Grüsse
                    Georg

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                      #25
                      Eins ist jedenfalls fakt. Ergänzt man sein Navi mit Radarwarnsoftware ist das ein aktiver Warner von Geschwinigkeitsmessungen und somit verboten. Aber das kann ja mitlerweile jeder selbst machen.
                      Siehe http://www.radarfalle.de/radarfallen/
                      Und im RT3 kann es dank fähigen Leuten nun endlich auch gemacht werden
                      Zuletzt geändert von ; 23.02.2007, 18:42.

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                        #26
                        ... in meinen Augen...

                        ... ist es ja schon etwas verwunderlich, dass Ihr alle so starkes Interesse daran hegt! :confused:

                        Ich habe da eigentlich ein einfaches und Narrensicheres System!

                        Ich fahre das ERLAUBTE !! und falls ich mal schneller fahre, was sicherlich vorkommt und es blitzt mich, dann bezahl ich halt die Busse, ist ja dann auch nicht mehr als RECHT !!

                        Ihr müsst ja schon notorische SCHNELLFAHRER sein, dass ihr Euch alle für solche Dinge interessiert, oder?:confused: :confused:

                        Nette Grüsse aus der CH
                        Georg

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                          #27
                          Georg wir Deutschen sind doch bekannt für etwas schnelleres Fahren, da wir ja die Möglichkeit haben.

                          Kommentar


                            #28
                            Was mich persönlich an dem Warner reizt, ist nicht das ständige Rasen, sondern die Möglichkeit den Blitzern aus dem Weg zu gehen, die in meinen Augen an richtig hinterhältigen stellen montiert sind... und nur zum Abzocken dienen.

                            Bei uns in Stuttgart kann ich spontan 2 Blitzer nennen, die in dieses Raster fallen. Sie stehen in einer Kurve - soweit ja völlig angemessen - aber halt nicht am äußeren Rand, wo man ihn noch rechtzeitig erkennen könnte um zu verlangsamen, was ja eigentlich Sinn des Blitzers ist: Fahrer an Gefahrenstellen zum Langsamfahren bringen, oder warum haben die Kisten in einigen Ländern Signalfarben, anstelle des Deutschen "Tarn"-Olivgrün. Nein, sie stehen eben am inneren Rand, wo man ihn erst bemerkt, wenn es zu spät ist. Wo bleibt denn da der Warneffekt???

                            Worauf ich hinaus will: Mit solchen "versteckten" oder schlecht erkennbaren Blitzern wird nicht vor Gefahrenstellen gewarnt, sondern nur "bestraft" und abgezockt... und zwar die Ortsfremden, die vielleicht ein Mal unachtsam sind mit dem Tempo, weil sie sich auch noch orientieren müssen... selber so erlebt... denn die Ortsansässigen kennen die eigenen Blitzer und wissen wo sie es ausnutzen können und wo sie bremsen müssen. Wenn ihr wüsstet wie viele Blitzer hier in der Gegend stehen... die aus der Gegen hier können das bestätigen... was soll man von 3 Blitzern auf einer 40er Straße (noch OK) innerhalb von 400m (!) denn sonst halten??? Abzocke... mehr nicht!!!

                            Somit bin ich voll für Blitzer-Warner, wenn man damit diese Abzockerkästen "umgehen" kann. Wenn eine Kontrolle oder eine Kiste auch gut erkennbar ist oder auf der Autobahn steht, spricht auch nichts dagegen... schließlich soll man ja nach Vorschrift fahren... meistens. Aber wo Warnung nötig ist, sollen die Kisten nicht abzocken...
                            Zuletzt geändert von derPicknicker; 24.02.2007, 11:20.
                            mfg derPicknicker
                            Martin

                            Meine kleine "Rennsemmel"

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                              #29
                              .... ich finde eigentlich...

                              ...das Ganze nicht so schwer! Es weiss doch jeder, dass man in 30 -er Zonen 30 fahren darf, Innerorts 50, Ausserorts 80, Autostrassen 100 und Autobahn 120 (in der CH), ansonsten ist es immer klar und deutlich signalisiert! Wenn man durch Eigenverschulden zu schnell an einem Kasten vorbeifährt, soll man nicht über die Kasten schimpfen, welche geblitzt haben! Zuerst sich selbst an der Nase nehmen! Man ist immer selbst schuld!

                              Falls man Ortsunkundig ist, fährt man auch nicht zu schnell, sonst ebenfalls selbst Schuld! Und man kann sich heute so gut schon vorinformieren über eine Strecke, dass ich diese Ausrede nicht gelten lassen kann

                              Die Kisten zocken einen nicht ab! Das ist man selbst mit dem Bleifuss!

                              Nette Grüsse von Georg, der selbst auch manchmal ein wenig!! zu schnell fährt (nie Innerorts!)

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                                #30
                                nochmal nach oben hol...

                                Hallo,

                                ich bin gerade mal über ein Dokument des schweizerischen Bundesamtes für Straßenwesen (ASTRA; komisch, ich dachte immer, das sei ein Satellit... ) gestolpert und hab' mal ein wenig drin gelesen.

                                So wie ich das verstehe (vgl. Ziffer 5), sind bei der Einreise nur solche Navi's mit Blitzwarner-POI's verboten und werden geahndet, die vor schweizerischen Kontrollen warnen. Das prinzipielle Vorhandensein einer Warnfunktion und POI's, die nicht die Schweiz betreffen, sind hingegen in der Schweiz nicht strafbar.

                                Wohl dem, dessen Gerät keine schweizerischen Radar-POI's enthält; dann ist er hier auf der sicheren Seite. :cool:

                                Grüße
                                So sehr man auch trödelt; es wird nicht früher! (Prof. Harald Lesch, Astrophysiker)

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