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    Hi seadevil,

    schau mal hier: Klick mich sanft!
    Das Modul macht das, was Du suchst, vielleicht kannst Du Dir da was abschauen

    Habe das Modul auch drin. Hat zwar seinen Preis, aber bietet auch noch etwas mehr...

    Bis dann dann

    EoR

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      Kannte ich schon.

      Das Modul hat die die Möglichkeit den Hauptscheinwerfer zu dimmen. Daher hat es leider keine Zulassung und führt bei Einbau zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
      Ich hätte gern eine Lösung die auch TÜV-Sicher ist.
      Ich war neulich bei einer Stelle, da hat man mir gesagt, dass z.B. Ford bei einigen Modellen das Tagfahrlicht so eingestellt hat, das nur der Hauptscheinwerfer brennt. Schaltung istfür die HU kein Problem.

      Trotzdem vielen Dank für den Hinweis.

      :winken:
      Zuletzt geändert von seadevil; 02.10.2010, 10:25.
      Der Teufel steckt im Detail!:cool:

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        Zitat von seadevil Beitrag anzeigen
        Hast Du das schon mal versucht?..
        Ja, mit den LED-Leisten meiner Dayline-Scheinwerfer. Dem Bord-System ist das vollkommen wurscht, wenn man da was an der Zündung abgreift.

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          Zitat von Stoppi Beitrag anzeigen
          Dem Bord-System ist das vollkommen wurscht, wenn man da was an der Zündung abgreift.
          Kann ich dann einfach zwischen 2 Sicherungsklemmen (wenn ja welche?) überbrücken? Müsste in dieser Überbrückung noch eine Sicherung zwischen geschaltet werden?

          Sorry, aber ich habe sowas ähnliches das letzte mal 1988 bei einem Mitsubishi Colt (Bj 1982) gemacht. Kannst Dir vorstellen, da liegen Zeitlich und bauartbeding Welten dazwischen.

          :winken:
          Der Teufel steckt im Detail!:cool:

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            Hi,da ich TFL mit DimmFunktion habe war ich beim Prüfer(Tüv),haben alles vermessen Höhe Tfl war in der Mitte des Glases gemessen worden(350mm) war trotz Eibach Pro Kit alles in der Norm.Er meinte wäre alles kein Thema ;-)
            Ehrlich gesagt verstehe ich auch nicht eure Panik ;-)

            Ps:Habe einen LeMans207-150THP-Eurolights TFL in den NEBLERN verbaut!!!" Ach fürs Prüfen habe ich 7.50Euro bezahlt.

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            Zuletzt geändert von CCarin; 23.10.2020, 17:18.

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              Zitat von seadevil Beitrag anzeigen
              Kann ich dann einfach zwischen 2 Sicherungsklemmen (wenn ja welche?) überbrücken?..
              Genauer gesagt hatte ich das ganze nicht am Zündungs-Plus angeklemmt, sondern an einem nur bei laufendem Motor stromführenden Kabel. Dafür nahm ich jenes der Servolenkung.
              Zu der Frage, welche Sicherungsklemme geeignet ist, kann ich also leider nichts sagen. Eine zusätzliche Sicherung hatte ich jedenfalls nicht eingebaut.

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                Zitat von Tom75 Beitrag anzeigen
                Ehrlich gesagt verstehe ich auch nicht eure Panik ;-)
                Es geht mir nicht um die Maße.
                Soweit ich informiert bin (Quelle Auto-Bild Nr 38/2010) ist das Dimmen der Hauptscheinwerfer in Deutschland nicht zulässig. Wie das mit Nebelscheinwerfern ist, weiß ich nicht sicher.
                Ich denke aber, gem. dem Grundsatz, was verbaut ist muss auch (zu 100 %) funktionieren, ist das eigentlich auch dort nicht zulässig.

                :winken:
                Der Teufel steckt im Detail!:cool:

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                  @seadevil

                  Hmm..wer Dimmt den auch sein Ablendlicht??Hauptlicht?)

                  Sorry dachte reden vom TFL ;-)

                  Also mein Tüv Checker meinte wäre alles super ;-)

                  Ps:Gibt in Deutschland keine NEBLER PFLICHT!!!!Von daher alles kein Thema:-)
                  Zuletzt geändert von ; 03.10.2010, 13:23.

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                    Dann verfolge mal threat 136 weiter. Es gibt solche Module wo nur das Abblendlicht brennt, aber gedimmt.
                    Der Teufel steckt im Detail!:cool:

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                      @seadevil

                      Zitat von seadevil Beitrag anzeigen
                      ...Es gibt solche Module wo nur das Abblendlicht brennt, aber gedimmt.
                      nicht ganz korrekt, Dimmen möglich, aber keine Pflicht!!! (auch mit 100% alles einstellsache).

                      Grucc Robert
                      Zuletzt geändert von Stoppi; 03.10.2010, 22:10. Grund: OT

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                        Wir haben an unserem Kleinen das Tagfahrlicht-Modul aus Österreich mit gedimmten Abblendlicht und alle anderen Lichter aus.
                        Sind damit schon zweimal ohne Probleme durch den TÜV.
                        Das erste Mal war ich direkt beim TÜV auf der Bühne und der Prüfer meinte gleich, "ach der hat ja Taglicht-endlich mal was Gescheites".

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                          Zitat von Thommy Beitrag anzeigen
                          Wir haben an unserem Kleinen das Tagfahrlicht-Modul aus Österreich mit gedimmten Abblendlicht und alle anderen Lichter aus.
                          Kannst du vielleicht mal ein Bild vom Sicherungskasten machen und hier einstellen, damit man mal sieht wie das fertig aussieht. Habe bisher nichts gefunden.

                          Ich habe heute mal bei meiner Peugeot-Werkstatt gefragt. Grundsätzlich wäre es wohl möglich nur das Ablendlicht zu schalten. Dazu wäre aber eine spezielle Schaltung notwendig, die mit hohem Aufwand erst noch gebaut werden müsste, da das Bordsystem sonst Probleme macht.
                          Kostenmäßig würde ich dafür wohl jenseits von 500,-€ liegen.

                          Da stelle ich mir schon die Frage, warum jemand das o.g. Tagfahrlichtmodul für 79,-€ anbieten kann(ich gehe auch mal davon aus, dass es problemlos funktioniert) und ich bekomme dann so eine Aussage (obwohl ich mit dem Betrieb eigentlich zufrieden bin)?

                          Ich hatte ihn auch gefragt, ob jemand mal ein Tagfahrlicht (Hella o.ä.) nachrüsten ließ, aber das war bisher noch nicht der Fall. Scheinbar ist da aber auch nicht so einfach mit der Schaltung.

                          So richtig kann ich das nicht alles glauben, jedenfalls kommt das natürlich für mich nicht in Frage. Vielleicht frage ich auch noch mal woanders.

                          So langsam verabschiede ich mich irgendwie von dem Gedanken, da ich entweder nicht das bekomme was ich gern hätte bzw. die Kosten völlig unverhältnismäßig sind.

                          Mal sehen...

                          :winken:
                          Zuletzt geändert von seadevil; 04.10.2010, 10:50.
                          Der Teufel steckt im Detail!:cool:

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                            Zitat von Tom75 Beitrag anzeigen
                            Höhe Tfl war in der Mitte des Glases gemessen worden(350mm)
                            Dann wäre es an der Unterkante des Glases in etwa 310 mm über der Fahrbahn. Und die Unterkante zählt, der äußere Rand der leuchtende Fläche, genauer: § 51 StVZO: "Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten darf nicht weniger als 350 mm [...] über der Fahrbahn liegen". Damit läge Dein TFL ca. 4 cm zu tief. Das ist keine Toleranz mehr ;-) Aber ist natürlich die Frage, ob ein Tüv Prüfer deswegen Theater macht. Der eine ja, der andere nicht...als Tagfahrlicht ist ja alles im grünen Bereich, nur wenn man es auch gedimmt als Positionslicht verwendet könnte es Probleme geben.


                            @seadevil:
                            Also Du möchtest kein richtiges TFL (für 70,- EUR oder so) nachrüsten? Wäre optisch das schönste (helles LED Licht, und mit 5 Watt deutlich sparsamer als allein die knapp 100 Watt der Frontscheinwerfer). Dabei am Tage !deutlich! besser sichtbar als Abblendlicht. Siehe dazu die Vergleichsfotos

                            hier.

                            Beim dritten Bild sieht man einmal, dass man nicht erkennen kann, wann das Abblendlicht leuchtet und wann nicht. Wohl aber wann das TFL an ist. Aber wenn Du das wirklich nicht möchtest, und stattdessen nur mit eingeschaltetem Abblendlicht fahren möchtest (sonst nichts anderes an, auch kein Standlicht) wäre es denkbar einfach zu realisieren. Das deutlich teurere kommerzielle Tagfahrlichtmodul macht bis auf die zusätzliche Dimmfunktion auch nichts anderes. Und Dimmen will man das ohnehin schon schlecht erkennbare Abblendlicht am Tage ja eh nicht.
                            An Sicherung F7 (Servolenkung und Kurvenscheinwerfer Relais) liegt ab Zündung +12V an. Dies kann man nutzen. Dort einfach einen solchen

                            Mini-Flachsicherungsadapter

                            in den Slot F7 stecken. In den Adapter die original Sicherung und eine weitere Sicherung (1A reicht). So ein Relais besorgen (ist ein Wechsler, ein Schließer würde auch reichen, geht aber beides). Packst an Pin 86 das Kabel, welches aus dem Sicherungsadapter kommt. Pin 85 legst Du auf Masse (ist wohl am einfachsten, ein Kabel von dort direkt zum Minuspol der Batterie zu legen, sind ja nur 40 cm). Den Pin 87 verbindest Du mit dem Plusanschluss, welcher im Sicherungskasten vorne vorliegt...einfach einen Ring-Kerbschuh (auf passende Größe achten) dort mit auf die Gewindestange mit draufpacken. Würde zwischen Pin 87 und dem Abgriff an der Gewindestange direkt eine Sicherung mit einbauen, z.B. so eine! Eine eingesteckte 20 A Flachsicherung müsste reichen! Pin 30 des Relais geht nun zu den Sicherungen F17 und F18, die zu den Abblendlichtern links und rechts führen. dort jeweils mit weiteren Mini-Flachsicherungsadaptern anschließen. D.h. man muss von Pin 30 des Relais im Prinzip zwei Kabel abführen. Also einen solchen Adapter an Pin 30 benutzen. Ich würde dringend anraten, ins Kabel zwischen Sicherung F7 und Pin 86 des Relais eine solche Sperrdiode einzubauen! Weiterhin ist es immer wichtig darauf zu achten, wie herum man die Sicherungsadapter einsteckt...für die durch den Adapter ersetzte original Sicherung ist das egal, aber es ist wichtig für die Frage, ob der Stromabgriff ebenfalls abgesichert ist (also das Kabel, was aus dem Adapter herauskommt). Gut, wenn man aus Platzgründen den Adapter falsch herum installiert, so kann man ins herauskommende Kabel natürlich selber noch eine weitere Sicherung einbauen. Beim Abgriff an Sicherung F7 hab ich den Sicherungsadapter etwas modifiziert, so dass das Kabel oben herauskommt, nicht seitlich. Dann passte es. Einfach ein wenig Kunststoff wegschneiden und Leiterplatte etwas verbiegen. Wie gesagt: immer überlegen, ob das ganze auch abgesichert ist!
                            Im Prinzip kann man so für vielleicht um 10,- EUR Material ganz einfach eine Schaltung bauen, mit der das Abblendlicht sofort leuchtet, wenn die Zündung eingeschaltet wird. Und sonst nichts. ABER: Ich übernehme kein Gewähr auf Richtigkeit! Jeder bastelt auf eigenes Risiko. Auch glaube ich nicht, dass das ganze Tüv konform ist... auch wenns in ein paar Sekunden einfach wieder zurück gerüstet werden kann...einfach die Sicherungsadapter rausnehmen. Der Rest kann bleiben. Ein Reilais, was im Sicherungskasten liegt, ist erlaubt. Man weiss halt nicht, warum das dort liegt ;-)
                            Wichtiger Hinweis: Das ist alles theoretisch! Habe noch nie praktisch getestet, obs klappt! Ein erster Test wäre sicherlich, bei ausgeschaltetem Abblendlicht einfach mal mit einem Kabel vom Pluspol der Sicherung +12V an die Sicherung F17 (Abblendlicht links) anzulegen und zu schauen, ob es dann aufleuchtet...ob das ganze so überhaupt klappt. Wenn ja, sollte der Rest auch klappen. Ab Zündung hat Sicherung F7 +12V anliegen, damit wird das Relais geschaltet. Es schaltet vom unbenutzten Pin 87A auf 87, verbindet damit den auf Dauerplus liegenden Pin 87 mit Pin 30, welcher die +12V an die beiden Abblendlichtsicherungen weiterleitet. Die Sperrdiode schützt die Servolenkung dabei vor den Induktionspulsen, die beim "Schalten" der Relaisspule entstehen werden... ggf. alternativ oder zusätzlich direkt ein Relais mit Löschdiode kaufen? Muss man schauen, ob man mit den passenden Spezifikationen eines bekommt, das obige ist ja nur ein Beispiel, welches vom Strom her passen würde und von den Anschlüssen her geeignet ist...achso, dass man bei den über 100 Watt, die die beiden Abblendlichter ziehen, einen ausreichend großen Kabelquerschnitt wählt (auch wenn die Strecken nur kurz sind) ist denke ich mal logisch, um die 4 mm² , mindestens aber 2,5 mm² sollten es schon sein (in der Leitung zum Pin 87 und von Pin 30 weg)...
                            Fazit: Wie gesagt: ich würde ein richtiges TFL einbauen. Wenn Du wirklich was anderes möchtest, dann werde ich Dir beim Basteln sicherlich beratend zur Seite stehen, aber dann alles ohne Gewähr!
                            Zuletzt geändert von DFman; 05.10.2010, 12:35.
                            Ehemals 207 CC Platinum, schwarz, JBL+Wechsler, Rückfahrassistent, Tempomat, Alarm. Zusätzlich: Funkwerk Dabendorf EGO Talk Bluetooth FSE, LED-Tagfahrlicht, Bastuck ESD

                            Kommentar


                              Hallo DFman!

                              Danke erst mal für Deine Mühe, aber das ist alles zu hoch für mich und offenbar hat man auch bei Peugeot nicht wirklich einen Plan.:confused:

                              Ich habe mich an die Deutschland-Zentrale gewandt und sogar Verbesserungsvorschläge gemacht und die hatte nicht besseres zu tun als mich an den Händler zurückzuverweisen; Deutsche Behörden arbeiten effektiver.

                              Nun liegt das Ding beim Händler...

                              :winken:
                              Der Teufel steckt im Detail!:cool:

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                                @DFman
                                Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)§51 StVZO

                                B. Fahrzeuge

                                III. Bau- und Betriebsvorschriften

                                §51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten

                                (1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muß eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nicht erforderlich, wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm beträgt.

                                (2) Anhänger, deren äußerster Punkt des Fahrzeugumrisses mehr als 400 mm über den äußersten Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten des Zugfahrzeugs hinausragt, müssen an der Vorderseite durch zwei Begrenzungsleuchten kenntlich gemacht werden. Andere Anhänger dürfen an der Vorderseite mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein. An allen Anhängern dürfen an der Vorderseite zwei nicht dreieckige weiße Rückstrahler angebracht sein. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten und der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler dürfen nicht mehr als 150 mm, bei land- oder forstwirtschaftlichen Anhängern nicht mehr als 400 mm, vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses des Anhängers entfernt sein.

                                (3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten darf nicht weniger als 350 mm und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1500 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so dürfen die Begrenzungsleuchten höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 2100 mm. Bei den vorderen Rückstrahlern darf der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche nicht weniger als 350 mm und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so dürfen die Rückstrahler höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 1500 mm.

                                (4) An Anhängern darf am hinteren Ende der beiden Längsseiten je eine nach vorn wirkende Leuchte für weißes Licht (Spurhalteleuchte) angebracht sein.
                                ;-) ALSO doch alles ok!!!!!!

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