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    #16
    Will jetzt nur keinen Streit vom Zaun brechen.
    Kann nur beschreiben, wie es bei mir lief, als ich meine Gasanlage einbauen lassen habe.
    Der TÜV hat den Brief nicht sehen wollen. Ich habe ein "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis" von denen erhalten, welches ich solange mitführen mußte, bis die Anlage in die Papiere eingetragen war. Erst die Zulassungstelle wollte den Schein und den Brief haben und hat mir dann gleich die neuen EU-Papiere ausgestellt.
    Ich dachte, daß wäre bei Auspüffen (schreibt man die so?) das Gleiche.

    @Kellerkind
    Klär uns mal auf. Wer darf in die Papiere eintragen?

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      #17
      meine bisherigen eintragungen liefen wie bei thommy ab.

      der tüv (bayern) stellt die eintragung auf ein extra mitzuführendes blatt aus.
      die übernahme in den brief / schein kann dann erst bei der nächsten aktion erfolgen, zu welcher der brief erforderlich ist. (an- oder ummeldung zb.)

      war bisher bei all meinen autos so. dabei spielte es keine rolle, was eingetragen wurde. auspuff, leuchten, spoiler, schürzen, alus, reifen ...

      lief immer so ab.

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        #18
        Zitat von rob
        der tüv (bayern) stellt die eintragung auf ein extra mitzuführendes blatt aus.
        die übernahme in den brief / schein kann dann erst bei der nächsten aktion erfolgen, zu welcher der brief erforderlich ist. (an- oder ummeldung zb.)
        Dies gilt nur, wenn es zu dem zu prüfenden Teil schon ein Gutachten nach §19.3 StVZO gibt!
        Liegt dies nicht vor bzw hat man Kombinationen die das neue Teil beeinflussen und in dem Gutachten
        nicht berücksichtigt werden, muss eine Prüfung nach §21 StVZO erfolgen (Einzelabnahme)

        (Bsp: 2 Rad/Reifen-Kombis + Gewindefahrwerk + Distanzscheiben, jedes einzelne hat ein Gutachten
        worin aber nicht diese Kombinationen geprüft sind ergo Einzelabnahme)
        In diesem Fall steht in der Abnahme: die Papiere sind unverzüglich zu berichtigen!

        Dies geschieht meistens dann beim Strassenverkehrsamt

        Alles klar?

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          #19
          Zitat von Kellerkind
          @rob

          Z.B. die Tieferlegung muss man noch immer eintragen lassen, leider.


          MlG

          Kellerkind
          Stimmt zwar, allerdings muss die Eintragung nicht zwangsläufig sofort vorgenommen werden!

          Ich hab ein Schreiben von der DEKRA erhalten, in der der Ordnungsgemäße Einbau bestätigt wird. In diesem schreiben sthet zwar das ich das noch im Brief eintragen muss, dies allerdings (sinngemäß) "... erst bei einer erneuten An- bzw, ab- und / oder ummeldung erfolgen muss". Mit anderen Worten, ich werde die Eintragung meinem Nachfolger überlassen, da ich keinen zwingenden Grund habe meinen kleinen zwischendurch an- oder abzumelden Und solange lasse ich das schreiben halt bei den Papieren liegen!

          cy
          Briegel
          Mein kleiner

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            #20
            @Briegel

            Sorry, aber Du hast da den Begriff "Eintragung" anscheinend irgendwie missverstanden!?

            Mit Eintragung ist doch die Abnahme der Veränderung(en) am Fahrzeug durch einen TÜV- oder DEKRA-Sachverständigen gemeint! Und dies ist UNVERZÜGLICH vorzunehmen - und fand in Deinem Fall ja auch statt!
            Und die dann ausgehändigte Abnahme-(=Eintragungs-)Bescheinigung ist ab diesem Zeitpunkt immer im Fahrzeug mitzuführen.
            Und darin steht u.a., dass ein ÜBERTRAG in die Fahrzeug-Papiere erst beim nächsten Befassen der Zulassungsstelle mit den Papieren erforderlich ist.

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              #21
              Jetzt habt Ihr Euch ganz schön weit vom Ausgangspunkt entfernt.
              MjLoKi wollte heute morgen nur wissen, ob er zum TÜV-Termin den Brief braucht, sprich ob der TÜV da direkt einträgt oder ob er von denen nur eine Bescheinigung erhält und damit zum Straßenverkehrsamt geht.

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                #22
                GANZ EINFACH.....

                Geht doch zu dem Händler bei dem ihr das Fahrzeug gekauft habt! Lasst die den Umbau machen, in diesem Fall entfällt das Problem mit der Garantie und mit der Eintragung.

                MfG

                www.davidtrott.de

                Kommentar


                  #23
                  Zitat von david.trott
                  Geht doch zu dem Händler bei dem ihr das Fahrzeug gekauft habt! Lasst die den Umbau machen, in diesem Fall entfällt das Problem mit der Garantie und mit der Eintragung.

                  MfG

                  www.davidtrott.de
                  Versteh ich jetzt net wirklich!?
                  Der Händler kann doch nichts in die Fahrzeugpapiere über-/eintragen!?

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                    #24
                    Servus miteinander,
                    habe meinen CC auch finanziert.
                    Habe aber gleich beim Kauf einen Rüffer-Auspuff anbauen lassen und ihn
                    tieferlegen lassen. Die Kosten sind dann mit in die Finanzierung gelaufen, gab überhaupt keine Probleme.

                    MFG Beppilinho

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                      #25
                      Zitat von Darkside
                      Kommt auf das Gutachten an.
                      Ein Eintrag nach §19 muss nicht in den Brief vorgenommen werden. Ein 21er schon. und zwar direkt beim TüV. Den 19er macht die Zulassungsstelle.
                      Na ist doch mal ne klare Aussage.
                      Denke damit kann MjLoKi was anfangen (wenn er überhaupt noch mitliest ).

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                        #26
                        Zitat von Stoppi
                        @Briegel

                        Sorry, aber Du hast da den Begriff "Eintragung" anscheinend irgendwie missverstanden!?

                        Mit Eintragung ist doch die Abnahme der Veränderung(en) am Fahrzeug durch einen TÜV- oder DEKRA-Sachverständigen gemeint! Und dies ist UNVERZÜGLICH vorzunehmen - und fand in Deinem Fall ja auch statt!
                        Und die dann ausgehändigte Abnahme-(=Eintragungs-)Bescheinigung ist ab diesem Zeitpunkt immer im Fahrzeug mitzuführen.
                        Und darin steht u.a., dass ein ÜBERTRAG in die Fahrzeug-Papiere erst beim nächsten Befassen der Zulassungsstelle mit den Papieren erforderlich ist.

                        Ähm, möglich.
                        Allerdings unterscheide ich zwischen "abnahme" (wurde bei mir ja gemacht) und "Eintragung" (steht nach wie vor noch aus). Darauf wollte ich eigentlich nur hinweisen, da hier, wie du richtig bemerkt hast, die beiden Begriffe gelegentlich vermischt werden.

                        Ich kann mich jedenfalls noch gut an die Zeiten erinnern, in denen "Abnahme" immer direkt auch eine "Eintragung" beinhaltete. Diese konnte / wurde teilweise sogar Handschriftlich im Brief und im KFZ-Schein direkt vom Prüfer (TÜV oder DEKRA) vorgenommen. Aus diesem Grunde war ich über die Bescheinigung ohne eine direkte Eintragung doch mehr wie Verwundert!

                        cy
                        Briegel
                        Mein kleiner

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                          #27
                          Hallo Leute

                          Habe mich auch mit befasst, ob ich den Brief von der Bank anfordern muß, zwecks Abnahme von anderen Felgen! Hatte deswegen auch eine Anfrage an die DEKRA gestellt, wo ich auch eine Umfangreiche Antwort bekam, wenn ich das richtig rausgelesen habe, kommt es darauf an, was abgenommen werden soll! Hmm, habe momentan kein Zugriff auf diese Mail, kann sie aber später hier einstellen, fals es jemand interessieren sollte? :cool:

                          Gruß Ratz
                          Unser Silberstar

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                            #28
                            Hi,

                            ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich mir bei den ganzen Abnahmen nach §19 (3) nicht den Brief habe kommen lassen von der Peugeot Bank. Dafür hab ich jetzt immer vier Zettel (Tieferlegung, Rad-Reifenkombi, Heckspoiler und Leistungskit) im Auto. Die Aussage der unabhängigen Prüfstelle war, dass erst wenn ein Eintrag im Brief (Eigentümerwechsel, etc.) vorgenommen wird, dann alle Eintragungen in den Brief übernommen werden müssen.

                            Allerdings ändert sich ja zum 1.04. grundsätzlich an den Papieren etwas. Da weiss ich nicht , was das mit sich bringt. Ich denke, dass wir alle zuallererst die Eintragungen vornehmen lassen um beim Unfall oder Verkehrskontrolle den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs nachweisen zu können.

                            Bei meinem kleinen fremdverschuldeten Unfall war die Aussage der Peugeotbvank: Anzeige nicht erforderlich, wenn nach Gutachten repariert wird.

                            Für alles gilt: Ich habe kein Leasing, sondern eine Finanzierung bei der Peugeot-Bank. Ich kann mir gut vorstellen, dass man bei Leasing-Fahrzeugen immer die Bank vorher fragen muss, bevor man Veränderungen vornimmt.

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                              #29
                              Ich kann zu diesem Thema nur folgendes sagen...

                              - Finanzierungen sind absolut nicht miteinander zu vergleichen
                              - Eintragungen werden ebenfalls völlig unterschiedlich vorgenommen.

                              Auch die Eintragungen, welche "irgendwann" in den Brief übertragen werden
                              müssen, haben völlig unterschiedliche Auswirkungen. Da gibt es Zusätze wie
                              "umgehend einzutragen", oder "vor dem nächsten Halterwechsel" etc.

                              Daher ist es absolut unmöglich, hier irgendeine allgemeine Regel aufzustellen.
                              Vor allen Dingen gehen die Banken und Leasinggesellschaften völlig unterschiedlich
                              mit diesen Dingen um. Letztendlich gibt es ja auch noch die unterschiedlichsten
                              Vertragskonstellationen, welche ebenfalls zu beachten wären...

                              CU Oli
                              Zuletzt geändert von One0One; 28.03.2006, 10:59.
                              Ich wünsche allen Cabrio-Fahrern einen schönen Sommer und viel Spaß

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                                #30
                                Erstmal Danke für die vielen umfangreichen Antworten. Ich denke mal Darkside´s erklärung hat mich weitergebracht. Im Moment weiß ich nur noch nicht genau was für ein Gutachten es ist. Aber ich schatze bei ner Rüffer +5db Gen.II ist eins nach §19.3 dabei? :confused:
                                Würd die Sache natürlich ungemein beschleunigen

                                Also nochmal Danke

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