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    Fehler bei Erstellung neuer Fahrzeugpapiere

    hey,
    hab meinen originalen fahrzeugschein verloren und mir jetzt einen neuen besorgt und sehe grad, dass jetzt nirgends mehr die 205er/45R16 erwähnt werden.
    die standen im alten noch in den zusatzbemerkungen dabei.

    was mach ich jetzt? im schein steht nur 185/55R16 drin.

    habe die 205er ouragan felgen drauf.

    #2
    Guten Morgen robb,

    fahr zu Peugeot, lass Dir ein sogenanntes Datenblatt/Bescheinigung geben. Das Problem hatte ich auch nach einem Umzug und notwendiger Ummeldung.
    Hab dafür zwar ein paar Euro bezahlen müssen, aber glaube mich zu erinnern, das es so ca. 5,- waren.

    Gruss
    Gazela
    mit CC geht`s mir gut
    www.gazela.de

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      #3
      vermutlich hat das straßenverkehrsamt das falsch übertragen.
      bei mir stehen auch bei den neuen papieren die ouragans mit der reifengröße im feld für die zusatzeintragungen.
      alternativ würd auch eine kopie der übereinstimmungsbescheinigung reichen.
      Peugeot 206 S16 HDi

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        #4
        was ist denn eine übereinstimmungsbescheinigung?

        das selbe wie die von gazela erwähnte datenbaltt/bescheinigung?

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          #5
          Zitat von robb Beitrag anzeigen
          was ist denn eine übereinstimmungsbescheinigung?

          das selbe wie die von gazela erwähnte datenbaltt/bescheinigung?

          So ist es!
          Du müsstest die Papiere aber eh anpassen lassen, weil noch EIN WEITERER FEHLER drin steht:
          185/55R16 durfte und darf NIE auf einem 206(cc) gefahren werden!!

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            #6
            sorry, war nen tippfehler meinerseits. R15..

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              #7
              so viel ich weiß steht doch im neuen fahrzeugschein, denn es jetzt seit paar jahren gibt, nur noch eine größe und die anderen stehen alle im fahrzeug-brief.

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                #8
                Zitat von chrisman4 Beitrag anzeigen
                so viel ich weiß steht doch im neuen fahrzeugschein, denn es jetzt seit paar jahren gibt, nur noch eine größe und die anderen stehen alle im fahrzeug-brief.
                Da hast Du recht, dieses steht nur noch im Fahrzeugbrief.

                Gruss Markus
                Wünsche immer schönes Wetter zum offenfahren.
                :rolleyes: LPG Fahrer erst im 206cc jetzt auch im 807 :rolleyes:

                EMF-Muenchen.de

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                  #9
                  also ist alles okay und ich muss nichts weiter unternehmen? oder ne kopie vom fahrzeugbrief mitnehmen, wenn ich die 205er drauf hab?

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                    #10
                    also das stimmt absolut nicht.
                    in den neuen papieren steht im oberen teil nur noch eine größe drinsteht, aber alle eintragungen kommen nur noch in den "schein". im vergleichbaren dokument, was mal der brief war, werden keine technischen änderungen mehr eingetragen.
                    Peugeot 206 S16 HDi

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                      #11
                      Ganz genau. Die Informationen sind beim Kauf meines CC auch bei der Ummeldung hintern rübergefallen. Der neue Brief hat praktisch keine technischen Eintragungen und der neue Schein nur das "nötigste". Jetzt könnte man streiten, was das nötigste ist...

                      Auch bei mir sind die 205/45R16 er nicht mehr drin, die der Vorbesitzer hat eintragen lassen. Und weil das Amt (hier) angeblich so nen Aufriss um zusätzliche Eintragungen machen soll, hab ich für meine Umbauten einfach jeweils ne Kopie der TüV-Abnahme dabei - Felgen/Reifen, Tieferlegung, Auspuff (ABE)... Keinen Bock auf Theater beim Amt... Das reicht der Polizei auch - kann ich aus Erfahrung sagen :cool:

                      Kannst also ganz beruhigt sein Robb, einfach die wichtigsten 2-3 Eintragungen vom TüV kopieren und ins Auto packen. Und bloß keine Kopie des Fahrzeugbriefs ins Auto legen. Der gehört in Original unter Verschluss und außerdem nicht kopiert!!!
                      mfg derPicknicker
                      Martin

                      Meine kleine "Rennsemmel"

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                        #12
                        aber ich hab doch für die normalen 205er felgen keine tüvabnahme... müsst ich mir extra machen lassen, das kostet ja dann wieder.

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                          #13
                          Hallo liebe 206 CCler!

                          Hat man einen neuen Kfz-Brief (also nicht der alte der mehrere Seiten hat), den man bei Ummmeldung automatisch bekommt, dadurch wird der Alte abgeschnitten und entwertet, sollte man diesen im Fahrzeug mit sich führen , den hier stehen alle erforderlichen Daten, die nicht im "Neuen " Kfz-Brief nicht mehr stehen. Sollte ein Besitzer einen neuen Kfz-brief erhalten, so ist das EWG-Übereinstimmungscertificat ( oder COC ) mitzuführen - da dieses das alle technischen wichtigen Daten bei einer Kontrolle enthalten(ist sogar noch wichtiger als der neue Kfz-Brief)+ Schein natürlich-am besten man macht sich eine Kopie um das Original nicht zu verlieren, denn dieses Dokument wieder zubekommen ist sehr sehr schwierig !!!

                          Liebe Grüße
                          Pummel-Flens

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                            #14
                            Und wo steht das, das ich das COC mitführen muß?

                            Die Landratsämter stäuben sich gerne die Zusätzlichen Eintragungen vorzunehmen aber Sie müssen!! Sonst müßte ich auf meinem Chopper 3 Leitzordner mitführen.

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                              #15
                              Hallo CC Wolf,:winken:
                              das COC oder EWG Übereinstimmungcertificat braucht man nicht mitzuführen, gibt darüber auch kein Gesetz, es erleichert nur bei evtl. Polizei Kontrollen und macht sich deshalb eine Kopie, sind ja nur 5 g!!! In Frankreich wird z.B nur nach dem orignal COC gefragt und es ist auch mitzuühren, weil dort eben mehr steht als im Schein. Anbei kurze Info:

                              Die Fahrzeughersteller sind seit 01.10.2005 verpflichtet, mit dem Verkauf neuer Fahrzeuge so genannte COC-Papiere (EWG-Übereinstimmungserklärung mit der EG Typengenehmigung / Certification of Conformity) dem Fahrzeughalter auszuhändigen. Diese COC-Papiere enthalten alle für eine Zulassung notwendigen Daten des Fahrzeuges, auch alle vom Fahrzeughersteller im Rahmen der Typengenehmigung freigegebenen Bereifungen (Rad-/Reifenkombinationen), die vorher Bestandteil des Fahrzeugscheins unter Ziffer 20-23 und Ziffer 33 waren.

                              PS : Das COC gibt es schon seit 1999!!!

                              Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.
                              Grüße
                              Pummel-Flens

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