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Ausnahmegenehmigung gem. § 70StVZO

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    Ausnahmegenehmigung gem. § 70StVZO

    Hallo
    Wollte mal Nachfragen ob ,hat schon jemand von Euch ne "Ausnahmegenehmigung gemäss Paragraph 70StVZO "bei Landratsamt beantragt wegen diverse Umgebaute teilen?Zbspl.Sportsitze??
    Ich muss nämlich beantragen dass ich meine Auto wieder fahren darf mit Ordnungsgemäss eingebaute Königsitze .Tüv hat die Sitze abgenommen ,von dene ihr Seite alles ok Habe eine Gutachten gekriegt .Muss aber Montag zu Landratsamt fahren und Ausnahmegenehmigung beantragen .Vorher tragen sie es nicht ein .:-( Habe bissl Angst,was ist wenn die es ablehnen??:-( Habe Am Freitag TÜV machen lassen ,bestanden .Sitze abnehmen lassen,Gutachten gekriegt dass alles ok ist ,trotzdem darf ich nicht fahren .Im Gutachten steht : Die frühere Betriebserlaubnis des Fahrzeuges ist erloschen ,weil ich erstmal eine Ausnahmegenehmigung brauche wegen der Sitze :-(
    Zuletzt geändert von CC Lilly; 30.04.2016, 21:15.
    Perfekt aussehen muß man nur,wenn man sonst nichts kann.-Gruß:Lilly

    #2
    Da würde ich mir keine großen Gedanken machen. Dies ist ein rein amtlicher, formeller Vorgang zur Wieder-Inkraftsetzung der Allgem. Betriebserlaubnis.

    Aus dem US-Amerikanischen Raum importierte Fahrzeuge benötigen häufig solch eine Ausnahmegenehmigung, weil sie z. B. nicht mit einer Leuchtweitenregulierung ausgestattet sind, Bauteile nicht nach EG-Richtlinie geprüft wurden oder Seitenmarkierungs- oder Kontrollleuchten nicht der StVZO entsprechen.

    Das Amt verlässt sich dabei auf das TÜA-Gutachten (worauf auch sonst)
    GrüCCle von CCarin
    Wo
    der206cc auch zu Hause ist ...

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      #3
      Danke ,CCarin .Ich hoffe,du hast recht und läuft heute Mittag beim Landratsamt alles glatt
      Perfekt aussehen muß man nur,wenn man sonst nichts kann.-Gruß:Lilly

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