Eine UBB ist grundsätzlich nicht eintragungsfähig und damit nach StVO nicht zulässig.
Egal ob z.B. über den Türkontakt geschaltet oder nicht.
Einzig und allein zulässig ist eine Bauartzugelassene "Einstiegsbeleuchtung", die jedoch nur in den Türunterkanten verbaut werden darf, so daß bei geschlossener Tür absolut kein Licht nach außen dringen kann, falls die Anlage dabei unzulässiger weise noch "an"-geschaltet sein sollte.
guggst Du z.B. hier "§ 52 StVZO Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten"
Egal ob z.B. über den Türkontakt geschaltet oder nicht.
Einzig und allein zulässig ist eine Bauartzugelassene "Einstiegsbeleuchtung", die jedoch nur in den Türunterkanten verbaut werden darf, so daß bei geschlossener Tür absolut kein Licht nach außen dringen kann, falls die Anlage dabei unzulässiger weise noch "an"-geschaltet sein sollte.
guggst Du z.B. hier "§ 52 StVZO Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten"
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