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ABE + Dachautomatik

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    ABE + Dachautomatik

    Hallo,

    will mir so ne 30 kmh Dachautomatik einbauen aber die haben doch alle keine ABE oder ?Heisst das ich verliere komplett meinen Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls ?

    Peter

    #2
    Genau so ist es!
    Solange der Unfall aber nicht SO gravierend ist, daß dein Wagen nach dem Unfall direkt zur Polizei oder dem Gutachter geschleppt wird, hast du eigentlich innerhalb von 5-10 Minuten das Modul ausgebaut (bei meinem zumindest) und es kann dir keiner nachweisen, daß du eins drin hattest.

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      #3
      Aber wenn ich Pech habe...

      Naja aber wenns dumm läuft kostet mich der Spaß irre viel Geld wenn ich mein Fahrzeug nicht mehr sehe...also lieber den Spaß lassen oder ?

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        #4
        Ich weiß nicht, ob ich das Risiko eingehen würde, "nur" damit das Dach auch bei 30km/h fährt...
        Ich habe mir ein "richtiges" Dachmodul geholt, welches etliche Funktionen aufweist und ich will es nicht mehr missen!

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          #5
          heisst das es ist eingetragen oder so ????? Gibts das wohl auch legal ?

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            #6
            Nö, daß heißt, daß ich mit dem Risiko lebe...

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              #7
              naja mal sehen...danke für die infos

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                #8
                Hallo miteinander,

                ob die Versicherung wegen dem Dachmodul berechtigt ist, die Zahlung zu Verweigern, hängt voll und ganz von dem Unfall ab. Fährst du jemand drauf, oder hast nen wie auch immer gearteten Unfall, der nix mit dem Modul zu tun hat, dann kann die Versicherung auch die Leistung nicht verweigern.
                Fährst du allerdings einem drauf, weil du grad so mit Dachhaken öffnen oder schließen während der Fahrt beschäftigt bist, kann es schon leichter Probleme geben...
                Es kommt auch immer drauf an, ob die Versicherung überhaupt nach einem solchen Modul sucht...

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                  #9
                  Aber richtig ist, daß ein Teil eingebaut wird, wodurch die Betriebserlaubnis des Autos erlischt! Und mit solchen darf man nicht am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen!

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                    #10
                    Also noch mal ein paar Klarstellungen:

                    Die ABE kann definitv nicht verfallen, da die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) für den von Peugeot gebauten 206 CC vorliegt und nur weil jemand ne Dachautomatik einbaut, dürfen ja noch alle anderen CCs weiterfahren.

                    Wenn, dann erlicht die BE (Betriebserlaubnis) für dieses Fahrzeug. Dazu hab ich mal im Internet gesucht und folgendes gefunden:

                    Eine Betriebserlaubnis erlischt gem. § 19 II StVZO, wenn
                    die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart verändert wird oder
                    Änderungen dazu führen, dass eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
                    Änderungen dazu führen, dass Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

                    Häufig wird in der allgemeinen Diskussion nur auf die zweite Möglichkeit abgestellt. Nach dieser Möglichkeit kommt es zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis nur dann, wenn die Veränderung und Umbauten an dem Fahrzeug eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern erwarten lassen, was wiederum nicht bloß bei der bloßen Möglichkeit einer Gefährdung angenommen wird, vielmehr muss im konkretem Einzelfall ermittelt werden, ob die am Fahrzeug durchgeführten Veränderungen mit einem hinreichenden Grad an Wahrscheinlichkeit die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lassen, wozu im Zweifel ein Sachverständiger hinzugezogen werden muss.

                    Diese Voraussetzungen sind recht hoch angesiedelt und werden – sofern nicht leichtsinnige Umbauten vorgenommen werden – häufig nicht erreicht.
                    (Quelle: http://www.knoop.de/umbauten.htm)

                    Es ist also sehr fraglich, ob duch den Einbau der Dachautomatik die Betriebserlaubnis überhaupt in irgendeiner Form tangiert wird. Ein Sachverständiger müsste nämlich die wahrscheinliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer bestätigen. Ich denke nicht, dass das einer bestätigen wird, denn dann müsste man Porsche die ABE entziehen, da Porsche eine Dachautomatik bis 50 km/h einbaut.
                    Heiko von cbra-Module schreibt selbst, dass der Hinweis mehr eine Absicherung für sie selbst darstellt und dass man durch dein Einbau höchstwahrscheinlich nur eine Ordnungswidrigkeit begeht (siehe: http://cbra.cc/(k20yi5a2wennlpfgcgc2...x?ID=4&ID2=1); kleine Anmerkung auch hierzu: wie schon gesagt, wenn dann ist die BE betroffen, nicht die ABE!

                    Wenn also keine Gefährdung des Straßenverkehrs durch einen Gutachter nachgewiesen werden kann, muss die Versicherung zahlen. Eine Ordnungswidrigkeit kostet dann eben etwas Geld, wenn die Polizei das bemängeln würde.

                    Gruß, Felix

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                      #11
                      Zitat von gobo206
                      Aber richtig ist, daß ein Teil eingebaut wird, wodurch die Betriebserlaubnis des Autos erlischt! Und mit solchen darf man nicht am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen!
                      Es kann ganz schnell passieren, daß Dein Auto von der Staatsanwalt beschlagnahmt und vom Gutachter gründlich untersucht wird. Bei einem Unfall meines Sohnes war der Unfallhergang ungeklärt und konnte auch innerhalb ein paar Stunden nicht geklärt werden, da mein Sohn nicht ansprechbar war. Ich wollte am nächsten Tag, d.h. ca. 15 Stunden nach dem Unfall Bilder beim Abschelppunternehmen von dem Auto (Totalschaden) anfertigen. Ich durfte grade mal 10 Meter an das Auto ran und das unter strenger Bewachung. An dem Auto war alles legal, normaler serienmäßiger Opel Corsa, also nichts aufgemotzt usw.
                      Seit dem gehe ich auf Nummer sicher!

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                        #12
                        Zitat von flixbix
                        denn dann müsste man Porsche die ABE entziehen, da Porsche eine Dachautomatik bis 50 km/h einbaut.
                        Das ist ja wohl bauartbedingt.

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                          #13
                          Vielleicht habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt. Aber die Betriebserlaubnis erlischt nur, wenn durch den Einbau der Dachautomatik eine Gefährdung für den Straßenverkehr entsteht.
                          Mein Vergleich zu Porsche hat sich auf den Vorgang des Öffnens und Schließens bezogen: dass das währende der Fahrt passiert, ist scheinbar keine ausreichende Gefährdung, da sonst Porsche keine ABE dafür bekommen hätte. Die Teile von Porsche sind mit Sicherheit stark genug ausgelegt, dass bei 50km/h keine Probleme auftreten.
                          Hier sind wir nun also bei der Gefährdung beim 206CC: Ein Gutachter muss also beweisen, dass z.B. bei einer starken Bremsung bei 30km/h währende des Bewegungsvorgangs Teile vom Auto abreißen und den Verkehr gefährden. Ist das der Fall, würde ein Gefährdung vorliegen. Beim CBRA-Modul kann die Geschwindigkeit selbst eingestellt werden, und man könnte nur die verschiedenen Funktionen nutzen, die Geschwindigkeit aber nur bis 15km/h zulassen. Das würde allerdings einem Gutachter nicht reichen, da diese Einstellung jederzeit veränderbar ist. Interessante Frage an Heiko wäre z.B., ob es möglich wäre, dass er das Modul mit einer modifizierten Firmware liefert, die das Öffnen und Schließen z.B. nur bis ausschließlich 15km/h oder 20km/h zulässt. Ginge man hier sogar auf die originalen 10km/h zurück, so wäre ein Gefährdung völlig auszuschließen, da dann das Modul keine Vorgänge mehr vornimmt, die nicht durch den Fahrer selbst auch möglich sind (zentraler Fensterheber, geschwindigkeitsabhängige Fensterheberfunktion, Öffnen der Scheiben beim Öffnen der Dachhaken, etc.). Dadurch passiert nichts... Die eigentliche und potentielle Gefährdung sehe ich z.B. bei einer Vollbremsung oder einem Ausweichmanöver, wenn gerade das Dach öffnet oder schließt und man dabei 30 oder 40 km/h fährt...

                          Gruß, Felix

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                            #14
                            Hallo,

                            weshalb soll ich während das Dach öffnet oder schliesst einen Unfall bauen??? :cool:
                            Habe selber ein Modul von cc-Module drinne und weder die Polizei noch der TÜV haben etwas dagegen und das wird auch so bleiben.
                            Falls es mal regnet und Du offen fährst freust Du Dich wenn es noch bei 30Km/h zu geht.

                            Gruss Markus
                            Wünsche immer schönes Wetter zum offenfahren.
                            :rolleyes: LPG Fahrer erst im 206cc jetzt auch im 807 :rolleyes:

                            EMF-Muenchen.de

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                              #15
                              Dach

                              @flixbix

                              Jetzt muss ich leider widersprechen. Ich musste schon einmal bei 40 km/h, während ich das Dach geschlossen habe, eine Vollbremsung tätigen. Es ist nichts passiert. Mein Dach funktioniert immer noch tadellos.
                              Lebe jeden Tag als wenn es dein Letzter w?r !

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