Nach der Auffassung einiger Ordnungsämter dürfen ordnungsgemäß geparkte Fahrzeuge, bei denen eine Scheibe heruntergelassen ist, vorsorglich abgeschleppt werden, da sie ein Verkehrsrisiko darstellen: Potentiellen Dieben wird der Einbruch erleichtert, und der Dieb könnte gfs nicht versichert sein, sodaß die Öffentlichkeit vor diesem Vorfall geschützt werden muss.
Wie steht ihr dazu?
Was ist mit offenen Cabrios, die bei denen dem Wesen nach Zugang besteht, also alles heruntergelassen ist? - Meinungen ?
Laut einem Urteil sind diese auch dann versichert, wenn sie ohne Dach, jedoch per Schlüssel verschlossen zurückgelassen werden. Im konkreten Fall ließ der Fahrzeughalter das KFZ weniger als 30min zurück und die Versicherung musste den Diebstahl ersetzen.
Soweit so gut, es besteht jedoch Fürsorgepflicht: Müssen KFZ wie CCs, die eine Art Zwitter sind und die Möglichkeit des erhöhten Schutzes bieten, sicherheitshalber dennoch verschlossen werden ?
Wie steht ihr dazu?
Was ist mit offenen Cabrios, die bei denen dem Wesen nach Zugang besteht, also alles heruntergelassen ist? - Meinungen ?
Laut einem Urteil sind diese auch dann versichert, wenn sie ohne Dach, jedoch per Schlüssel verschlossen zurückgelassen werden. Im konkreten Fall ließ der Fahrzeughalter das KFZ weniger als 30min zurück und die Versicherung musste den Diebstahl ersetzen.
Soweit so gut, es besteht jedoch Fürsorgepflicht: Müssen KFZ wie CCs, die eine Art Zwitter sind und die Möglichkeit des erhöhten Schutzes bieten, sicherheitshalber dennoch verschlossen werden ?
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