Man kann nur hoffen, dass das Ganze nicht so endet wie die Schneeballsysteme. Biste am Anfang dabei läufts gut. Springst du zu spät auf ziehst du die Arschkarte. Aber wann ist bei den Schneeballsystemen der Anfang?
Ich warte nun auf den Komentar des "Letzten" hier im Forum, der sein ganzes Geld geopfert hat, nur damit der "Vorletzte" sein Fahrzeug bekommt.
Ich hab mal einen netten Spruch gelesen.
"Bei uns im Ort ist es der Brauch, wo man repariert, da kauft man auch."
Es bleibt nur zu hoffen, dass mit dem Fahrzeug alles in Ordnung ist. Denn Garantiearbeiten müssen in ganz Europa von jedem Peugeothändler hehoben werden. Aber, hat das Auto eine Macke, egal ob Elektronik oder Mechanik, die nicht zu beheben ist, hat man das Recht ein Fahrzeug zu wandeln. Dazu muss man dem ausliefernden Händler, sprich in dem Fall dem Händler in C. drei mal die Chance geben nachzubessern. Sollte der Fehler nicht behoben werden können, muss dieser Händler das Fahrzeug zurücknehmen unter den vom Gesetzgeber her geregelten Bedingungen. Je angefangenen 1.000 km 0,66 % des Verkaufspreises etc. Wandeln muss immer der ausliefernde Händler und nicht Peugeot. Dies sei immer zu bedenken. Besonders auch in Fällen eines RE - Imports. Da ist auch der ausliefernde Händler zuständig. Also der Händler in Norwegen, Spanien oder sonst irgendwo und nicht der EU - Importeur der euch den Wagen verkauft hat.
Nun wünsch ich uns viele sonnige Tage.
Ich warte nun auf den Komentar des "Letzten" hier im Forum, der sein ganzes Geld geopfert hat, nur damit der "Vorletzte" sein Fahrzeug bekommt.
Ich hab mal einen netten Spruch gelesen.
"Bei uns im Ort ist es der Brauch, wo man repariert, da kauft man auch."
Es bleibt nur zu hoffen, dass mit dem Fahrzeug alles in Ordnung ist. Denn Garantiearbeiten müssen in ganz Europa von jedem Peugeothändler hehoben werden. Aber, hat das Auto eine Macke, egal ob Elektronik oder Mechanik, die nicht zu beheben ist, hat man das Recht ein Fahrzeug zu wandeln. Dazu muss man dem ausliefernden Händler, sprich in dem Fall dem Händler in C. drei mal die Chance geben nachzubessern. Sollte der Fehler nicht behoben werden können, muss dieser Händler das Fahrzeug zurücknehmen unter den vom Gesetzgeber her geregelten Bedingungen. Je angefangenen 1.000 km 0,66 % des Verkaufspreises etc. Wandeln muss immer der ausliefernde Händler und nicht Peugeot. Dies sei immer zu bedenken. Besonders auch in Fällen eines RE - Imports. Da ist auch der ausliefernde Händler zuständig. Also der Händler in Norwegen, Spanien oder sonst irgendwo und nicht der EU - Importeur der euch den Wagen verkauft hat.
Nun wünsch ich uns viele sonnige Tage.
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