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Frage zur StVO

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    #16
    ich habs auch so gelernt dass wenn die ampel aus ist oder blinkt dass ich dann auf die verkehrszeichen oder wenn keine da sind "rechts vor links" beachten muss

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      #17
      Ist doch easy!

      Wenn die Ampel blinkt, ist man zu Vorsicht aufgerufen. Das "Blinken" der Ampel müsste prinzipiell gar nicht sein, da, wenn die Ampel ausgeschaltet ist, die Verkehrszeichen gelten. Das "Blinken" soll den Autofahrer nur zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass er sich nicht auf einer Vorfahrtsstraße befindet und aufpassen muss und nicht, nur weil die Ampel aus ist, über die Kreuzung brettern darf, als gäbe es kein Morgen.

      Kreuzungen, an denen alle Amplen blinken, gibt es in Deutschland im Übrigen auch! Nämlich an abknickenden Vorfahrtsstraßen. Weil der Fahrer hier zB. beim Geradeausfahren die Vorfahrtstraße verlässt und auf Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger achten muss. Damit er das nicht übersieht (da ja auf einer Vorfahrtsstraße, die geradeaus geht, nicht auf Verkehrsteilnehmer geachtet werden muss, was ja in fast allen Fällen so ist), werden bei diesen Kreuzungen alle Ampeln auf "Warnung" geschaltet.
      Wieder mit meinem Baby unterwegs!!! :car::sonne::car:

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        #18
        So, ich mach hier mal die "Fahrschullektion I" zu :-)
        Ist jetzt ausführlich diskutiert worden und jedem sollte spätestens jetzt klar sein wie man sich bei blinkender Lichtsignalanlage zu verhalten hat.

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