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    #31
    also ich könnt mir eher vorstellen das se dann im stau rumgehen und knöllchen verteilen...

    eigentlich sollt ich´s net hinschreiben nicht das unser finanzminister des noch liest und auf dumme gedanken kommt....
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      #32
      Zitat von AphroditesChild Beitrag anzeigen
      'tschuldige, wenn ich korrigiere.......
      Das war ja nicht korrigiert, sondern mit § und Sonstigem bestätigt
      Thema war ja auch Überholen.

      Gruß
      Hogi
      Reisen veredelt den Geist und räumt mit unseren Vorurteilen auf

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        #33
        hallo,

        ich wärme dieses thema nochmal auf, da ich letzte woche in deutschland auf urlaub war, und relativ viel autobahn gefahren bin!

        und ich muss schon sagen, die StVO hat somancher nichmal im FEHLENDEM charakter

        überholen ohne blinker, mit einer geschwindigkeit von 120km/h obwohl man von hinten auf der linken spur mit über 160 daher kommt???

        dann hatte ich auch ein paar, die fahren (bei zwei spuren) LINKS mit 120 und man bleibt brav dahinter, nicht so wie einige rechtsüberholer
        dan schaut der typ mal in den rückspiegel, sieht dass ich vorbei will und fährt rechts ran, ich fahr vorbei und was macht der? er schert wieder auf die linke bahn wieder mit ca. 120 (ich muss dazu sagen, die autobahn war TOTAL FREI)


        ich will damit nicht sagen, dass es bei uns auf den österreichischen autobahnen sehr viel besser ist, aber doch um einiges angenehmer und sicherer zu fahren, wie auf den deutschen autobahnen


        BTW: weiß wer ob es in deutshland eine vorschrift gibt, wie groß der abstand sein muss, zwischen ortstafel und blitzer (mobil) also dorfauswärts???
        keine angst es gibt KEIN bild von mir zumindest hab ich noch keines in der post
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          #34
          Zitat von Jelly Beitrag anzeigen
          BTW: weiß wer ob es in deutshland eine vorschrift gibt, wie groß der abstand sein muss, zwischen ortstafel und blitzer (mobil) also dorfauswärts???
          Auch wenn's etwas OT ist: Ich glaube man darf hier sogar Blitzen, ohne das ein Schild o.ä. die Geschwindigkeit auf der Landstraße einschränkt.
          Warum ich das glaube? In der Nähe hier ist eine Kreuzung auf der Landstraße, an dieser ist nur 60 erlaubt. An der Kreuzung steht ein (einsames) Haus. Dort stehen sie gerne mal und Blitzen. Ok soweit. Letztens haben die aber am Haus gebaut und die Ordnungshüter konnten dort nicht stehen und sind weiter nach "hinten" auf einen Feldweg gegangen. Das Problem: Wenn man von den Seitenstraßen auf die Hauptstraße einfährt, steht dort kein weiteres Schild was die Geschwindigkeit begrenzt. Warum auch, die 60 sind ja auch nur, um die Fahrer die von der Seitenstraße kommen zu schützen. Aber da der Blitzer nun recht weit von der Kreuzung entfernt stand, ist es absolut kein Problem bis dahin die 60 zu überschreiten. Planlos, finde ich :keineahnung:

          Diejenigen, die bereit sind grundlegende Freiheiten aufzugeben, um ein wenig kurzfristige Sicherheit zu erlangen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit. — Benjamin Franklin

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            #35
            @deep-sea:

            naja ich meinte ja die situation:

            man fährt in einem ort mit normalen 50km/h beschränkung und die "rennleitung" steht 20m vor dem ortsausgangsschild (wo ja noch 50km/h sind) und blitzen, wobei man ja da oft schon 70 ODER SO drauf hat,

            bei uns in österreich müssen die mindestens 50m innerorts stehen oder sogar 100m
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              #36
              @Jelly:
              Ja ich weiß das mein Post keine Antwort auf deine Frage war. Wollte es nur mal in dem Kontext loswerden

              Diejenigen, die bereit sind grundlegende Freiheiten aufzugeben, um ein wenig kurzfristige Sicherheit zu erlangen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit. — Benjamin Franklin

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                #37
                Zitat von Deep-Sea Beitrag anzeigen
                Auch wenn's etwas OT ist: Ich glaube man darf hier sogar Blitzen, ohne das ein Schild o.ä. die Geschwindigkeit auf der Landstraße einschränkt.
                Natürlich darf man das. Auf Straßen mit einer Fahrbahn je Richtung gilt Tempo 100, wer schneller erwischt wird, zahlt. Ist hier in der Gegend, ganz besonders im Nachbarkreis GF ganz beliebt (OK, wer auf der B4 100 fuhr bevor die Blitzomaten aufgestellt wurden, fiel auch echt auf).

                Zitat von Deep-Sea Beitrag anzeigen
                Warum ich das glaube? In der Nähe hier ist eine Kreuzung auf der Landstraße, an dieser ist nur 60 erlaubt. An der Kreuzung steht ein (einsames) Haus. Dort stehen sie gerne mal und Blitzen. Ok soweit. Letztens haben die aber am Haus gebaut und die Ordnungshüter konnten dort nicht stehen und sind weiter nach "hinten" auf einen Feldweg gegangen. Das Problem: Wenn man von den Seitenstraßen auf die Hauptstraße einfährt, steht dort kein weiteres Schild was die Geschwindigkeit begrenzt. Warum auch, die 60 sind ja auch nur, um die Fahrer die von der Seitenstraße kommen zu schützen. Aber da der Blitzer nun recht weit von der Kreuzung entfernt stand, ist es absolut kein Problem bis dahin die 60 zu überschreiten. Planlos, finde ich :keineahnung:
                Die Blitzenden wissen aber auch, dass dort schon wieder Tempo 100 gilt (sofern kein weiteres Schild hinter der Einmündung steht)? Jegliche Ge- und Verbote müssen AFAIK hinter Einmündungen wiederholt werden, da sie von den Einmündungen aufgehoben werden. Ausgenommen ist hiervon alles, was nicht als Straßen zählt (z.B. Wirtschaftswege). Außerhalb geschlossener Ortschaften kann man das sehr schön an den Vorfahrtstraßen-Schildern erkennen. Wo so eins hinter einer Einmündung steht, ist alles davor verbotene nichtig. Jemand, der aus der Einmündung kommt, kann ja schließlich nicht wissen, dass an (deiner) Kreuzung nur Tempo 60 erlaubt ist, denn er hat das Schild vor der Kreuzung gar nicht gesehen.

                @Jelly: AFAIK gibt es eine Regelung, frag mich aber bitte nicht, wie groß der Abstand zwischen Ortsschild und Blitzer sein muss.
                Wer Tippfehler findet, darf sie behalten ;-)


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                  #38
                  Also es gibt einen Mindestabstand der zwischen Blitzer und Ortsschild eingehalten werden muss. Allerdings kann ich nicht sicher sagen, wieviel das ist. Google sollte da helfen.

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                    #39
                    Zitat von AphroditesChild Beitrag anzeigen
                    Außerhalb geschlossener Ortschaften kann man das sehr schön an den Vorfahrtstraßen-Schildern erkennen. Wo so eins hinter einer Einmündung steht, ist alles davor verbotene nichtig. Jemand, der aus der Einmündung kommt, kann ja schließlich nicht wissen, dass an (deiner) Kreuzung nur Tempo 60 erlaubt ist, denn er hat das Schild vor der Kreuzung gar nicht gesehen.
                    und was ist, wenn am wirtschaftsweg, da wo also das nachrang schild (vorrang geben schild) steht auch die passende geschwindigkeitsbeschränkung steht?

                    dann gilt das auch für die hauptstraße weiter, aber der der auf der hauptstraße fährt weiß dann ja nichts davon oder?

                    bei uns gibts nur ca. 10% der vorrangschilder weil wenn da ein auf den kopf gestelltes dreieck ist, weiß man dass DER nachrang hat, da brauch ich keine weiß-gelbe raute
                    aber ich versteh schon: deutsche gründlichkeit
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                      #40
                      @AphroditesChild:
                      Verwirrend ^^
                      Es geht ja darum, dass sie dort schon bei über 60km/h blitzen, obwohl kein Schild für die Fahrzeuge der Seitenstraßen existiert, was diese auf die Geschwindigkeitsbegrenzung aufmerksam macht.

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                        #41
                        Zitat von Deep-Sea Beitrag anzeigen
                        ... dass sie dort schon bei über 60km/h blitzen, obwohl kein Schild für die Fahrzeuge der Seitenstraßen existiert, was diese auf die Geschwindigkeitsbegrenzung aufmerksam macht.

                        Blitzen können die. Fragt sich nur, ob die Bescheide vor Gericht Bestand haben.

                        Einen, allerdings verwaltungsinternen, Mindestabstand zu Ortseingangsschildern oder Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt es (m.W. 50 m, bin mir da aber nicht sicher).
                        Für den umgekehrten Fall der Ortsausgänge gibt es sowas allerdings nicht. Würde auch keinen Sinn machen.
                        Bin selbst erst vor einer Woche, 100 m vor dem Aufheben der Geschwindigkeitsbeschränkung geblitzt worden.

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                          #42
                          Zitat von Thommy Beitrag anzeigen
                          Einen, allerdings verwaltungsinternen, Mindestabstand zu Ortseingangsschildern oder Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt es (m.W. 50 m, bin mir da aber nicht sicher).
                          Für den umgekehrten Fall der Ortsausgänge gibt es sowas allerdings nicht. Würde auch keinen Sinn machen.
                          warum würde das keinen sinn machen???

                          also man darf (mehr oder weniger) in den ort mit MEHR an geschwindigkeit REIN fahren (50m) aber NICHT schneller aus dem ort RAUS fahren???

                          was macht da sinn?
                          eher UMGEKERHT würde es mehr sinn machen.

                          weil wenn man die ersten 50m mehr als 50km/h drauf hat, dann sinds gleich mal 100 oder 200m wo man schneller fährt
                          umgekehrt sieht man das ortsAUSfahrstschild, und man kann schön beschleunigen, und hat alles im blick
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                            #43
                            Zitat von Jelly Beitrag anzeigen
                            warum würde das keinen sinn machen???...
                            Der Schonabstand wurde eingeführt, um den vor Gericht gern gebrauchten Begriff der Wegelagerei zu entschärfen. Es wird gern argumentiert, das Schild zu spät gesehen zu haben und gerade im Abbremsen gewesen zu sein, als der Blitz kam.
                            Umgekehrt kommt niemand auf die Idee zu behaupten, das Ortsausgangsschild übersehen zu haben und deshalb ewig mit 50 auf der Landstraße weitergezuckelt zu sein.
                            Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt nun mal innerorts und das ist von Schild bis Schild.

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