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    Dachlawine

    Heute geh ich zu meinem Auto, und o schreck, die moterhaube ist links von den lufteinlässen eingedrückt. Sprich der knick der da normal sein sollte ist nicht mehr da (zumindest auf einer länge von 20cm) und dafür ist der lack zerrissten (auch neben besagten lufteinlässen).

    in frage dafür kommt nur eine dachlawine da rechts neben dem auto ein schneehaufen war (kein fußgänger wäre da ran gekommen- schon garnicht wenn er etwas derart schweres trägt dass meine haube zerstört) und der schaden direkt von oben gekommen sein muss.

    hat irgendwer erfahrungswerte was man da tun kann?

    lg

    #2
    Mach mal ein Bild von dem Schaden, dann kann man besser einschätzen, ob/was man da reparieren kann. Vermutlich wird's am einfachsten sein, ne neue Haube zu montieren.
    Mit ein bisschen Glück findest Du ja auch eine gute gebrauchte in Deiner Farbe. Das wäre vermutlich am billigsten.

    VG
    Thomas

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      #3
      Wäre aber im Falle einer Lawine der Hausbesitzer für verantwortlich, das zu bezahlen. ...ist nur kaum möglich, da was nachzuweisen. ..
      Umbauten/Aktivierungen: Tempomat, Regensensor, Scheinwerfer dLite black tfl& de-Linse, LED-Rückstrahler black, Navi RT6 / wipnav+

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        #4
        Es kommt darauf an ob der Hausbesitzer seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.
        Hatte er dort Schilder: ACHTUNG DACHLAWINE

        und ist dort jederzeit mit einem Abgang einer DL zu rechnen?

        So einfach ist das heute nicht mehr.

        Gruss Ingo
        Bilder vom 6. Allgäutreffen

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          #5
          Die Rechtssprechung ist da sehr am differenzieren ...
          Mitentscheident sind Faktoren wie : schneereiche Gegend oder nicht, wohnst Du dort als Mieter, war Tauwetter angesagt, ist die Verkehrssicherung des Hauseigentümer ausreichend gewesen (Schneegitter etc.).
          Bestenfalls läuft es auf eine 50:50 Regelung hinaus. Den Schaden zahlst Du eigens oder Deine Vollkaskoversicherung (TK übernimmt es nicht generell)

          Wird ein parkendes Auto von einer Dachlawine beschädigt, haftet der Hauseigentümer nur dann für den Schaden, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Auch der Autohalter trägt nämlich eine gewisse Mitverantwortung, da er bei widrigen Wetterverhältnissen für den Schutz seines Fahrzeuges zu sorgen hat. "Wer bei winterlichen Verhältnissen sein Auto in der Nähe eines Hauses parkt, muss sich der möglichen Gefahr durch Dachlawinen bewusst sein".
          Vielleicht ist es im schneereichen Österreich aber wiederum etwas anders geregelt ? webheimat.at/Achtung Dachlawine
          GrüCCle von CCarin
          Wo
          der206cc auch zu Hause ist ...

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            #6
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            so schaut das aus....werd mal versuchen es dem hausbesitzer zu verrechnen.... der heißt "gemeinde wien"

            danke für alle antworten werde morgen mal die öamtc juristen kontaktieren. - grobe einschätzungen was das kostet wären super wenn jemand machen kann, nur von wegen wieviel aufand ich mir antu.
            Zuletzt geändert von johnbond; 27.01.2013, 14:04.

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              #7
              Zitat von minimaxler Beitrag anzeigen
              Es kommt darauf an ob der Hausbesitzer seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.
              Hatte er dort Schilder: ACHTUNG DACHLAWINE

              und ist dort jederzeit mit einem Abgang einer DL zu rechnen?

              So einfach ist das heute nicht mehr.
              keine schilder, nichtmal heute, und bei einer kletteraktion im 5. stock am dach unseres hauses (steht daneben) sieht man schön unterarm große eisstücke in und um und auf der dachrinne liegen....

              zu rechnen? naja das ganze passierte im zentrum von wien.... insofern da stehen überall häuser. da müssten 1,5mio gemeldete pkws ins umland. das geht nicht.

              morgen werd ich das mal anzeigen. wenn das wem am kopf fallt ist der tot. da hatte ich wohl glück und hab nur ein kleineres stück abbekommen. (und vor allem auf die haube und nicht aufs gelenk vom dach oder ähnliches)

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