Am Freitag trat der Bundesrat zu seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause zusammen. Mit Thema war ein Vorschlag des Verkehrsausschußes, welcher gravierende Auswirkungen für 45 Millionen Bundesbürger haben könnte, wenn dem gefolgt wird.
(Das Thema wurde vertagt bundesrat.de/Sitzung/947/tagesordnung-top-41 )
Der Verkehrsausschuss schlägt nämlich vor, dass vor 2013 ausgestellte Führerscheine, die eigentlich bis 2033 gültig wären, ihre Gültigkeit bereits vorher verlieren - und zwar nicht mehr zu einem eindeutigen Stichtag, sondern "abgestuft nach Geburtsjahrgängen" und dem Ausstellungsdatum. Die dadurch entstehende Verwirrung könnte potenziell dafür sorgen, dass mehr Bürger nicht nur ihren Führerschein, sondern auch ihre Fahrerlaubnis verlieren, ohne es zu wollen. [Eine Antwort auf die Frage, ob und nach welcher Zeit das Ungültig werden des Führerscheins auch den Verlust der Fahrerlaubnis zur Folge haben könnte, blieben Bundesrat und Bundesverkehrsministerium bislang schuldig.]
Konkret sieht die geplante neue Verfallsregelung wie folgt aus: 15 Millionen Führerscheine, die vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, würden spätestens 2024 ungültig, wenn ihr Besitzer die Gültigkeit nicht vorher behördlich verlängern lässt. Gebührenpflichtig verlängern, versteht sich.
Ist der Besitzer eines solchen Führerscheins zwischen 1953 und 1958 geboren, muss er seinen Führerschein bis spätestens 19. Februar 2021 umtauschen.
Liegt sein Geburtsjahr zwischen 1959 und 1964, muss er diese bürokratische Pflicht bis zum 19. Januar [nicht Februar!] 2022 erledigen.
Und gehört er zur Alterskohorte der zwischen 1965 und 1970 Geborenen, dann gilt für ihn der Stichtag 19. Januar 2023.
Die Generation der ab 1971 geborenen kann sich mit Umtausch ein Jahr länger Zeit lassen - aber nur dann wenn der Führerschein spätestens am 31.12.1998 ausgestellt wurde.
Für weitere 30 Millionen Fahrerlaubnispapiere, die zwischen 1999 und 2013 erworben wurden, ist nicht mehr das Geburtsjahr des Inhabers, sondern das Ausstellungsjahr des Führerscheins ausschlaggebend:
In den Jahren 1999 und 2000 ausgestellte Führerscheine müssten bis 19. Januar 2025 umgetauscht werden,
in den Jahren 2001 und 2002 ausgestellte bis 19. Januar 2026,
2003 oder 2004 ausgestellte bis 19. Januar 2027,
2005 oder 2006 ausgestellte bis 19. Januar 2028,
2007 oder 2008 ausgestellte bis 19. Februar [nicht Januar!] 2029,
2009 ausgestellte bis 19. Januar 2030,
2010 ausgestellte bis 19. Februar [nicht Januar!] 2031,
2011 ausgestellte bis 19. Januar 2032 und zwischen dem
1. Januar 2012 und dem 18. Januar 2013 ausgestellte bis 19. Januar 2033.
Zweck der Regelung soll offiziell sein, dass die Führerscheinbehörden nicht von einem plötzlichen Ansturm überfordert werden, denn bisher hieß es nach neuester Gesetzesregelung :
Alle Führerscheine, die nach dem 19.1.2013 ausgestellt werden, gelten nur noch 15 Jahre. Alle Dokumente, die davor ausgegeben wurden, verfallen am 19. Januar 2033. Danach müssen sie neu beantragt werden.
Dass Führerscheine - anders als früher - nicht mehr unbegrenzt gelten (was den bürokratischen Aufwand ganz einsparen würde), ist einer EU-Regelung zu verdanken, die der damalige Verkehrskommissar Siim Kallas 2013 mit dem Willen zur europaweiten Vereinheitlichung, einer angeblichen Überforderung der europäischen Verkehrspolizisten durch zu viele unterschiedliche Dokumente und zu alte Fotos sowie mit neuen "Sicherheitsmerkmalen" wie Hologrammen und Chips begründete. (Telepolis)
Tollhaus-Bürokratismus, kann man da nur sagen !!!
(Das Thema wurde vertagt bundesrat.de/Sitzung/947/tagesordnung-top-41 )
Der Verkehrsausschuss schlägt nämlich vor, dass vor 2013 ausgestellte Führerscheine, die eigentlich bis 2033 gültig wären, ihre Gültigkeit bereits vorher verlieren - und zwar nicht mehr zu einem eindeutigen Stichtag, sondern "abgestuft nach Geburtsjahrgängen" und dem Ausstellungsdatum. Die dadurch entstehende Verwirrung könnte potenziell dafür sorgen, dass mehr Bürger nicht nur ihren Führerschein, sondern auch ihre Fahrerlaubnis verlieren, ohne es zu wollen. [Eine Antwort auf die Frage, ob und nach welcher Zeit das Ungültig werden des Führerscheins auch den Verlust der Fahrerlaubnis zur Folge haben könnte, blieben Bundesrat und Bundesverkehrsministerium bislang schuldig.]
Konkret sieht die geplante neue Verfallsregelung wie folgt aus: 15 Millionen Führerscheine, die vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, würden spätestens 2024 ungültig, wenn ihr Besitzer die Gültigkeit nicht vorher behördlich verlängern lässt. Gebührenpflichtig verlängern, versteht sich.
Ist der Besitzer eines solchen Führerscheins zwischen 1953 und 1958 geboren, muss er seinen Führerschein bis spätestens 19. Februar 2021 umtauschen.
Liegt sein Geburtsjahr zwischen 1959 und 1964, muss er diese bürokratische Pflicht bis zum 19. Januar [nicht Februar!] 2022 erledigen.
Und gehört er zur Alterskohorte der zwischen 1965 und 1970 Geborenen, dann gilt für ihn der Stichtag 19. Januar 2023.
Die Generation der ab 1971 geborenen kann sich mit Umtausch ein Jahr länger Zeit lassen - aber nur dann wenn der Führerschein spätestens am 31.12.1998 ausgestellt wurde.
Für weitere 30 Millionen Fahrerlaubnispapiere, die zwischen 1999 und 2013 erworben wurden, ist nicht mehr das Geburtsjahr des Inhabers, sondern das Ausstellungsjahr des Führerscheins ausschlaggebend:
In den Jahren 1999 und 2000 ausgestellte Führerscheine müssten bis 19. Januar 2025 umgetauscht werden,
in den Jahren 2001 und 2002 ausgestellte bis 19. Januar 2026,
2003 oder 2004 ausgestellte bis 19. Januar 2027,
2005 oder 2006 ausgestellte bis 19. Januar 2028,
2007 oder 2008 ausgestellte bis 19. Februar [nicht Januar!] 2029,
2009 ausgestellte bis 19. Januar 2030,
2010 ausgestellte bis 19. Februar [nicht Januar!] 2031,
2011 ausgestellte bis 19. Januar 2032 und zwischen dem
1. Januar 2012 und dem 18. Januar 2013 ausgestellte bis 19. Januar 2033.
Zweck der Regelung soll offiziell sein, dass die Führerscheinbehörden nicht von einem plötzlichen Ansturm überfordert werden, denn bisher hieß es nach neuester Gesetzesregelung :
Alle Führerscheine, die nach dem 19.1.2013 ausgestellt werden, gelten nur noch 15 Jahre. Alle Dokumente, die davor ausgegeben wurden, verfallen am 19. Januar 2033. Danach müssen sie neu beantragt werden.
Dass Führerscheine - anders als früher - nicht mehr unbegrenzt gelten (was den bürokratischen Aufwand ganz einsparen würde), ist einer EU-Regelung zu verdanken, die der damalige Verkehrskommissar Siim Kallas 2013 mit dem Willen zur europaweiten Vereinheitlichung, einer angeblichen Überforderung der europäischen Verkehrspolizisten durch zu viele unterschiedliche Dokumente und zu alte Fotos sowie mit neuen "Sicherheitsmerkmalen" wie Hologrammen und Chips begründete. (Telepolis)
Tollhaus-Bürokratismus, kann man da nur sagen !!!
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