Ein Hallo an alle fleißigen BeantworterInnen meiner Anfrage,
vielen Dank erst mal für eure rege Beteiligung und für eure Tipps und Meinungen. Ob rechtens oder nicht (da war ich mir nicht so ganz sicher und bin es auch immer noch nicht) - mein Gefühl geht auch in die Richtung von HURRICANE, der schrieb "...das mach man einfach nicht!..." Ich bin schon erleichtert darüber, dass einige Forumsteilnehmer das so ähnlich sehen wie ich - habe mich schon gefragt, ob ich die ganze Geschichte zu verbissen sehe.
Sicher haben diejenigen von euch Recht, die mich noch einmal darauf hinwiesen, dass nur das zählt, was im Vertrag steht. Wenn ich einen Kaufvertrag unterschreibe gehe ich allerdings schon davon aus, dass das Kaufobjekt von nun an meins ist und nicht weiter genutzt wird - Recht hin oder her. Ein Kauf (vor allem bei hochpreisigen Gütern) ist eben immer auch eine Sache des "Bauchs" - auch der möchte vom Händler bedient werden...
BTW: würde ich in meinem Job stets nur auf das Kleingedruckte hinweisen, hätte ich bestimmt bald ein paar Kunden weniger....
Nun gut, ich werde mir gleich mal anhören, was mein Verkäufer dazu sagt. Ich halte euch auf dem Laufenden, wie die Geschichte ausgeht.
Bis dahin erstmal einen Gruß an Alle von
Legi
PS:
@deek: Auslieferung ist am kommenden Freitag
@ Thommy: da ich das Recht der "ersten Nacht" :biggrin: bzw. ersten Ausfahrt verwirkt habe, werde ich mich als Gebrauchtwagenkäufer umso mehr in den kommenden Ausfahrten schadlos halten und hoffentlich voll entschädigt werden... :d_zwinker:
vielen Dank erst mal für eure rege Beteiligung und für eure Tipps und Meinungen. Ob rechtens oder nicht (da war ich mir nicht so ganz sicher und bin es auch immer noch nicht) - mein Gefühl geht auch in die Richtung von HURRICANE, der schrieb "...das mach man einfach nicht!..." Ich bin schon erleichtert darüber, dass einige Forumsteilnehmer das so ähnlich sehen wie ich - habe mich schon gefragt, ob ich die ganze Geschichte zu verbissen sehe.
Sicher haben diejenigen von euch Recht, die mich noch einmal darauf hinwiesen, dass nur das zählt, was im Vertrag steht. Wenn ich einen Kaufvertrag unterschreibe gehe ich allerdings schon davon aus, dass das Kaufobjekt von nun an meins ist und nicht weiter genutzt wird - Recht hin oder her. Ein Kauf (vor allem bei hochpreisigen Gütern) ist eben immer auch eine Sache des "Bauchs" - auch der möchte vom Händler bedient werden...
BTW: würde ich in meinem Job stets nur auf das Kleingedruckte hinweisen, hätte ich bestimmt bald ein paar Kunden weniger....
Nun gut, ich werde mir gleich mal anhören, was mein Verkäufer dazu sagt. Ich halte euch auf dem Laufenden, wie die Geschichte ausgeht.
Bis dahin erstmal einen Gruß an Alle von
Legi
PS:
@deek: Auslieferung ist am kommenden Freitag
@ Thommy: da ich das Recht der "ersten Nacht" :biggrin: bzw. ersten Ausfahrt verwirkt habe, werde ich mich als Gebrauchtwagenkäufer umso mehr in den kommenden Ausfahrten schadlos halten und hoffentlich voll entschädigt werden... :d_zwinker:
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