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Die Sache mit dem Vorführwagen...

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    #16
    Ein Hallo an alle fleißigen BeantworterInnen meiner Anfrage,

    vielen Dank erst mal für eure rege Beteiligung und für eure Tipps und Meinungen. Ob rechtens oder nicht (da war ich mir nicht so ganz sicher und bin es auch immer noch nicht) - mein Gefühl geht auch in die Richtung von HURRICANE, der schrieb "...das mach man einfach nicht!..." Ich bin schon erleichtert darüber, dass einige Forumsteilnehmer das so ähnlich sehen wie ich - habe mich schon gefragt, ob ich die ganze Geschichte zu verbissen sehe.

    Sicher haben diejenigen von euch Recht, die mich noch einmal darauf hinwiesen, dass nur das zählt, was im Vertrag steht. Wenn ich einen Kaufvertrag unterschreibe gehe ich allerdings schon davon aus, dass das Kaufobjekt von nun an meins ist und nicht weiter genutzt wird - Recht hin oder her. Ein Kauf (vor allem bei hochpreisigen Gütern) ist eben immer auch eine Sache des "Bauchs" - auch der möchte vom Händler bedient werden...

    BTW: würde ich in meinem Job stets nur auf das Kleingedruckte hinweisen, hätte ich bestimmt bald ein paar Kunden weniger....

    Nun gut, ich werde mir gleich mal anhören, was mein Verkäufer dazu sagt. Ich halte euch auf dem Laufenden, wie die Geschichte ausgeht.

    Bis dahin erstmal einen Gruß an Alle von

    Legi

    PS:
    @deek: Auslieferung ist am kommenden Freitag
    @ Thommy: da ich das Recht der "ersten Nacht" :biggrin: bzw. ersten Ausfahrt verwirkt habe, werde ich mich als Gebrauchtwagenkäufer umso mehr in den kommenden Ausfahrten schadlos halten und hoffentlich voll entschädigt werden... :d_zwinker:

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      #17
      Also ich weiß das dies so üblich ist, das man den Vorführwagen erst nach ner bestimmten Kilometeranzahl übergeben bekommt auch wenn man schon den Kaufvertrag unterschrieben hat.

      Letzten Sommer hat ein Freund von mir seinen 5er BMW in die Werkstatt gebracht zum Chiptuning. Dort hat er dann nen 3er Cabrio als Ersatzwagen bekommen fürs Wochende solang seiner in der Werkstatt ist. Samstag mittag standen wir dann vor meinem Bruder seinem Haus und wollten irgendwo hinfahren, da bleibt ne Frau mit Ihrem Wagen stehen läuft auf uns zu und geht auf einmal voll ab. Wir sollen auf den Wagen aufpassen, nicht so schnell fahren, keine Kratzer reinmachen blablabla.

      Naja nach erstmaligem :a_augenruppel: hat sich herausgestellt, dass Sie den Wagen als Vorführwagen gekauft hat und ihn erst mit ner bestimmten Kilometeranzahl übergeben bekommt.

      Klingt ganz nach deinem Fall, aber Sie wusste bescheit du nicht da liegt der Knackpunkt finde ich, er hätte wenigstens etwas erwähnen können...

      Grüße Zladi
      Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten! :d_neinnein:
      Ich m?chte so sterben wie mein Opa, schlafend und nicht wie sein Beifahrer. :u_shocking:

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        #18
        also bin zwar kein jurist, kann aber mal versuchen etwas licht ins rechtliche dunkel zu bringen.

        Ein Kauf besteht rein rechtlich immer aus "Einigung" und "Übergabe".

        Erst nach der Übergabe §929 BGB geht das Fahrzeug in das rechtliche Eigentum des Käufers über.
        Die Einigung ist durch den Kaufvertrag nach §433 BGB zu dem Zeitpunkt der übereinstimmenden Willenserklärungen erfüllt. Ab diesem Zeitpunkt bis zur Übergabe kann der Verkäufer den Wagen theoretisch auch noch anderweitig verkaufen, wäre dann aber Schadensersatzpflichtig dir gegenüber.
        Soll heißen, wenn nach Kauf irgendetwas an den Wagen dran kommt durch die Probefahrten, dann haftet der Verkäufer.

        Also bislang rechtlich die vorgehensweise des Verkäufers nicht zu beanstanden.

        Fraglich ist meiner Ansicht nach allerdings, ob er nicht vertragsrechtlich eine Nebenpflicht verletzt hat, und zwar dadurch, dass er dich nicht aufgeklärt hat, dass der wagen weiter als probefahrzeug benutzt wird, bzw., dass eine eventuelle wertminderung aus der differenz der km-leistung bei kauf und der nach übergabe bestehen könnte.(falls man davon ausgehen kann, bei 300km mehr).
        Diese Nebenpflicht §246 BGB (??) hat der Verkäufer m. E. nach verletzt, so dass ein Schadenersatzanspruch nach § 280 BGB deinerseits bestünde, wenn denn ein schaden entstehe.
        Ob ein Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund dieses Fehlverhaltens des Verkäufers rechtlich möglich ist, wage ich zu bezweifeln, dafür dürfte das vergehen zu gering sein.

        Ich würde mich an deiner stelle beschweren, dass bei abschluß des vertrages nicht alle fakten auf den tisch gelegt wurden, und ein entgegenkommen des händlers verlangen.

        Abgesehen davon, korrigiert mich, falls etwas falsch war, oder ich mich irre, meine REchtsvorlesungen sind schon etwas länger her.

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          #19
          Hi, trotzdem kein feiner Zug,man braucht keine Gesetze dazu,wenn das Auto verkauft ist dann ist es verkauft,und dann hat es gefälligst dazustehen.Ich würde das beanspruchen,und auch dementsprechend auf den Tisch hauen.Als Kunde ist man doch König oder?Und verkauft ist verkauft.
          Auf Dummfang gehen viele heute,und das sollte man nicht vergessen.Von mir reine Vorsicht,als "Ossi´s" sind wir schön übel verarscht wurden.Mir reichts jedenfalls!!

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            #20
            also, mal unabhängig davon, ob das nun rechtens ist oder nicht:

            Es gehört sich doch wohl nicht, oder? Wenn der Wagen als Vorführwagen denn nun mal verkauft ist, läßt man doch niemanden mehr damit fahren. Das ist doch wohl ein schlechter Witz, oder?

            Entweder, der Händler braucht den Vorführwagen als solchen, dann kann er ihn nicht günstiger verkaufen. Oder er braucht ihn eben nicht mehr als solchen, dann kann er ihn verkaufen - aber dann ist auch Schluß mit Probefahren.

            Soviel "Moral" sollte doch jeder Händler haben.

            Finde diese Vorgehensweise überhaupt nicht gut.

            Liebe Grüße

            Uwe aus Hersbruck

            Auto fahren ist das Eine CC fahren das Andere :cool:

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              #21
              in diesem fall klaffen halt die schriftliche vereinbarung und das, was der kunde sich wünscht / vorstellt / erhofft deutlich auseinander - wie so oft im leben. und solange das auto dem händler gehört, kann er ihn bis 1.000 KM fahren / fahren lassen - das ist so üblich. etwas anderes wurde nicht vereinbart, auch wenn wir uns als kunden das wünschen täten. moral ? spannend hätte ich die rein theoretische variante gefunden, wenn nun dieses fahrzeug noch einen unfall im tiefschnee erleidet und repariert werden muß :sterne: . für mich ein grund nur ein auto zu kaufen, das ich auch gleich eingepackt mitnehmen kann oder das neu ist. alles andere ist mir persönlich zu lästig und mit enttäuschungen wie in diesem thread beschrieben gespickt. aber wir sind ja alle lernfähig und beim nächsten mal wird der vfw-verkäufer der geneigten leserschaft dieses threads sicherlich einiges mehr dem kunden schriftlich zu bestätigen haben - unter anderem den KM-stand 700.
              nicht verzagen jetzt, sondern freuen auf den freitag und den ersten heißen tag mit dem kleinen ! viiiiiiieeeel spaß !
              grüßle :lach:
              schal statt schott

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                #22
                Hallo, bin recht neu hier. Finde das Forum echt interessant.
                Ich habe meinen CC auch als Vorführwagen bei einem großen Peugeothändler gekauft. Als er mir bei meiner Probefahrt angeboten wurde, hatte er etwa 1400 km runter. Der Verkäufer hat aber gleich gesagt, dass er den Wagen erst mit etwa 1800 - 2000km abgeben kann. Das war dann etwa 1 Monat später. Ich habe den Kaufvertrag unterschrieben mit der Angabe "ca 2000km" und habe den Wagen mit genau 1950 km übernommen. Genau 5 Wochen später.

                Das ganze war also von der km-Zahl abgesprochen, aber da ist nie ein Wort über die weitere Nutzung des Wagens gefallen.
                Nun muss ich eins dazu sagen. Wenn ich einen Vorführwagen kaufe, und weiß er hat bei Probefahrt etwa xxxkm runter, und unterschreibe einen Kaufvertrag mit xxxxkm, (also abweichende Laufleistung) dann muss ich doch damit rechnen, dass er bis zur Übergabe auch weiter als Vorführwagen genutzt werden könnte.
                Sollte der Wagen dann bei der Übergabe Schäden haben, oder sonstwelche Mängel, die bei Unterschrift nicht gegeben waren, dann haftet doch effektiv der Verkäufer.
                Ich unterschreibe doch in dem Moment nicht für den Wagen. Das mache ich erst wenn ich ihn übernehme.
                Sorry, wenn ich hier etwas gegen die herrschende Meinung spreche, aber das ist meine Erfahrung und meine Meinung.

                Weiter so in dem Forum, seid ne gute Truppe.

                Gruß
                hakle

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                  #23
                  Hallo Hakle,

                  danke für deine Antwort, auch wenn sie nicht ganz meiner (laienhaften) Auffassung von Recht und Anstand entspricht. Ich will die ganze Sache nicht unnötig komplizieren, aber vielleicht doch noch ein paar erläuternde Worte nachschieben:

                  Nun muss ich eins dazu sagen. Wenn ich einen Vorführwagen kaufe, und weiß er hat bei Probefahrt etwa xxxkm runter, und unterschreibe einen Kaufvertrag mit xxxxkm, (also abweichende Laufleistung) dann muss ich doch damit rechnen, dass er bis zur Übergabe auch weiter als Vorführwagen genutzt werden könnte.


                  Vielleicht hast du Recht - wenn der Verkäufer von Anfang an mit offenen Karten gespielt hätte, würde es auch keinen Grund geben, sauer zu sein. Ich wurde allerdings trotz mehrerer Nachfragen (wollte den Wagen gerne früher kaufen und zulassen) mit fadenscheinigen Begründungen abgespeist, warum eine frühere Zulassung nicht möglich sei. Bei diesen Telefonaten ist nicht mit einer Silbe erwähnt worden, dass das Fzg. weiterhin als VFW genutzt wird. Deshalb bin ich ja aus allen Wolken gefallen...

                  Bei den km-Angaben war ich wohl wirklich ein bisschen blauäugig. Aber auch hierfür gibt es eine Erklärung: Das Fzg. war ausgepriesen mit 5.000 km, auf dem Buckel hatte es wie bereits geschrieben 700 km, da dachte ich halt, die nehmen es mit den km nicht so genau. Ja, ich weiß - war nicht gerade clever von mir... :(

                  Zusätzlich: Wie bereits in meinem ersten Posting geschrieben wurden am Fzg. einige Veränderungen durchgeführt (Klarglasscheinwerfer, andere Boxen etc.) Diese Veränderungen sind NICHT Bestandteil des Kaufvertrages und werden von mir am Freitag bar bezahlt. Das heißt, dass bei jeder Probefahrt mein am Freitag zu bezahlendes Eigentum (und da zahle ich keinen Gebrauchtpreis) spazieren gefahren wird. Um nicht als Krümelkacker dazustehen: natürlich habe ich keine Angst davor, dass die Rückleuchten etc. sich in den paar Tagen allzu sehr abnutzen. Es geht aber um die Sache an sich - ich hoffe, du kannst mich verstehen?

                  Gruß Legi


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                    #24
                    @ legi:
                    ....wird ja immer besser. da kann ich nur noch sagen: "wir empfehlen dieses autohaus, wie wir es kennlernen durften." :teufel: so wird der autokauf zum "erlebnis".
                    schal statt schott

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                      #25
                      Original von legi:
                      Hallo Hakle,

                      danke für deine Antwort, auch wenn sie nicht ganz meiner (laienhaften) Auffassung von Recht und Anstand entspricht. Ich will die ganze Sache nicht unnötig komplizieren, aber vielleicht doch noch ein paar erläuternde Worte nachschieben:


                      Ich wurde allerdings trotz mehrerer Nachfragen (wollte den Wagen gerne früher kaufen und zulassen) mit fadenscheinigen Begründungen abgespeist, warum eine frühere Zulassung nicht möglich sei. Bei diesen Telefonaten ist nicht mit einer Silbe erwähnt worden, dass das Fzg. weiterhin als VFW genutzt wird. Deshalb bin ich ja aus allen Wolken gefallen...

                      Zusätzlich: Wie bereits in meinem ersten Posting geschrieben wurden am Fzg. einige Veränderungen durchgeführt (Klarglasscheinwerfer, andere Boxen etc.) Diese Veränderungen sind NICHT Bestandteil des Kaufvertrages und werden von mir am Freitag bar bezahlt. Das heißt, dass bei jeder Probefahrt mein am Freitag zu bezahlendes Eigentum (und da zahle ich keinen Gebrauchtpreis) spazieren gefahren wird. Um nicht als Krümelkacker dazustehen: natürlich habe ich keine Angst davor, dass die Rückleuchten etc. sich in den paar Tagen allzu sehr abnutzen. Es geht aber um die Sache an sich - ich hoffe, du kannst mich verstehen?

                      Gruß Legi



                      Hallo legi,

                      das sind natürlich Dinge, die den Rahmen sprengen. Gerade das mit den Teilen, die Du hast einbauen lassen. Das ist ja echt der Hammer. Sorry, das hatte ich vorher "überlesen".
                      Unter diesen Umständen würde ich einfach auch Rabatz machen.
                      Die andere Sache mit den Kilometern, hast Du richtig als "etwas blauäugig" geschildert. (Nimms nicht übel, ist nicht böse gemeint)
                      Ich wünsche Dir viel Glück beim aushandeln der Zugabe. Einen Preisnachlass halte ich für unwahrscheinlich, aber die nächste Inspektion (30.000er) oder eine verlängerte Garantie (habe ich auch abgeschlossen, für 100 Euro in die Kaffekasse) ist real.

                      Gruß
                      hakle

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                        #26
                        also wie gesagt, rechtlich wahrscheinlich wenig zu machen, ne unverschämtheit ist es trotzdem, dass wollte ich nicht verneinen mit meinem post.

                        Würde mich auch beschweren, und so dinge fallen lassen, wie das man dieses autohaus ja nicht weiterempfehlen könnte.

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                          #27
                          Wenn ich das so lese bin ich froh, dass ich mir nen neuen bestellt habe. Der Händler wollte mir auch erst einen Vorführwagen andrehen, aber da war mir der Preisunterschied zu einem neuen zu gering!

                          PS: Ich freue mich schon auf "die erste Nacht" :f_liebe: :i_love: :g_lover: :g_liebe: :i_sweetheart: :i_umarm: :i_knuddel:

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                            #28
                            Original von Kenneth:
                            Würde mich auch beschweren, und so dinge fallen lassen, wie das man dieses autohaus ja nicht weiterempfehlen könnte.
                            @ kenneth:

                            "wir empfehlen dieses autohaus, wie wir es kennlernen durften." :teufel:
                            das versteht der liebe verkäufer erst, wenn der schauraum verlassen ist - weil es positiv formuliert was drückt - das belohnende dumme gesicht ist in geld nicht aufzuwiegen :totlach: :totlach:

                            ähnliche wirkung läßt sich mit "talentfrei" erzielen, bis der groschen fällt vergehen tage, ja wochen, wenn nicht gar monate - immer wieder ein hochgenuß :laugh: :laugh:

                            @ magic man:
                            treibt s nicht zu wild in der ersten nacht :lach: und immer brav den sicherheitsgurt anlegen - sonst: :erschreck:
                            schal statt schott

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