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    #16
    Zitat von Columbo
    uuups, falsch editiert
    Was mich mehr aufregte als das eventuell umsonst ausgegebene Geld für die Schilder und worüber ich nen echten Hals hatte war der vergeudete Urlaub.
    Mittwoch war das Auto fertig, Do oder Fr sollte der Brief kommen - Garantiert
    Deswegen hatte ich ihn dann auch eine Woche stehen lassen und erst am 1.11. zugeslassen.
    Ist 1 Monat weniger Steuer (gilt ja der volle Monat), 1 Monat länger AU und TÜV.

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      #17
      @ Columbo

      Es ist bei mir Nix eingetragen. Der Wagen ist auch noch Original Deswegen habe ich mich ja mit dem Chef dort angelegt, weil ich alle Reifengrößen eingetragen haben wollte. Letzendlich durfte ich mir nur eine Größe aussuchen.

      Habe ein Schreiben erhalten, indem steht, dass die Straßenverkehrsämter nur Sachen in die Zulassungsbescheinigung I eintragen müssen, die nicht serienmäßig sind.
      Da die Oragon aber zur Serienbereifung gehören, müssen diese nicht eingetragen werden.

      Vor Ort teilte man mir mit, dass ich doch meinen alten Brief, der ja als ungültig gestempelt wurde, mitführen solle. :confused:

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        #18
        Zitat von Giotto
        @ Columbo
        Vor Ort teilte man mir mit, dass ich doch meinen alten Brief, der ja als ungültig gestempelt wurde, mitführen solle. :confused:
        Hallo Sonja,

        bald ist es soweit das in das Handschuhfach nix mehr reinpasst, weil nur noch Fahrzeugpapiere darin sind, ich finde das ist wieder sowas, was wir Dank EU nicht gebraucht hätten, oder?

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          #19
          @Giotto

          Fakt ist, dass nur noch 1 Satz Reifen eingetragen werden DARF, meist ist das der als erstes Genannte. Aber es werden generell nicht mehr Reifengrößen erfasst. Genau aus dem Grund, dass im alten Brief zumeist mindestens 2 Reifengrößen eingetragen waren wird von uns (außer bei einer Neuzulassung) der alte Brief immer ungültig gestempelt und mitgegeben.

          Das hat also nichts mit Schikane oder Gutdünken zu tun, es gibt eine offizielle "Übersetzungsliste" für die Felder der Zulassungsbescheinigung und die Felder aus denen im alten Brief diese (und nur diese) Daten entnommen werden dürfen.

          Es überrascht mich immer wieder, dass sich gleich mit dem Chef angelegt wird um rumdsikutiert wird über Sachen, deren rechtliche Grundlagen man nicht kennt und mit der Rumsidkutiererei dem Sachbearbeiter unterschwellig unterstellt wird, er wisse nicht was er tue. Solche Kunden wünscht sich jeder ....


          @alle

          Empfehlung von mir: Legt Euch nur eine Kopie des alten Briefes ins Auto und nicht das Original. Denn wenn das mal weg ist, dann dürft ihr ggf. wieder zum TüV und "alles" bescheinigen lassen.


          MlG

          Kellerkind
          Zuletzt geändert von Kellerkind; 24.11.2005, 18:38.
          Schreib dich nicht ab - Lern Lesen und Schreiben!

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            #20
            Zitat von Kellerkind
            @alle

            Empfehlung von mir: Legt Euch nur eine Kopie des alten Briefes ins Auto und nicht das Original. Denn wenn das mal weg ist, dann dürft ihr ggf. wieder zum TüV und "alles" bescheinigen lassen.
            Das ist doch mal eine tolle Idee Kellerkind , und was sagt uns das mal wieder, es gibt auch nette Leute von der Zulassungs-Behörde, die einem noch gute Tips geben!

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              #21
              Aber ein ganz klein wenig schizophren ist das schon?
              Man solle sich die Kopie eines als ungültig gestempelten und damit nur noch Erinnerungswert habenden Dokumentes ins Handschuhfach legen. Was will ich damit im Ernstfall beweisen?

              Übrigens habe ich anläßlich der Gasanlageneintragung auch neue Papiere erhalten und bei mir sind nach wie vor zwei Reifengrößen eingetragen. Hoffentlich hat sich mein Sachbearbeiter jetzt nicht strafbar gemacht?
              Zuletzt geändert von Thommy; 12.11.2006, 18:45.

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                #22
                Zitat von Thommy
                Aber ein ganz klein wenig schizophren ist das schon?
                Man solle sich die Kopie eines als ungültig gestempelten und damit nur noch Erinnerungswert habenden Dokumentes ins Handschuhfach legen. Was will ich damit im Ernstfall beweisen?
                Damit wäre jedenfalls eine vorübergehende Stilllegung des Fzg evtl umgangen, welche die Polizei bis zum Nachweis der Richtigkeit durchführen darf/muss!
                In meinem Fall
                Alter Schein/Brief
                VA/HA 185/55 R15
                oder
                VA/HA 195/55 R15

                Serie war immer 195/55 R15 stehen jetzt in Teil 1 aber nicht mehr drin (nur noch 185/55)
                Woher soll der Kollege in grün wissen das die 195er Serie sind?
                Kopie also gut!

                Übrigens habe ich anläßlich der Gasanlageneintragung auch neue Papiere erhalten und bei mir sind nach wie vor zwei Reifengrößen eingetragen. Hoffentlich hat sich mein Sachbearbeiter jetzt nicht strafbar gemacht?
                Falsch, unter 15.1 und 2 sind nur 185/55 R15 eingetragen!
                Die anderen stehen unter 22 und waren somit bei der TÜV-Abnahme berücksichtigt und müssen daher dort stehen!

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                  #23
                  @ Kellerkind

                  Ich hatte wegen eines Besonderen Eintrages in meinem Schein extra beim KBA angerufen. Und der Herr teilte mir mit, dass die SVA dazu verpflichtet seien solche Dinge in die Zulassungsbescheinigung I mit zu übertragen.
                  Da dies aber nicht der Fall bei meinem SVA war, hat der nette Mensch auf der anderen Thekenseite seinen Chef dazu gerufen. Daraufhin gab es halt eine Diskussionsrunde.

                  Kopien sind übrigens bei einer Verkehrskontrolle nichts Wert.
                  Und ein Dokument, welches für ungültig erklärt wurde auch nicht.

                  @ Gobo 206
                  Gegen eine evtl. Stillegung des Autos durch die Polizei kannst du klagen. Das ist dann nicht verhältnismäßig und die Kosten für die Polizei wären sehr hoch.
                  Wärend der normalen Bürozeiten kann man beim KBA erfragen, ob eine bestimmte Reifengröße für dein Fahrzeug zulässig ist.

                  Der Bürger ist nicht in der Nachweispflicht, sondern die Polizei muss einem beweisen, dass es nicht zulässig ist was man fährst

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                    #24
                    @Giotto

                    Dann nimm halt nichts mit und versuch es so zu erklären. :confused: Das war ein lieb gemeinter Tipp von mir nichts weiter. Natürlich ist ein Dokument, welches den Eintrag "ungültig" enthält, nichts mehr wert. ABER es ist doch innerhalb Deutschlands eine gute Argumentationshilfe - egal ob in Kopie oder als Original.
                    Aber du sagst: "Der Bürger ist nicht in der Nachweispflicht, sondern die Polizei muss einem beweisen, dass es nicht zulässig ist was man fährst." Woher nimmst du diese Ansicht? Dann hätte ja jeder irgendwann einmal erfolgte TÜV-Abnahme gar nicht sein müssen? Dann müsste dir ja die Polizei beweisen, dass es nicht eintragungsfähig ist, was du geändert hast. Klingt doch völlig unlogisch, oder?


                    @Thommy

                    Du hast eine Reifen-Felgen-Kombination, die du beachten musst. Das ist wieder etwas anderes.


                    MlG

                    Kellerkind
                    Schreib dich nicht ab - Lern Lesen und Schreiben!

                    Kommentar


                      #25
                      Zitat von Giotto
                      @ Gobo 206
                      Gegen eine evtl. Stillegung des Autos durch die Polizei kannst du klagen. Das ist dann nicht verhältnismäßig und die Kosten für die Polizei wären sehr hoch.
                      Wärend der normalen Bürozeiten kann man beim KBA erfragen, ob eine bestimmte Reifengröße für dein Fahrzeug zulässig ist.

                      Der Bürger ist nicht in der Nachweispflicht, sondern die Polizei muss einem beweisen, dass es nicht zulässig ist was man fährst
                      Schon richtig!
                      Nur wer würde klagen? Zudem kann die Polizei ja ausnahmsweise nichts für die momentane Situation! Wenn für die Exekutive (Polizei) bei einer Kontrolle (kann auch Nachts oder am WE sein) nicht ersichtlich ist, welche Bereifung gefahren werden darf, muss Sie ja zwangsläufig davon erstmal ausgehen, daß die BE des Fzg erloschen ist!
                      Daher Stillegung, wegen Abwendung von Gefahr bis der Beweis erbracht ist!
                      Grade beim 206 gibt ja einige verschiedene Kombinationen an Serienbereifungen!
                      Wäre ja nett wenn man auf seinem 60PS 206 mit Serie 165/60 R14 die RC Dimension fährt (205/40 R17) und der Polizei sagt die standen im alten Brief aber drin

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                        #26
                        Zitat von Kellerkind
                        Dann hätte ja jeder irgendwann einmal erfolgte TÜV-Abnahme gar nicht sein müssen? Dann müsste dir ja die Polizei beweisen, dass es nicht eintragungsfähig ist, was du geändert hast. Klingt doch völlig unlogisch, oder?
                        Die Polizei darf eingetragene Sachen anzweifeln und eine Nachprüfung bei einem vorgeschriebenen TÜV Dir auferlegen!
                        Nicht alles was abgenommen ist hat auch Gottes Segen! Weil "ich kenn jemand der ist der Onkel von nem TÜV-Prüfer" Situationen gibts ja genug!

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                          #27
                          Zitat von Kellerkind
                          @Giotto

                          Dann nimm halt nichts mit und versuch es so zu erklären. :confused: Das war ein lieb gemeinter Tipp von mir nichts weiter. Natürlich ist ein Dokument, welches den Eintrag "ungültig" enthält, nichts mehr wert. ABER es ist doch innerhalb Deutschlands eine gute Argumentationshilfe - egal ob in Kopie oder als Original.
                          Aber du sagst: "Der Bürger ist nicht in der Nachweispflicht, sondern die Polizei muss einem beweisen, dass es nicht zulässig ist was man fährst." Woher nimmst du diese Ansicht? Dann hätte ja jeder irgendwann einmal erfolgte TÜV-Abnahme gar nicht sein müssen? Dann müsste dir ja die Polizei beweisen, dass es nicht eintragungsfähig ist, was du geändert hast. Klingt doch völlig unlogisch, oder?


                          MlG

                          Kellerkind
                          Mit der Kopie ist schon klar. War ja auch nicht böse gemeint.

                          TÜV Abnahmen müssen nachwievor gemacht werden. Das wollte ich damit nicht sagen. Und du musst nachwievor deine Unterlagen mitführen.
                          Aber es gibt ein Schriftstück, das besagt, dass die Polizei im Falle der neuen Fahrzeugpapiere dazu verpflichtet ist, dir zu beweisen, dass du die falsche Reifengröße fährst.
                          Wir reden hier ja auch von der serienmäßigen Bereifung, die nicht eingetragen werden muss.
                          Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz muss auch beachtet werden.

                          @ Gobo 206

                          Ein Erlöschen der BE ist gegeben, wenn z.B. eine konkrete Gefährdung vorhanden ist. Die Muss begründet sein.
                          Wenn man nicht gerade Pellen drauf hat, die überall schleifen oder ähnliches, dürfte es schwer sein ein Erlöschen der BE zu schreiben.

                          Wenn man Serienbereifung drauf hat, ist man eigentlich auf der sicheren Seite, da alles irgendwann nachgewiesen werden kann.

                          Beispiel:
                          Man fährt eine Bereifung die nicht in den Papieren drin stehen. Die Frau oder der Herr von der Polizei glauben nicht, dass das so richtig ist, können aber wegen Uhrzeit nicht überprüfen ob das alles so stimmt. Es werden die Personalien vom Verkehrsteilnehmer notiert und zu den üblichen Bürozeiten wird es dann überprüft, ob der Verkehrteilnehmer die Wahrheit gesagt hat.
                          Sollte es nicht stimmen kommt natürlich was nach.

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                            #28
                            Schon klar das dies so gehandhabt wird!
                            Ist ja eh nur ein rein therotisches Gedankenspiel!
                            Die haben bei mir eh genug zu lesen bein ner Zulassung Teil 1
                            mit angehefteten 2. Blatt und den ganzen E-Zeichen und ABE's!

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                              #29
                              Zitat von Giotto
                              Kopien sind übrigens bei einer Verkehrskontrolle nichts Wert.

                              Da liegst Du aber falsch, eine beglaubigte Kopie, ist aber einiges Wert, die Beglaubigung sagt nämlich aus, das die Kopie mit dem Original genau übereinstimmt!

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                                #30
                                Eine beglaubigte Kopie von einem ungültig gestempelten Original?

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